Kommunalwahlen

Kommunalwahl am 08. März 2026

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl in der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz sind alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich seit mindestens zwei Monaten (Stichtag: Sonntag, 08. Januar 2026) im Wahlgebiet mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
  • nicht nach Art. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Als Unionsbürger gelten alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

In Kürze werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl verschickt. Mit dieser Benachrichtigung und einem amtlichen Lichtbildausweis können die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger am Wahltag ihr Votum abgeben.



Briefwahl

Was ist zu tun, wenn man seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte?

Zunächst gilt es abzuwarten, bis die Wahlbenachrichtigungen versandt werden. Dies wird frühestens ab 26.01.2026 erfolgen; bis spätestens 15.02.2026 sollten alle Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Mit dieser können dann die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Wer am 15.02.2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend im Wahlamt der Gemeinde (Einwohnermeldeamt) melden.

Die Briefwahlunterlagen können nach der Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten entweder online (bis einschließlich 02.03.2026 über die Homepage der Gemeinde oder über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung) oder durch schriftlichen Antrag (s. Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) per Fax oder persönlich (bis spätestens 06.03.2026) im Rathaus beantragt werden, ausnahmsweise (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) auch noch am Wahltag bis 15 Uhr

Mit den Briefwahlunterlagen wird auch eine Anleitung ausgegeben. In dieser wird u.a. auch beschrieben, wie die Wahlbriefe zu verpacken sind, damit der Wahlbrief zur Wahl zugelassen werden kann

Briefwahlunterlagen online beantragen


Bei Fragen zur Briefwahl, aber auch bei allgemeinen Fragen zur bevorstehenden Kommunalwahl können Sie sich im Rathaus gerne an Herrn Münzer (Tel. 08679/309-132) wenden.

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