Mittagsbetreuung für Schulkinder; Informationen
Kurzbeschreibung
Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.
Beschreibung
Die Mittagsbetreuung liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft und gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende bis grundsätzlich 14.00 Uhr. Es handelt sich um ein sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot. Das Anfertigen von Hausaufgaben ist auf freiwilliger Basis möglich.
Unter denselben Voraussetzungen wie die Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr kann auch eine verlängerte Mittagsbetreuung mit Betreuungszeiten bis 15.00 Uhr bzw. 16.00 Uhr angeboten werden, wenn bestimmte zeitliche und qualitätsbezogene Voraussetzungen erfüllt sind.
Neben einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung ist ein möglichst ausgewogenes Mittagessen anzubieten sowie ein mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die Betreuungsangebote vom Träger vorzulegen. Darüber hinaus ist in einem zeitlichen Umfang von mindestens drei (bei Gruppen bis 15.00 Uhr) bzw. fünf (bei Gruppen bis 16.00 Uhr) Zeitstunden pro Woche ein Lern- und Förderangebot, ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und Bewegungsangebot für die Gruppe einzurichten.
Nähere Informationen zum Mittagsbetreuungsangebot erhalten Sie an Ihrer Schule oder auf der Internetseiten des Kultusministeriums (siehe unter "Weiterführende Links").
Rechtsgrundlagen
- Art. 31 Abs. 2 BayEUG
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
- Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung an Grund- und Förderschulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Januar 2026, Az. III.4-BS7369.0/312 (BayMBl. Nr. 47)
- Art. 31 Abs. 2 BayEUG
Weiterführende Links

