Ankündigung von Baugrunduntersuchungen

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen Leitung von Pirach nach Pleinting und damit den Ersatz der bestehenden Leitung. Die neue Leitung ermöglicht eine erhöhte Einspeisung erneuerbarer Energie in Bayern und sichert damit die Anbindung des bayerischen Chemiedreiecks. Das Vorhaben wurde im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) als notwendige Netzbaumaßnahme unter der Projektnummer 32 aufgenommen. Damit ist es vom Gesetzgeber formal bestätigt und gesetzlich festgelegt worden Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist TenneT damit als Vorhabenträger zur Planung und zum Bau der Leitung verpflichtet.
Der Ersatzneubau unterteilt sich in zwei Abschnitte.
Abschnitt 1 erstreckt sich von Pirach nach Tann und Abschnitt 2 von Pleinting nach Prienbach.
Im Sommer 2024 hat TenneT die Planfeststellungsunterlagen für den ersten Abschnitt bei der zuständigen Behörde eingereicht. Ende 2024 folgte die Einreichung der Unterlagen für den zweiten Abschnitt. Nach Abschluss der jeweiligen Vollständigkeitsprüfungen starteten im Juni 2025 die Planfeststellungsverfahren. Mit der öffentlichen Auslegung der Unterlagen wurde die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt.

Baugrunduntersuchungen

Die angekündigten Baugrunduntersuchungen umfassen Sondierungen und Probebohrungen. Durch diese werden bodenphysikalische Eigenschaften der potenziellen Leitungsverläufe erkundet, um notwendige Berechnungskennwerte für die Planung sowie für temporäre Baustelleneinrichtungen zu erhalten. 
In diesem Zusammenhang erfolgt auch das Befahren von Straßen und Wegen, um die Untersuchungspunkte entlang der geplanten Leitung zu erreichen. Die exakten Bohransatzpunkte werden entsprechend den Bedingungen vor Ort (Bewuchs, Bodenverhältnisse, vorhandene unterirdische Leitungen etc.) festgelegt. Bei diesen Untersuchungen entnehmen die Fachleute Erd- stoffproben und stellen fest, wie der Baugrund beschaffen ist. Zu den untersuchten Parametern zählen allgemeine bodenmechanische Eigenschaften, die Wasserdurchlässigkeit des Bodens, die Schadstofffreiheit sowie Bodenkennwerte als Grundlage für die weitere Planung. Im Anschluss stellen die Fachfirmen so weit wie möglich den Ausgangszustand des Bohrpunktes wieder her.

Art und Umfang der Voruntersuchungen

Zur Ermittlung der für die Planung erforderlichen Baugrund- und Bodenkennwerte werden entlang des geplanten Leitungsverlaufs verschiedene Baugrunderkundungen durchgeführt. Hierzu zählen Kleinrammbohrungen (KRB), schwere Rammsondierungen (DPH) und Kembohrungen (TB). Die Auswahl der jeweiligen Untersuchungsverfahren richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und den für die Planung erforderlichen Informationen. Kleinrammbohrungen und schwere Rammsondierungen werden mit einem geländegängigen Kleinbohrgerät (MRZB) durchgeführt. Das Gerät ist auf einem Raupenfahrwerk mit Gummiketten aufgebaut und besitzt eine Länge von ca. 2,4 m, eine Breite von ca. 1,2 m sowie eine Höhe von ca. 1,6 m. In Arbeitsstellung beträgt die Höhe etwa 2,6 m. Das Gesamtgewicht liegt bei rund 1,21. Für die Durchführung der Arbeiten wird eine Arbeitsfläche von etwa 1,2 m x 3,0 m benötigt.
Für tiefere Baugrunderkundungen werden Rotationskembohrungen (TB) im Sonic-Drilling-Verfahren mit einer Erkundungstiefe von i.d.R. bis zu 30 m unter Geländeoberkante durchgeführt. Dabei werden hochfrequente Schwingungen auf das Bohrgestänge übertragen, die die Reibung zwischen Boden und Bohrgestänge reduzieren und so das Durchdringen unterschiedlicher Boden- und Gesteinsschichten erleichtern. In Kombination mit Drehbewegung und Anpressdruck wird das Bohrgestänge in den Untergrund eingebracht. Die Schwingungsintensität kann an die jeweiligen Untergrundverhältnisse angepasst werden. Der Einbau des Stützrohres erfolgt unter Einsatz einer Spülflüssigkeit (hier: Trinkwasser). 
Das zum Einsatz kommende Gerät MRS 200 (DUO) Sonic Rig verfügt über ein ausfahrbares Raupenfahrwerk und weist folgende Eckdaten auf: Gesamtgewicht ca. 12.000 kg, Länge ca. 8,85 m, Breite ca. 2,30 m und Höhe ca. 3,00 m (Transportstellung) bzw. ca. 7,50 m (Arbeitsstellung im Bohrbetrieb).

Die Erkundungen dauern dabei je nach Randbedingungen max. 3 Arbeitstage an. Für alle Bohrungen gilt: Die zum Einsatz kommenden Bohrgeräte sind auf einem Raupenfahrzeug mit Verbrennungsmotor installiert und mit Gummikettenfahrwerk und Bohrgestänge ausgestattet.
Die Bohrraupen werden jeweils in einem allradbetriebenen Begleitfahrzeug auf möglichst befestigten Wegen zum Einsatzort gebracht. Die Begleitfahrzeuge verbleiben während der Erkundungsarbeiten am Feld- oder Wegesrand. Abseits der Wege erfolgt die Zuwegung zu den einzelnen Bohrpunkten in der Regel über die kürzeste  Distanz nur mittels Kettenfahrzeuge. Die Zuwegung kann vor Ort auch individuell abgestimmt werden. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher ordnungsmäßig wieder verfällt und der Ausgangszustand des Bohrpunktes wiederhergestellt.

Bohrarbeiten in sensiblen Bereichen

Werden Bohrarbeiten in besonders sensiblen Bereichen (z. B. Wasserschutzgebieten) durchgeführt, so werden folgende Sicherheitsmaßnahmen auf Basis der behördlichen Vorgaben umgesetzt:

• Für Maststandorte in Schutzgebieten oder bei auffälligen Ergebnissen der Biotoptypenkartierung werden gesonderte Anzeigen bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde eingereicht.

• Zum Schutz des Grundwassers werden ausschließlich technisch einwandfreie Fahrzeuge und Maschinen nach aktuellem Stand der Technik eingesetzt und ordnungsgemäß gehandhabt. Soweit technisch möglich, kommen biologisch schnell abbaubare Schmierstoffe und Hydrauliköle zum Einsatz. Es werden nur unbedenkliche Stoffe und Materialien, beispielsweise für die Verrohrung, verwendet; unnatürliche Stoffe verbleiben nicht im Boden. Eine Bohrspülung ist beim Vortrieb in Lockergesteinen in der Regel nicht erforderlich. Sollte sie dennoch notwendig werden, besteht sie aus Wasser, in Trinkwasserschutzgebieten aus Trinkwasser, jeweils ohne weitere Zusätze.

• Wartung und Betankung der Bohrgeräte erfolgen grundsätzlich auf befestigten und gesicherten Flächen außerhalb von Schutzgebieten. Sollte dies aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich sein, werden geeignete Ölauffangwannen und Schutzausrüstungen eingesetzt, um Verunreinigungen des Bodens zu vermeiden.

• Die Flächeninanspruchnahme wird auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt. Durch die eingesetzte Technik werden die Arbeiten möglichst flächensparend und bodenschonend durchgeführt.

• Für die Baugrunduntersuchungen werden keine Baustelleneinrichtungen eingerichtet. Erforderliche  Gehölzschnitte erfolgen außerhalb der gesetzlichen Sperrzeit Sensible Bereiche werden nur bei geeigneten, insbesondere trockenen Bodenverhältnissen befahren.

• Für die Zufahrt wird der kürzest mögliche Weg von befestigten Straßen und Wegen zum jeweiligen Bohrpunkt gewählt. Die Lage des Bohrpunkts kann bei Bedarf um wenige Meter angepasst werden, um beispielsweise höheren Bewuchs oder besonders sensible Bereiche zu umgehen.

Ort und Zeitpunkt der geplanten Maßnahmen

Die Baugrunduntersuchungen beginnen ab Kalenderwoche 47. Der genaue zeitliche Ablauf kann von äußeren Faktoren, insbesondere den örtlichen Gegebenheiten, den Witterungs- und Bodenverhältnissen sowie dem Fortschritt der Untersuchungen, beeinflusst werden.

Beauftragte Unternehmen

Die TenneT TSO GmbH hat das Ingenieurbüro Buchholz + Partner GmbH und deren Subuntemehmer Royal Eijkelkamp damit beauftragt, die erforderlichen Baugrunduntersuchungen durchzuführen.

Entschädigung bei möglichen Flurschäden

Für die Arbeiten müssen private Grundstücke sowie landwirtschaftliche Wege betreten und befahren werden. Bei diesen Untersuchungen kommt es selten zu nennenswerten Flurschäden. Dennoch sind diese, insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen, nicht auszuschließen. Zur Beweissicherung wird in Absprache mit den Nutzungsberechtigten eine Dokumentation des Ausgangs- und Endzustandes auf den zu betretenden Flächen durchgeführt. Dadurch wird eine objektive Beurteilung und angemessene Entschädigung von möglichen Flurschäden gewährleistet.


Kontakt Baugrunduntersuchung
Terminabsprachen oderfachspezifische Fragen 
Kontakt Flurschadenregulierung
Herr Filbig von der Firma Buchholz + Partner:
T +49 (0) 7554 21098-52
E filbig@buchholz-und-partner.de


Diese und weitere Informationen finden Sie auch unter:
https://www.tennet.eu/de/projekte/pirachpleinting
Bei allgemeinen Fragen zum Projekt, wenden Sie sich gerne an das Bürgertelefon: 
T +49 (0) 921 90 60 99 601

Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Anlage zur Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

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