Mit den Leitlinien werden für den Vollzug in Bayern ein Bewertungsrahmen sowie beurteilungsrelevante Hintergrundinformationen zur Verfügung gestellt. So soll eine einheitliche Bewertung von PFAS-Einträgen in die Umwelt und von potenziellen Belastungen für den Menschen ermöglicht werden (z. B. Einleitungen in Oberflächengewässer und Grundwasser, Verwendung von belastetem Grundwasser für Bewässerung, Ablagerungen, Einsatz von PFAS-haltigen Feuerlöschmitteln u.a.). Zusätzlich enthalten die Leitlinien Maßstäbe für die Bewertung von Untersuchungsergebnissen und für Entscheidungen über ggf. erforderliche weitergehende Maßnahmen bei bestehenden Belastungen.
Neue Leitlinie zur Bewertung von PFAS