Die Landtagswahl
Informationen zu vergangenen und künftigen Landtagswahlen in Burgkirchen a.d.Alz
Letzte Wahl | 08. Oktober 2023 |
Nächste Wahl | 2028 |
Wahlperiode | Alle fünf Jahre |
Was wird gewählt? | Wahl der Abgeordneten des bayerischen Landtags |
Allgemeines zur Landtagswahl
Der Landtag besteht seit dem Jahr 2003 aus mindestens 180 Stizen. Davon werden ungefähr die Hälfte - derzeit 91 - in Einpersonenwahlkreisen nach relativer Mehrheitswahl und die restlichen über offene Listen vergeben. Die Landtagswahl ist somit eine personalisierte Verhältniswahl mit offenen Listen.
Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er einen Stimmkreiskandidaten, mit der Zweitstimme einen Kandidaten der Wahlkreisliste einer Partei.
Der Wähler kann seine Zweitstimme aber auch einer Wahlkreisliste ohne besondere Kennzeichnung eines Bewerbers geben. Zwar ist hierfür kein gesondertes Feld auf dem Stimmzettel vorhanden, mit einem Kreuz in der Kopfleiste der gewünschten Wahlkreisliste oder dem Ankreuzen mehrerer Bewerber einer Wahlkreisliste ist diese Form der Stimmabgabe jedoch möglich.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
- mindestens 3 Monate vor der Wahl in Bayern eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Zu den Ergebnissen der Landtagswahl vom 08. Oktober 2023
Weiterführende Informationen zur Landtagswahl (Internetseite des Bayerischen Landtags)