Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Anträge und Anfragen können entweder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht oder mündlich in der Bürgerversammlung vorgetragen werden. (Art. 18 Gemeindeordnung)
Einladung Zur
Anträge und Anfragen können entweder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung eingereicht oder mündlich in der Bürgerversammlung vorgetragen werden. (Art. 18 Gemeindeordnung)