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- Erstellt am Mittwoch, 23. Oktober 2019 08:20
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 23. März 2021 15:28
- Geschrieben von Olbort
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Das Trinkwasser der Gemeinde Burgkirchen kommt seit dem 14. Nov. 2016 ausschließlich aus dem Brunnen Raitenhaslach. Das Wasser aus diesen drei Quellbrunnen in Raitenhaslach ist frei von PFOA und PFOS. Das gleiche gilt für die Quellen im Ortsteil Hirten. Auch hier sind die Tucher und Wegerer Quelle nicht mit PFOA und PFOS belastet. Die Gemeinde Burgkirchen a.d. Alz hat aber schon vor 10 Jahren, nach bekannt werden der ersten Messergebnisse, ihre Wasserförderung so umgestellt, dass rund 2/3 ihres Trinkwassers von den Brunnen Raitenhaslach und 1/3 vom Brunnen Forst Kastl gewonnen wurde. Die Belastung des Trinkwassers mit PFOA wurde dadurch vor 10 Jahren schon vermindert und ist seit der Abschaltung des belasteten Brunnens Forst Kastl, also seit dem 14.10.2016, in den Netzproben nicht mehr nachweisbar und somit unbelastet. Das heißt für unsere Bürger, dass unser naturbelassenes, unbehandeltes Trinkwasser bedenkenlos getrunken und verwendet werden kann.
Auszug aus einer Veröffentlichung des Bayerischen Landeamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Vor dem Hintergrund der Absenkung des Leitwerts wurde im Jahr 2016 das Monitoring des Gesundheitsamtes Altötting auf zwei Probennahmedurchgänge pro Jahr erweitert und auf Wasserversorgungen im weiteren Umfeld des Industrieparks Gendorf ausgedehnt. Das Gesundheitsamt Altötting entnimmt seit dem Jahr 2007 im Rahmen seines Monitorings mindestens jährlich Trinkwasserproben. Die Analyse der Roh-und Trinkwasserproben auf PFAS erfolgte am LGL.
Als Reaktion auf die neue Bewertung des lebenslang gesundheitlich duldbaren Leitwerts haben mehrere Wasserversorger im Landkreis Altötting im Herbst 2016 Umstellungen vorgenommen mit dem Ziel, kurzfristig die Gehalte an PFOA in dem von ihnen bereitgestellten Trinkwasser zu reduzieren. …]
[... Weiterhin niedrig sind die PFAS-Gehalte im aufbereiteten Trinkwasser des Wasserzweckverbands Inn-Salzach, der seit November 2009 eine Aktivkohle-Filteranlage betreibt, mit der die Gehalte des geförderten Rohwassers an perfluorierten Substanzen im Trinkwasser dauerhaft gesenkt werden. Abhängig sind die gemessenen Gehalte von der Nutzungsdauer des Filtermaterials bei der Probennahme.
Auch in den Proben aus Gendorf, Emmerting sowie den Wasserversorgungen Burgkirchen und Neuötting konnte das LGL seit den Umstellungen im Jahr 2016 nur noch Spurengehalte unter der analytischen Bestimmungsgrenze bzw. überhaupt keine PFASmehr nachweisen. Erreicht wurde dies, indem etliche belastete Brunnen nicht mehr genutzt werden. Das Trinkwasser muss dafür aus anderen Brunnen (Wasserversorgung Burgkirchen: Brunnen Raitenhaslach; Wasserversorgung Altötting/Neuötting/Winhöring: Tiefbrunnen Altötting) bezogen werden. Rückstände der ursprünglichen PFAS-Belastung werden noch im Wasser aus dem Hochbehälter Eschelberg nachgewiesen, die aber offensichtlich kaum in den Versorgungsgebieten ankommen. Es ist mit einem Rückgang dieser Gehalte auch im Hochbehälter in Zukunft zu rechnen. ...]
Link zur Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
UNTERSUCHUNG DES TRINKWASSERS AUF PER- ODER POLYFLUORIERTE ALKYLSUBSTANZEN (PFAS)
Untersuchung Emmerting, Grundschule Gendorf, Hochbehälter Eschlberg
Untersuchung Wasserversorgung Hirten, Kindergarten, Wegerer- und Tucherquelle
Untersuchung Probebetrieb der Aktivkohlefilteranlage "Netz Burgkirchen"
Befundkopien des LGL Erlangen vom 11.05.2020:
Untersuchung Emmerting, Grundschule Gendorf, Hochbehälter Eschlberg
Untersuchung Wasserversorgung Hirten, Kindergarten, Wegerer- und Tucherquelle
Auszug aus der Ergebnisübersicht
Ergebnisübersicht zu den Proben des Gesundheitsamtes Altötting (Probenahme Mai/Juni 2019)
Zusammenstellung der PFOA-Ergebnisse von 2006 - 2020
PFT-Ergebnisse Burgkirchen 2006 - 2020 (Stand März 2020)
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- Erstellt am Mittwoch, 23. Oktober 2019 08:22
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 23. Oktober 2019 08:45
- Geschrieben von Olbort
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Auszug aus einer Veröffentlichung des Bayerischen Landeamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
[... Nitrat gehört wie Ammonium und Nitrit zu den Stickstoffverbindungen des natürlichen Stickstoffkreislaufs. Es ist sehr gut im Wasser löslich und verteilt sich dort sehr schnell. Durch den biogenen Abbau von Stickstoffverbindungen kommt es zu einer Nitrat-Grundbelastung in Grund- und Oberflächenwässern und damit auch im Trinkwasser. Gehalte von etwa 25 Milligramm Nitrat pro Liter können in diesen Wässern noch als natürlich angesehen werden. In vielen Fällen sind aber Grund- und damit auch Trinkwässer wesentlich stärker mit Nitrat belastet, weil zusätzlich Nitrat aus anthropogenen Kontaminationsquellen, wie häuslichen Abwassereinleitungen und landwirtschaftlichen Einträgen ins Wasser gelangen. Bei erhöhten Nitratgehalten im Trinkwasser sind fast immer landwirtschaftlich genutzte Flächen mit intensiver Düngung im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage vorhanden. Besonders belastet sind oberflächennahe Grundwässer, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden. Wässer aus tieferen Grundwasserstockwerken enthalten in der Regel kein Nitrat. In sauerstoffarmen bzw.sauerstofffreien Grundwasserleitern wird Nitrat zu Ammonium reduziert, in sauerstoffreichen bleibt es praktisch unverändert erhalten.
Eine Reduktion von erhöhten Nitratgehalten in Trinkwässern zentraler Wasserversorgungsanlagen kann großtechnisch durch Aufbereitungsverfahren wie katalytische Nitratreduktion oder biologische Denitrifikation erzielt werden. Eine Verminderung erhöhter Nitratgehalte bei Kleinanlagen erfolgt meist durch Ionenaustauscher- oder Umkehrosmoseanlagen. Im häuslichen Bereich verwendete Geräte zur Nitratentfernung müssen regelmäßig gewartet werden, damit sie dauerhaft funktionieren und nicht verkeimen.
Nitratreiche Salate und Gemüse wie Rucola, Kopf- und Feldsalat, Spinat, Rote Rüben sowie gepökelte Fleischerzeugnisse können deutlich zur Nitrat-Gesamtbelastung beitragen.
Auswirkungen auf die Gesundheit
Die Trinkwasserverordnung 2001 legt für Nitrat einen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter fest. Vom Nitrat (NO3-) selbst geht nur eine sehr geringe unmittelbare Gesundheitsgefährdung für den erwachsenen Menschen aus. Unter bestimmten Umständen (z. B. durch Bakterien im Mundraum oder Magen) kann Nitrat jedoch teilweise zu Nitrit (NO2-) umgewandelt werden, welches auf zwei Arten die menschliche Gesundheit gefährden kann:
- Zum einen kann es insbesondere bei Säuglingen unter 3 Monaten eine "Methämoglobinämie" durch eine erhöhte Konzentration von Methämoglobin im Blut auslösen. Nitrit bewirkt dabei, dass der rote Blutfarbstoff, das Hämoglobin, zum Methämoglobin umgewandelt wird. Methämoglobin ist im Gegensatz zum Hämoglobin nicht mehr in der Lage, Sauerstoff in die Gewebe zu transportieren. Daher kann sich eine Blausucht (Zyanose) entwickeln. Der resultierende Sauerstoffmangel in lebenswichtigen Organen wie dem Zentralnervensystem und dem Herz kann bei entsprechender Ausprägung bis zum Tod führen.
- Zum anderen kann Nitrit mit sekundären Aminen im Magen sogenannte "Nitrosamine" bilden. Sekundäre Amine sind stickstoffhaltige chemische Verbindungen, die in vielen Lebensmitteln vorkommen und auch bei der Verdauung entstehen. Einige Nitrosamine wirken im Tierversuch krebserzeugend. Ihre Entstehung sollte daher so weit wie möglich vermieden werden.
Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung 2001 für Nitrat wurde vom Gesetzgeber so festgelegt, dass bei Aufnahme des Wassers in üblichen Mengen weder die Gefahr einer Methämoglobinämie bei Säuglingen noch eine endogene Bildung von Nitrosaminen in gesundheitlich erheblichem Ausmaß stattfindet. Bei Einhaltung des Grenzwerts ist somit für alle Verbraucher, auch für die besonders empfindlich reagierenden Säuglinge, gewährleistet, dass bei regelmäßigem, täglichen Verzehr des Trinkwassers keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen hervorgerufen werden.
Wird der Grenzwert überschritten, darf die zentrale Wasserversorgung nur dann weiter geführt werden, wenn die Bevölkerung durch das örtliche Gesundheitsamt unverzüglich darüber informiert wird, dass dieses Wasser nicht zur Zubereitung von Nahrung für ungestillte und teilgestillte Säuglinge mit weniger als 10 kg Köpergewicht verwendet werden darf. Stattdessen ist ein einwandfreies Trinkwasser anderer Herkunft oder – nach Rücksprache mit einem Kinderarzt – ein nitratarmes, zur Säuglingsernährung geeignetes Mineralwasser (Kennzeichnung auf dem Etikett beachten!) zu verwenden.
Im Gegensatz zu Säuglingen ist es für Erwachsene unproblematisch, während eines begrenzten und gemäß Trinkwasserverordnung 2001 zuzulassenden Zeitraumes auch ein Trinkwasser mit einem Nitratgehalt über dem Grenzwert von 50 mg/l aufzunehmen. Nach einer Empfehlung des Umweltbundesamtes kann in einem solchen Fall ein Nitratgehalt bis zu 130 mg/l zeitlich befristet toleriert werden. Allerdings sollten dann nur nitratarme Lebensmittel verzehrt werden. Außerdem muss auf eine ausreichende Jod-Zufuhr geachtet werden. Eine ausreichende Jod-Zufuhr ist wichtig, weil bei hoher Nitratbelastung ein Jodmangel in der Schilddrüse auftreten kann, worauf diese mit einer Vergrößerung (Ausbildung eines Kropfes, Struma) reagiert.
Das örtliche Gesundheitsamt kann für maximal drei Jahre eine Grenzwertüberschreitung zulassen. Das betroffene Wasserversorgungsunternehmen muss gleichzeitig ein Sanierungskonzept vorlegen, d. h. es muss Maßnahmen nennen, durch die der Nitratgehalt des an die Verbraucher abgegebenen Wassers so gesenkt wird, dass der Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter nicht mehr überschritten wird. Eine zweite Ausnahmegenehmigung darf dann nur noch mit Zustimmung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Unterrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit ausgesprochen werden. Auch diese ist auf maximal drei Jahre begrenzt. ...]
Link zum Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
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- Erstellt am Mittwoch, 18. März 2020 09:38
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 11. April 2022 09:40
- Geschrieben von Olbort
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Aktuelle Informationen über Einschränkungen und Schließungen in der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz: (Stand 21.06.2021)
- Persönliche Geburtstags- oder Jubiläumsbesuche durch den Bürgermeister, ggf. mit Landrat, können derzeit nicht stattfinden
- Bei Fragen zur Rentenantragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Albrechts, Tel. 08679 309-134. Bei Bedarf steht auch der Versichertenberater der Deutscher Rentenversicherung Bund, Herrn Kainzmaier. Handynummer 0152 08974920 zur Verfügung, oder nutzen Sie bitte das kostenlose Servicetelefon 0800 1000 480 15 für die Themen Rehabilitation, Rente und Altersvorsorge.
- Bestattungen können aktuell unter Einhaltung einschränkender Voraussetzungen durchgeführt werden. Weitere Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen.
- Personalausweise und Reisepässe: Bei Fragen zu Ausweisbeantragung/ -verlängerung usw. wenden Sie sich bitte an das Meldeamt unter der Telefonnummer 08679 309-136.
- Der Grüngut-Hof in Forsthof hat weiterhin geöffnet. Weitere Informationen und Öffnungszeiten finden Sie auf der Website der Kompost Burgkirchen OHG.
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- Erstellt am Dienstag, 18. Februar 2020 07:59
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. Februar 2020 08:11
- Geschrieben von Olbort
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Deutsche e-Vergabe
Sie finden hier alle veröffentlichungspflichtigen Bekanntmachungen unserer Vergabestelle. Dazu zählen Vorinformationen über beabsichtigte, beschränkte Ausschreibungen, Bekanntmachungen über vergebene Aufträge, Teilnahmewettbewerbe und öffentliche Ausschreibungen. Sie können alle Bekanntmachungen einsehen und Vergabeunterlagen herunterladen. Sofern Sie an einem Verfahren teilnehmen möchten, benötigen Sie einen Zugang zu unserem Vergabeportal
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- Erstellt am Mittwoch, 18. März 2020 10:03
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 02. Mai 2022 11:59
- Geschrieben von Olbort
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ImpfInformationen
Bitte wenden Sie sich an die Terminvergabestelle des Landratsamtes Altötting, das Ihnen über die direkte Telefonnummer 08671 9290711 konkrete Details zur Terminvergabe mitteilt.
Alle Informationen zur Impfung finden sie auf den folgenden Seiten:
RKI Faktenblatt zum Thema COVID-19 Impfung
RKI Faktenblatt zum Thema COVID-19 Impfung in der Schwangerschaft
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Wichtige Informationen zum Corona-Virus:
Geben Sie Fake-News keine Chance! Verlässliche Informationen finden sich beispielsweise auf nachfolgenden Websites, beim Bundesgesundheitsministerium, beim Robert-Koch-Institut oder bei den zuständigen Landesbehörden.
DIVI-Intensivregister - Aktuelle Belegungssituation intensivmedizinischer Bereiche der Krankenhäuser
Aktueller Lage-/Situationsbericht des RKI zu COVID-19 - täglich aktuelle Informationen
Nowcasting und R-Schätzung - Schätzung der aktuellen Epedemie-Entwicklung in Deutschland
Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (Vom 01. April 2022)
Infektionsmonitor Bayern - Das bayerische Gesundheitsministerium informiert...
Gemeinsam gegen Corona - Das Bundesministerium für Gesundheit informiert
Coronavirus - Das Gesundheitsamt des Landkreises Altötting informiert
Youtube - Erklärvideos zum Thema Coronavirus - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Arbeitserechtliche Auswirkungen des Coronavirus
Informationen zum Arbeits- und arbeitsschutzrecht - Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Informationen für Unternehmen / Krisenbedingte Soforthilfemaßnahmen:
Finanzhilfen für Unternehmen - Das Landratsamt Altötting informiert
Wirtschaftliche Auswirkungen des Coronavirus - Bundesministerium für Wirtschaftund Energie (BMWi)
Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken
Soforthilfe der Bürgschaftsbank Bayern
Soforthilfe Corona; Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
KfW-Corona-Hilfe; Kredite für Unternehmen
Informationen über Kulturhilfen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
Übersicht bestehender Kulturhilfen des Staatsministeriums
Förderungen und Anreize für Talente
Projekte und Veranstaltungen im Rahmen von "Bayern spielt"
Anlaufstellen für Fragen zum neuartigen Corona-Virus:
Bei Infektionsverdacht: Der Patientenservice des ärztlichen Bereitschaftsdienstes hilft - Rufnummer 116 117. Weitere Informationen erhalten sie unter: www.rnd.de
Für Fragen zum neuartigen Coronavirus wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Altötting unter 08671 502-626.
Die Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit steht Ihnen außerhalb der Dienstzeiten des Gesundheitsamtes Altötting unter 09131 6808 5101 zur Verfügung.
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22
Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) - 030 346 465 100
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte - Fax: 030 / 340 60 66 – 07, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gebärdentelefon (Videotelefonie) - https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/
Informationen zu Risikogebieten und Fallzahlen:
BAYERN: Übersichtskarte zu Infektionen und Todesfällen in Bayern
Internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland
Tagesaktuelle Fallzahlen weltweit und in Deutschland - Weltgesundheitsorganisation (WHO)
Tagesaktuelle Fallzahlen weltweit und in Deutschland - Robert Koch Institut (RKI)
Covid-19-Fälle; Dashboard nach Landkreis und Bundesland - Robert Koch Institut (RKI)
Weltweite Reisewarnung und Rückreisen nach Deutschland; Auswärtiges Amt
Fragen und Antworten zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen - Bundesministerium des Innern (BMI)
Nationale Plattform für Geodaten - NPGEO; Niederlande, Frankreich, Italien, Slowenien
Hilfestellung für Familien in der Corona-Krise
Informationen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Mehr zur Kindertagesbetreuung - Aktuelle Informationen
Finanzielle Hilfen für Familien
CORONA-TESTSTATION ALTÖTTINGER STR. 1 GENDORF
TestX bietet zwischen der Shell Tankstelle und dem X-Pack Fitnessstudio eine Corona-Schnelltest-Station an.
Ein Termin kann unter https://burgkirchen.testzentrum.cc/ gebucht werden
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