Beauftragte der Kommune; Bestellung oder Wahl
Kurzbeschreibung
Kommunale Beauftragte sind Personen, die im Gebiet einer Kommune eine besondere Funktion ausüben.
Beschreibung
Der Gemeinderat/Kreistag kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet/Landkreis besondere Funktionen ausüben. In den Kommunen sind je Aufgaben der Kommune, Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:
- Kinderbeauftragte/-r
 - Jugendbeauftragte/-r
 - Familienbeauftragte/-r
 - Seniorenbeauftragte/-r
 - Gleichstellungsbeauftragte/-r
 - Umweltschutzbeauftragte/-r
 - Datenschutzbeauftragte-/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
 - Ortsheimatpfleger/-in
 - Kulturbeauftragte/-r
 - Antikorruptionsbeauftragte/-r
 - Integrationsbeauftragte/-r
 - Energiebeauftragte/-r
 - Feldgeschworene/-r
 - Behindertenbeauftragte/-r
 - Informationssicherheitsbeauftragte/-r
 
Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.
Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Kommune erhalten Sie von Ihrer Kommune.

