Bundestagswahl 2025 Wahlbenachrichtigungen für Bundestagswahl versandt
- Ausgabe von Briefwahlunterlagen erst Anfang Februar möglich -
In der vergangenen Woche wurden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugestellt. Wer als deutscher Staatsangehöriger noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im Rathaus erkundigen, ob er im hiesigen Wählerverzeichnis eingetragen ist. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis und hierauf basierende Nachtragungen sind bis 7. Februar möglich. Näheres hierzu ist aus der Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl (auf der Homepage der Gemeinde und an den Ortstafeln) ersichtlich.
Wer Briefwahl beantragen will, kann dies bei der Gemeinde beantragen, entweder online mit Nutzung des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist bzw. über die Homepage in der Zeit von 31. Januar bis spätestens 19. Februar 2025 oder durch Abgabe oder Einwurf des ausgefüllten und persönlich unterschriebenen Antrages auf Erteilung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen (s. Rückseite der …
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