Lückenschlussprogramm 2025 "Bachstadt"

Lückenschlussprogramm 2025 für den Glasfaserausbau "Bachstadt"

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz setzt sich kontinuierlich für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur ein. Um auch bislang unterversorgte Bereiche an ein modernes Glasfasernetz anzubinden, wird eine weitere Ausbaumaßnahme im Rahmen des sogenannten Lückenschlussprogramms umgesetzt. 

Ziel und Umfang der Maßnahme

Mit dem Projekt sollen verbliebene Adressen im Gemeindegebiet an ein zukunftsfähiges Glasfasernetz angeschlossen werden. Ziel ist die weitere Verbesserung der Breitbandversorgung und die Schaffung einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. 

Im Rahmen des Ausbauprojekts "Bachstadt" werden insgesamt rund 20 bislang unterversorgte Adressen im Gemeindegebiet berücksichtigt. Hierfür wird eine neue Glasfaserinfrastruktur errichtet, die den Anschluss der betroffenen Gebäude an ein gigabitfähiges Netz ermöglicht.

Die technische Planung sieht unter anderem vor:

  • rund 2.215 Meter Tiefbauarbeiten für die Verlegung der Infrastruktur, 
  • die Errichtung von Glasfaserleitungen mit einer Gesamtlänge von über 10 Kilometern
  • den Einsatz von Leerrohren, Netzverteilern und weiterer passiver Netzinfrastruktur, 
  • die Herstellung von Glasfaserhausanschlüssen für die im Ausbau berücksichtigten Anwesen.


Was wird ausgebaut?

Im Rahmen des Projekts erfolgt der Ausbau eines gigabitfähigen Glasfasernetzes. Die Versorgung erfolgt mit moderner Glasfasertechnologie bis in die Nähe beziehungsweise bis zu den angeschlossenen Gebäuden entsprechend den Vorgaben des Förderprogramms. Das auszubauende Netz erfüllt die Anforderungen eines gigabitfähigen Glasfasernetzes. Für die angeschlossenen Adressen soll eine Datenübertragungsrate von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde im Download und Upload bereitgestellt werden. Damit werden die Voraussetzungen für moderne Anwendungen im privaten, beruflichen und gewerblichen Bereich geschaffen.


Förderung

Das Vorhaben wird im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 sowie der bayerischen Kofinanzierungsförderung umgesetzt. Die Maßnahme dient der Verbesserung der digitalen Infrastruktur in bisher nicht ausreichend versorgten Bereichen. 


Bauausführung

Für die Umsetzung werden je nach örtlichen Gegebenheiten unterschiedliche Bauverfahren eingesetzt. Neben klassischen Tiefbauarbeiten können auch moderne und möglichst schonende Verlegemethoden zum Einsatz kommen, um Bauzeiten zu verkürzen und Beeinträchtigungen zu reduzieren. 

Während der Bauphase kann es zeitweise zu Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum kommen. Die beteiligten Unternehmen sind bemüht, die Auswirkungen auf Anwohnerinnen, Anwohner und Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit der Gemeinde. 


Informationen für Grundstückseigentümer

Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken innerhalb des Ausbaugebietes werden durch das ausführende Telekommunikationsunternehmen gesondert über die Anschlussmöglichkeiten informiert. Für die Herstellung eines Hausanschlusses sind gegebenenfalls entsprechende Zustimmungserklärungen der Grundstückseigentümer erforderlich.


Zeitlicher Ablauf

Nach Abschluss der vertraglichen Vorbereitungen erfolgt zunächst die Detail- und Genehmigungsplanung. Anschließend beginnen die Tiefbauarbeiten, gefolgt von der Installation der aktiven Netztechnik sowie der Inbetriebnahme des Netzes. Der Ausbau erfolgt in mehreren aufeinander aufbauenden Projektphasen. 

Über den konkreten Baufortschritt und mögliche vorübergehende Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum wird die Gemeinde die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig informieren.

Fördergebiet festlegen

Zunächst wurden diejenigen Adressen ermittelt, die die Fördervoraussetzungen erfüllen und bislang nicht ausreichend mit gigabitfähiger Infrastruktur versorgt sind. Grundlage hierfür waren Markterkundung, Adressprüfungen und die Abgrenzung des Fördergebiets.

Fördermittel beantragen

Die Gemeinde beantragte Fördermittel beim Bund und die ergänzende Kofinanzierung beim Freistaat Bayern. Nach positiver Prüfung wurden die vorläufigen Förderbescheide erteilt.

Ausschreibung durchführen

Die Gemeinde erstellte zusammen mit der Breitbandberatung Bayern die Ausschreibungsunterlagen und führte ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durch. Die Telekommunikationsunternehmen gaben Angebote ab, in denen insbesondere die erforderliche Wirtschaftlichkeitslücke und die technische Umsetzung dargestellt wurden.

Netzbetreiber auswählen

Die eingegangenen Angebote wurden ausgewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Anschließend wird der Zuwendungsvertrag mit dem ausgewählten Netzbetreiber abgeschlossen.

Planung und Genehmigungen

In dieser Phase erfolgen:

  • Feinplanung des Netzes,
  • Eigentümerermittlung,
  • Eigentümeranschreiben,
  • Einholung von Gestattungen,
  • Wegesicherung,
  • Genehmigungsplanung,
  • Ressourcen- und Bauvorbereitung.

Erst nach Abschluss dieser Vorarbeiten kann mit dem eigentlichen Ausbau begonnen werden.

Eigentümer informieren

Die betroffenen Grundstückseigentümer werden über die Möglichkeit eines Glasfaseranschlusses informiert. Die erforderlichen Zustimmungserklärungen werden eingeholt und die Hausanschlüsse für die Umsetzung vorbereitet.

Tiefbau und Kabelverlegung

Anschließend beginnt die bauliche Umsetzung. Hierzu gehören:

  • Herstellung der Trassen,
  • Verlegung von Leerrohren,
  • Einzug der Glasfaserkabel,
  • Errichtung der Netzverteiler,
  • Bau der Hausanschlüsse,
  • Nutzung alternativer Verlegemethoden wie Spülbohrungen oder Pflugverfahren, soweit technisch sinnvoll.


Technik installieren.

Nach Fertigstellung der passiven Infrastruktur wird die aktive Netztechnik installiert und an das bestehende Telekommunikationsnetz angebunden. Anschließend erfolgen technische Prüfungen und erste Funktionstests.

Netz in Betrieb nehmen

Das Netz wird offiziell in Betrieb genommen. Die angeschlossenen Adressen können anschließend Glasfaserprodukte beauftragen und nutzen. Der Betreiber weist die Erfüllung der vereinbarten technischen Anforderungen nach

Dokumentation und Förderabrechnung

Nach Abschluss der Baumaßnahme werden

  • Netzdokumentationen,
  • GIS-Daten,
  • Fotodokumentationen,
  • Abnahmeunterlagen sowie
  • die Nachweise für die Fördermittelgeber

erstellt und eingereicht.

Nach Prüfung der Unterlagen und Auszahlung der Fördermittel an die Kommune wird die vereinbarte Wirtschaftlichkeitslücke an den Netzbetreiber ausgezahlt. Im vorliegenden Projekt erfolgt die Auszahlung grundsätzlich erst nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage der erforderlichen Nachweise

Dauerhafter Netzbetrieb

Nach der Inbetriebnahme beginnt die Zweckbindungsfrist. Während dieser Zeit muss der Betreiber:

  • das Netz dauerhaft betreiben,
  • die zugesagten Dienste bereitstellen,
  • Open-Access-Verpflichtungen erfüllen,
  • Nachweise gegenüber Kommune und Fördermittelgebern liefern


Aktueller Stand 

(Juli 2026) 
Die Gemeinde hat die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Projekts eingeleitet. Nach Abschluss der vertraglichen und organisatorischen Vorbereitungen erfolgt die weitere Detailplanung sowie die anschließende bauliche Umsetzung. 

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