Personalausweis,
Reisepass,
e-ID Karte

Ausweise

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Ausweisdokumente schnell und einfach beantragen

Ob Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte – alle wichtigen Ausweisdokumente erhalten Sie direkt im Einwohnermeldeamt unserer Gemeinde.
Alle Informationen zur Beantragung und dafür benötigte Unterlagen  finden Sie auf dieser Seite.

Für eine zügige Bearbeitung empfehlen wir die vorherige Terminvereinbarung. 


  • Personalausweis

    Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen gültigen Ausweis zu besitzen, sofern sie der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich – auch ohne Meldepflicht – überwiegend in Deutschland aufhalten.

    Die Ausweispflicht gilt ebenfalls als erfüllt, wenn eine Person einen gültigen Reisepass gemäß § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, diesen auf Verlangen vorzeigt und einen Lichtbildabgleich ermöglicht.

    Ein Personalausweis ist bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für eine Dauer von 6 Jahren gültig, danach beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

    Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Der Antrag auf Neuausstellung ist – bei alleiniger Wohnung oder Hauptwohnsitz in der Stadt Passau – persönlich in einem der Bürgerbüros zu stellen.

    Auch für Kinder kann ein Personalausweis beantragt werden. Hierfür ist das persönliche Erscheinen des Kindes bei der Antragstellung erforderlich.

    Bei Antragstellern unter 16 Jahren sind in der Regel eine schriftliche Zustimmungserklärung sowie der Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten vorzulegen.

  • Reisepass

    Beim Überschreiten internationaler Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht, hängt von den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes ab. Innerhalb der Europäischen Union sowie in den meisten Urlaubsländern genügt für deutsche Staatsangehörige in der Regel der Personalausweis. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf Anfrage beim Auswärtigen Amt, in Ihrem Reisebüro oder bei der zuständigen Auslandsvertretung des Ziellandes.

    Ein deutscher Reisepass hat eine Gültigkeit von sechs Jahren, wenn er vor dem 24. Lebensjahr ausgestellt wird. Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zehn Jahre.

    Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich. Nach Ablauf muss ein neuer Reisepass beantragt werden.

    Vorläufiger Reisepass
    In besonders dringenden Ausnahmefällen – wenn ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgestellt werden kann – besteht die Möglichkeit, kurzfristig einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Die Dringlichkeit muss in geeigneter Form nachgewiesen werden. Der vorläufige Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Staaten anerkannt.

    Reisepass im Expressverfahren
    Es besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren über die Bundesdruckerei zu beantragen. Die Bearbeitungszeit – vom Antrag bis zur Aushändigung – beträgt idealerweise drei bis vier Arbeitstage. Erfolgt die Aushändigung im Bürgerbüro des Dienstleistungszentrums Passavia, verlängert sich die Bearbeitungsdauer um einen zusätzlichen Arbeitstag. Für das Expressverfahren fällt neben der regulären Gebühr ein Aufpreis in Höhe von 32 Euro an.

    Wichtiger Hinweis
    Für die Ausstellung eines (auch vorläufigen) Reisepasses bei unverheirateten Minderjährigen unter 18 Jahren ist die schriftliche Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Ist dies nicht der Fall, ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen – zum Beispiel ein rechtskräftiges Scheidungsurteil, ein Sorgerechtsbeschluss, die Bestallung eines Vormunds durch das Familiengericht oder eine vom Jugendamt bzw. Notar öffentlich beurkundete Sorgeerklärung.

  • eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU

    Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können eine eID-Karte beantragen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Ähnlich wie der deutsche Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel verfügt die eID-Karte über einen Chip mit Online-Ausweisfunktion. Inhaberinnen und Inhaber können sich damit digital, sicher und vertrauenswürdig identifizieren – etwa bei Behördenvorgängen oder geschäftlichen Angelegenheiten im Internet.

    Die eID-Karte ist ausschließlich für digitale Anwendungen vorgesehen. Sie ersetzt weder einen gültigen ausländischen Reisepass noch einen Personalausweis und kann daher nicht als offizielles Reisedokument verwendet werden.

    Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt und kostet 37,00 €.

    Ab dem 01.05.2025 besteht mit der Option „Direktversand“ die Möglichkeit, das Dokument direkt an der Wohnungstür des inländischen Hauptwohnsitzes persönlich entgegenzunehmen.

  • Notwendige Unterlagen

    Personalausweis: 

    • Digitales Lichtbild (zertifizierter Fotodienstleister oder Drogeriemarkt) - übergangsweise wird noch bis maximal 31.07.2025 ein papierbasiertes Lichtbild akzeptiert
    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass
    • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.

    Reisepass: 

    • Digitales Lichtbild (zertifizierter Fotodienstleister oder Drogeriemarkt) - übergangsweise wird noch bis maximal 31.07.2025 ein papierbasiertes Lichtbild akzeptiert
    • bisherige Ausweispapiere
    • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
    • Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr ist die Zustimmung aller Sorgeberechtigten erforderlich.
  • Entstehende Kosten

    Personalausweis: 

    • 22,80 EUR (noch nicht 24 Jahre alt)
    • 37,00 EUR (alle Übrigen)
    • vorläufiger Personalausweis: 10 EUR
    • Zuschlag für Service Direktversand an Wohnungstür: 15 EUR

    Reisepass: 

    • Unter 24 Jahren: 37,50 EUR
    • Über 24 Jahre alt: 70 Euro
    • Vielreisende (Reisepass mit 48 Seiten): Gebühr plus 22 Euro Aufpreis
    • Express-Bestellung: Gebühr plus 32 Euro Aufpreis
    • Vorläufiger Reisepass: 26 Euro
    • Zuschlag für Service Direktversand an Wohnungstür: 15 EUR
  • Formulare


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