Die Gemeinde gibt bekannt...

Insbesondere Satzungen und Verordnungen sind amtlich bekannt zu machen. Aber auch bestimmte Verwaltungsakte, Ladungen und Mitteilungen werden durch Aushang an unseren Gemeindetafeln öffentlich bekanntgegeben.

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung über Anschlag an der Gemeindetafel

Entsprechend § 36 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz werden amtliche Bekanntmachungen an der Amtstafel veröffentlicht.

Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:

  • Ortsmitte - Anschlagtafel am Max-Planck-Platz beim Rathaus
  • Hirten - Anschlagtafel an der Pilgramstraße


Öffentliche Bekanntmachung um Internet:


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