6. Förderverfahren Gigabit-RL 2.0

6. Förderverfahren Gigabit-RL 2.0 (Bund)

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz beabsichtigt, den weiteren Ausbau einer zukunftsfähigen Breitbandinfrastruktur im Gemeindegebiet voranzutreiben. Grundlage hierfür bildet die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0)“.

 Im Rahmen der durchgeführten Markterkundung wurden die bestehenden Versorgungsstrukturen und potenziell unterversorgten Adressen im Gemeindegebiet ermittelt. Die Ergebnisse sind in der beigefügten Karte dargestellt und bilden die Grundlage für die weitere Planung.

 Die Gemeinde hat bereits in der Vergangenheit an den Förderaufrufen teilgenommen. Eine Berücksichtigung im Rahmen der bisherigen Förderverfahren erfolgte jedoch nicht, da die Anträge im Rahmen des Auswahlverfahrens (Punktesystem) keine ausreichende Priorisierung erfahren haben.

Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Ausbaubedarfe sowie der fortlaufenden Förderaufrufe beabsichtigt die Gemeinde, einen erneuten Förderantrag zu stellen, um eine Verbesserung der Versorgungssituation zu erreichen.

 Die Kommune beabsichtigt daher, auf Basis des Förderaufrufs 2026 erneut einen Förderantrag für den geförderten Glasfaserausbau einzureichen.

Die Antragstellung muss fristgerecht bis spätestens 15.09.2026 erfolgen.

 

 Zeitlicher Ablauf

  • Beschluss des Gemeinderats über die Durchführung des Förderverfahrens erfolgte am 14. Juli 2026
  • Einreichung des Förderantrags bis spätestens 15.09.2026
  • Voraussichtliche Förderentscheidung: Ende 2026

 

Finanzierung

Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Bundesförderung.
Die Kommune hat einen Eigenanteil zu leisten, der im Haushaltsplan entsprechend berücksichtigt ist.
Die detaillierte Kosten- und Förderstruktur wird im Rahmen der Antragstellung konkretisiert.

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