Hilfe für Senioren - 
Taschengeldjobs für Jugendliche

Die Taschengeldbörse unserer Gemeinde

Taschengeldbörse

Was ist die Taschengeldbörse?

Die Taschengeldbörse ist ein gemeinsames Projekt von Jugendpflege und Quartiersmanagement der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz. Das Projekt will eine Brücke zwischen den Generationen bauen und die Herstellung von Kontakten zwischen Senioren und Jungen Menschen fördern.  

Wir vermitteln zwischen Schülern/ Jugendlichen, die ihr Taschengeld aufbessern wollen, und Burgkirchner Senioren, die sich gelegentlich Hilfe und Unterstützung im Alltag wünschen.


Für Senioren:

Sie benötigen gelegentlich Unterstützung und Entlastung bei einfachen, ungefährlichen Tätigkeiten im Haus oder im Garten? Wenn Sie sich vorstellen können, Jugendlichen dabei zu helfen, ihr Taschengeld aufzubessern, dann ist die Taschengeldbörse vielleicht genau das Richtige für Sie.

Anmeldeformular für Senioren

 

Für Jugendliche:

Du bist zwischen 14 und 19 Jahre alt und möchtest dein Taschengeld aufbessern.  Soziales Engagement macht dir Freude und du kannst dir vorstellen, älteren Menschen kleine Dienste im Alltag abzunehmen.

Solch kleine Hilfsdienste können zum Beispiel Begleitungen oder Spaziergänge, Hilfen mit Computer/Handy, Rasenmähen oder Unkraut jäten sowie das Gassigehen mit dem Hund und vieles mehr umfassen.

Die Taschengeldbörse bietet dir jetzt die Möglichkeit etwas Geld zu verdienen und dabei älteren Menschen zu helfen.

Anmeldeformular für Jugendliche

Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten



Weitere Informationen: 

Die Taschengeldbörse bietet:

  • Unkomplizierte und schnelle Unterstützung im Wohnort
  • Gelegentliche Hilfe im alltäglichen Leben
  • Aufbesserung des Taschengelds
  • Soziales Lernen im Alltag
  • Praktisches Lernen durch Hilfsdienste
  • Sinnstiftende Beschäftigungen durch soziales Engagement
  • Kontakt zwischen Jugendlichen und älteren Menschen
  • Zertifikat bei regelmäßiger Beteiligung


Welche Hilfsdienste vermittelt die Taschengeldbörse?

  • Hilfe im Haushalt und Garten (z.B. Rasenmähen)
  • Besorgungen im Ort (z.B. Einkauf oder Gang zur Post)
  • Versorgung von Haustieren (z.B. Gassigehen) 
  • Unterstützung im Umgang mit Handy/PC
  • Begleitungen und Spaziergänge

 

Grundsätzliche Aspekte der Taschengeldbörse:

Die Registrierung bei der Taschengeldbörse steht Schülern und Jugendlichen zwischen 14 und 19 Jahren offen. 

Als Jobanbieter gelten Senioren der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz, die als Privatpersonen einfache, ungefährliche Arbeiten zu verrichten haben. Es darf sich dabei ausschließlich um gelegentlich anfallende Tätigkeiten handeln.

Die Anmeldung und Registrierung bei der Taschengeldbörse Burgkirchen ist für beide Seiten, für Jugendliche sowie auch für die jobanbietenden Senioren verpflichtend. In diesem Rahmen werden mit beiden Seiten Vorgespräche geführt.   

Der zeitliche Umfang der Taschengeldjobs ist klar festgelegt und darf pro Einsatz nicht mehr als zwei Stunden betragen. Pro Woche ist die Begrenzung auf maximal zehn Stunden zu beachten. 

 

Das Taschengeld:

Empfohlen ist ein Taschengeld von 8 Euro pro Stunde. Die erste, angefangene Stunde gilt per se als volle Stunde. Ein höherer Betrag kann individuell vereinbart werden. Dabei sollte berücksichtig werden, dass manche Arbeiten den Jugendlichen mehr Leistung/Mühe abverlangen, als andere.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Eine rechtliche Beziehung besteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Jobanbieter und dem jugendlichen Jobber. Die Taschengeldbörse übernimmt nur die Aufgabe der Vermittlung und dient hier lediglich als Koordinationsstelle. Als solche kann die Taschengeldbörse keine Garantie dafür übernehmen, dass es für angebotene Arbeiten einen Abnehmer gibt. Auch gibt es für jugendliche Interessenten keine Garantie dafür, dass ihnen ein Job vermittelt werden kann.

Außerdem kann die Taschengeldbörse keine Verantwortung dafür übernehmen, dass individuelle Absprachen zwischen Jobanbieter und Abnehmer eingehalten werden, oder dass Tätigkeiten tatsächlich zur Zufriedenheit aller erledigt werden.

Sollten Schwierigkeiten dieser Art auftreten, so sind diese direkt zwischen Jobanbieter und dem jeweiligen Jugendlichen zu klären. Die Taschengeldbörse kann hier lediglich Unterstützung anbieten.  

 

Sicherheitstools:

Mit interessierten Jugendlichen und Senioren werden im Vorfeld Gespräche geführt, um für bestmögliche Sicherheit für alle Beteiligten zu sorgen. Die Koordinierungsstelle kann die Zulassung zur Taschengeldbörse verweigern, sollten Zweifel hinsichtlich einer persönlichen Eignung von Interessenten bestehen. Schädigende Handlungen im Rahmen des Jobverhältnisses führen ebenfalls zum Ausschluss aus der Taschengeldbörse.    

Kommt es während eines Jobs dennoch zu strafbaren Handlungen, wie z. B. Diebstahl, so muss sich der Betroffene selbst direkt an die zuständige Stelle (z.B. Polizei) wenden. Die Taschengeldbörse ist ausschließlich Kontaktstelle und übernimmt keinerlei Haftung. 

Jobanbieter und Jugendliche erklären schriftlich, dass beim Bundesamt für Justiz keine Eintragungen im Bundeszentralregister geführt werden. (Eintragsfreies Führungszeugnis vgl. §1,BZRG)

Die Erziehungsberechtigten müssen bei der Anmeldung Minderjähriger ihre schriftliche Zustimmung zur Teilnahme an der Taschengeldbörse geben.

 

Haftpflicht- und Unfallversicherung:

Alle Tätigkeiten im Rahmen der Taschengeldbörse müssen über die privaten Versicherungen der Eltern abgesichert werden.

Sollte es während der Jobausübung im Rahmen der Taschengeldbörse zu Sachbeschädigungen am Eigentum Dritter kommen, so sind die Jugendlichen über die bestehende Haftpflichtversicherung der Eltern versichert. Eine bestehende private Haftpflichtversicherung der Eltern muss bei der Anmeldung zwingend nachgewiesen werden. Ohne diese ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

Bei Unfallschäden sind die Jugendlichen im Rahmen der bestehenden Unfallversicherung der Eltern abgesichert. Eine private Unfallversicherung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.

Achtung: Ein Versicherungsschutz über die Taschengeldbörse besteht nicht!


Datenschutzbestimmungen:

Der Träger der Taschengeldbörse erhebt die personenbezogenen Daten und verwendet sie zu den nachfolgenden Zwecken. 

  •  Als Koordinationsstelle werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden für den Zweck der Vermittlung gespeichert, übermittelt, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden zur Kontaktherstellung zwischen dem jugendlichen Jobber und Jobanbieter an die jeweils beteiligten Parteien weitergegeben. Zu weiteren Zwecken erfolgt keine Datenweitergabe an Dritte.
  • Auf Nachfrage gibt die Koordinationsstelle der Taschengeldbörse den Teilnehmenden jederzeit Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten sowie über die Zwecke der Datenverarbeitung. Auf Verlangen können persönliche Daten jederzeit berichtigt, ergänzt oder gelöscht werden. Alle Teilnehmenden werden bei der Anmeldung über die geltenden Datenschutzbestimmungen informiert.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

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  • Tastaturnavigation

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

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