Die Informationen auf dieser Seite entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand und werden in Kürze aktualisiert. Die wichtigste Aussage bleibt jedoch bestehen: "Das Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken und verwendet werden!" (Stand 24.02.2023)

Presseartikel zum Thema Trinkwasser in Burgkirchen aus der ANA vom 23.02.2023

Trinkwasseruntersuchung 2023 - Brunnen II, Öttinger Forst

Fragen zum Thema Trinkwasser beantwortet natürlich auch gerne unser Team vom Wasserwerk (Tel.: 08679 309-320).


Das Trinkwasser der Gemeinde Burgkirchen kommt seit dem 14. Nov. 2016 ausschließlich aus dem Brunnen Raitenhaslach. Das Wasser aus diesen drei Quellbrunnen in Raitenhaslach ist frei von PFOA und PFOS.  Das gleiche gilt für die Quellen im Ortsteil Hirten. Auch hier sind die Tucher und Wegerer Quelle nicht mit PFOA und PFOS belastet. Die Gemeinde Burgkirchen a.d. Alz hat aber schon vor  10 Jahren, nach bekannt werden der ersten Messergebnisse,  ihre Wasserförderung so umgestellt, dass rund 2/3 ihres Trinkwassers von den Brunnen Raitenhaslach und 1/3 vom Brunnen Forst Kastl gewonnen wurde. Die Belastung des Trinkwassers mit PFOA  wurde dadurch vor 10 Jahren schon vermindert und ist seit der Abschaltung des belasteten Brunnens Forst Kastl, also seit dem 14.10.2016, in den Netzproben nicht mehr nachweisbar und somit unbelastet. Das heißt für unsere Bürger, dass unser naturbelassenes, unbehandeltes Trinkwasser bedenkenlos getrunken und verwendet werden kann.

Auszug aus einer Veröffentlichung des Bayerischen Landeamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

[… Für die gesundheitliche Bewertung von PFAS-Messwerten hat die Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit beim Umweltbundesamt im Jahr 2006 eine Stellungnahme veröffentlicht (vom 21. Juni 2006, überarbeitet am 13. Juli 2006), die mehrfach erweitert und aktualisiert wurde. Auf Grund einer Neubewertung verschiedener Studien zu per- und polyfluorierten Substanzen (PFAS) hat das Umweltbundesamt nach Anhörung der Trinkwasserkommission am 20.09.2016 eine ausführliche Empfehlung zu verschiedenen PFAS, u. a. auch PFOA und PFOS, veröffentlicht. Darin wird der für Trinkwasser im Jahr 2006 abgeleitete lebenslang gesundheitlich duldbare Leitwert in Höhe von 0,3 µg/l der Summe aus PFOA und PFOS auf jeweils 0,1 µg/l für die Einzelsubstanzen PFOA und PFOS abgesenkt.

Vor dem Hintergrund der Absenkung des Leitwerts wurde im Jahr 2016 das Monitoring des Gesundheitsamtes Altötting auf zwei Probennahmedurchgänge pro Jahr erweitert und auf Wasserversorgungen im weiteren Umfeld des Industrieparks Gendorf ausgedehnt. Das Gesundheitsamt Altötting entnimmt seit dem Jahr 2007 im Rahmen seines Monitorings mindestens jährlich Trinkwasserproben. Die Analyse der Roh-und Trinkwasserproben auf PFAS erfolgte am LGL.

Als Reaktion auf die neue Bewertung des lebenslang gesundheitlich duldbaren Leitwerts haben mehrere Wasserversorger im Landkreis Altötting im Herbst 2016 Umstellungen vorgenommen mit dem Ziel, kurzfristig die Gehalte an PFOA in dem von ihnen bereitgestellten Trinkwasser zu reduzieren. …]

[... Weiterhin niedrig sind die PFAS-Gehalte im aufbereiteten Trinkwasser des Wasserzweckverbands Inn-Salzach, der seit November 2009 eine Aktivkohle-Filteranlage betreibt, mit der die Gehalte des geförderten Rohwassers an perfluorierten Substanzen im Trinkwasser dauerhaft gesenkt werden. Abhängig sind die gemessenen Gehalte von der Nutzungsdauer des Filtermaterials bei der Probennahme.

Auch in den Proben aus Gendorf, Emmerting sowie den Wasserversorgungen Burgkirchen und Neuötting konnte das LGL seit den Umstellungen im Jahr 2016 nur noch Spurengehalte unter der analytischen Bestimmungsgrenze bzw. überhaupt keine PFASmehr nachweisen. Erreicht wurde dies, indem etliche belastete Brunnen nicht mehr genutzt werden. Das Trinkwasser muss dafür aus anderen Brunnen (Wasserversorgung Burgkirchen: Brunnen Raitenhaslach; Wasserversorgung Altötting/Neuötting/Winhöring: Tiefbrunnen Altötting) bezogen werden. Rückstände der ursprünglichen PFAS-Belastung werden noch im Wasser aus dem Hochbehälter Eschelberg nachgewiesen, die aber offensichtlich kaum in den Versorgungsgebieten ankommen. Es ist mit einem Rückgang dieser Gehalte auch im Hochbehälter in Zukunft zu rechnen. ...]

 

Link zur Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit


UNTERSUCHUNG DES TRINKWASSERS AUF PER- ODER POLYFLUORIERTE ALKYLSUBSTANZEN (PFAS)

Mit Schreiben vom 15.06.2020 teilte das Landratsamt mit, dass die am 02.03.2020 entnommenen Proben hinsichtlich einer möglichen Kontamination mit per- oder polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) untersucht wurden.
 
Die in den Trinkwasserproben festgestellten Gehalte für PFOA liegen bei < 0,004 μg/l in Hirten und somit unter den in der Empfehlung nach derzeitigem Wissenstand toxikologisch abgeleiteten Leitwerten für die nachgewiesenen PFAS. In den Trinkwasserproben, entnommen aus dem Hochbehälter Eschlberg, in der Schule Emmerting und in der Schule Gendorf, konnten PFOA und andere PFAS nicht nachgewiesen werden.
 
In der Rohwasserprobe des Brunnens III wurde ein Gehalt von 0,36 μg/l für PFOA gemessen.  Bezüglich der gesundheitlichen Bewertung der in der vorliegenden Rohwasserprobe festgestellten Gehalte an PFAS verweisen wir auf die aktuelle Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission  am 20.09.2016 (Bundesgesundheitsblatt, 2017 und Empfehlung des Umweltbundesamtes, 2016).
 
 
Die in der Rohwasserprobe festgestellten Gehalte liegen über dem in der Empfehlung genannten, nach derzeitigem Wissenstand toxikologisch begründeten Leitwert für PFOA. Der Brunnen III, Öttinger Forst, speist seit 14.11.2016 nicht in das Trinkwassernetz der Gemeinde Burgkirchen ein. Die Trinkwasserversorgung wird über die Brunnen in Raitenhaslach und einer Zumischung von unbelastetem Wasser der Stadt Burghausen sichergestellt.
 
 
Befundkopien des LGL Erlangen vom 22.01.2021:
 

Befundkopien des LGL Erlangen vom 11.05.2020:

 

Untersuchung Emmerting, Grundschule Gendorf, Hochbehälter Eschlberg

Untersuchung Wasserversorgung Hirten, Kindergarten, Wegerer- und Tucherquelle

 

Auszug aus der Ergebnisübersicht

Ergebnisübersicht zu den Proben des Gesundheitsamtes Altötting (Probenahme Mai/Juni 2019)

 

Zusammenstellung der PFOA-Ergebnisse von 2006 - 2020

PFT-Ergebnisse Burgkirchen 2006 - 2020 (Stand März 2020)

 


 

 

Auszug aus einer Veröffentlichung des Bayerischen Landeamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

[... Nitrat gehört wie Ammonium und Nitrit zu den Stickstoffverbindungen des natürlichen Stickstoffkreislaufs. Es ist sehr gut im Wasser löslich und verteilt sich dort sehr schnell. Durch den biogenen Abbau von Stickstoffverbindungen kommt es zu einer Nitrat-Grundbelastung in Grund- und Oberflächenwässern und damit auch im Trinkwasser. Gehalte von etwa 25 Milligramm Nitrat pro Liter können in diesen Wässern noch als natürlich angesehen werden. In vielen Fällen sind aber Grund- und damit auch Trinkwässer wesentlich stärker mit Nitrat belastet, weil zusätzlich Nitrat aus anthropogenen Kontaminationsquellen, wie häuslichen Abwassereinleitungen und landwirtschaftlichen Einträgen ins Wasser gelangen. Bei erhöhten Nitratgehalten im Trinkwasser sind fast immer landwirtschaftlich genutzte Flächen mit intensiver Düngung im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage vorhanden. Besonders belastet sind oberflächennahe Grundwässer, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden. Wässer aus tieferen Grundwasserstockwerken enthalten in der Regel kein Nitrat. In sauerstoffarmen bzw.sauerstofffreien Grundwasserleitern wird Nitrat zu Ammonium reduziert, in sauerstoffreichen bleibt es praktisch unverändert erhalten.

Eine Reduktion von erhöhten Nitratgehalten in Trinkwässern zentraler Wasserversorgungsanlagen kann großtechnisch durch Aufbereitungsverfahren wie katalytische Nitratreduktion oder biologische Denitrifikation erzielt werden. Eine Verminderung erhöhter Nitratgehalte bei Kleinanlagen erfolgt meist durch Ionenaustauscher- oder Umkehrosmoseanlagen. Im häuslichen Bereich verwendete Geräte zur Nitratentfernung müssen regelmäßig gewartet werden, damit sie dauerhaft funktionieren und nicht verkeimen.

Nitratreiche Salate und Gemüse wie Rucola, Kopf- und Feldsalat, Spinat, Rote Rüben sowie gepökelte Fleischerzeugnisse können deutlich zur Nitrat-Gesamtbelastung beitragen.

Auswirkungen auf die Gesundheit

Die Trinkwasserverordnung 2001 legt für Nitrat einen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter fest. Vom Nitrat (NO3-) selbst geht nur eine sehr geringe unmittelbare Gesundheitsgefährdung für den erwachsenen Menschen aus. Unter bestimmten Umständen (z. B. durch Bakterien im Mundraum oder Magen) kann Nitrat jedoch teilweise zu Nitrit (NO2-) umgewandelt werden, welches auf zwei Arten die menschliche Gesundheit gefährden kann:

  • Zum einen kann es insbesondere bei Säuglingen unter 3 Monaten eine "Methämoglobinämie" durch eine erhöhte Konzentration von Methämoglobin im Blut auslösen. Nitrit bewirkt dabei, dass der rote Blutfarbstoff, das Hämoglobin, zum Methämoglobin umgewandelt wird. Methämoglobin ist im Gegensatz zum Hämoglobin nicht mehr in der Lage, Sauerstoff in die Gewebe zu transportieren. Daher kann sich eine Blausucht (Zyanose) entwickeln. Der resultierende Sauerstoffmangel in lebenswichtigen Organen wie dem Zentralnervensystem und dem Herz kann bei entsprechender Ausprägung bis zum Tod führen.
  • Zum anderen kann Nitrit mit sekundären Aminen im Magen sogenannte "Nitrosamine" bilden. Sekundäre Amine sind stickstoffhaltige chemische Verbindungen, die in vielen Lebensmitteln vorkommen und auch bei der Verdauung entstehen. Einige Nitrosamine wirken im Tierversuch krebserzeugend. Ihre Entstehung sollte daher so weit wie möglich vermieden werden.

Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung 2001 für Nitrat wurde vom Gesetzgeber so festgelegt, dass bei Aufnahme des Wassers in üblichen Mengen weder die Gefahr einer Methämoglobinämie bei Säuglingen noch eine endogene Bildung von Nitrosaminen in gesundheitlich erheblichem Ausmaß stattfindet. Bei Einhaltung des Grenzwerts ist somit für alle Verbraucher, auch für die besonders empfindlich reagierenden Säuglinge, gewährleistet, dass bei regelmäßigem, täglichen Verzehr des Trinkwassers keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen hervorgerufen werden.

Wird der Grenzwert überschritten, darf die zentrale Wasserversorgung nur dann weiter geführt werden, wenn die Bevölkerung durch das örtliche Gesundheitsamt unverzüglich darüber informiert wird, dass dieses Wasser nicht zur Zubereitung von Nahrung für ungestillte und teilgestillte Säuglinge mit weniger als 10 kg Köpergewicht verwendet werden darf. Stattdessen ist ein einwandfreies Trinkwasser anderer Herkunft oder – nach Rücksprache mit einem Kinderarzt – ein nitratarmes, zur Säuglingsernährung geeignetes Mineralwasser (Kennzeichnung auf dem Etikett beachten!) zu verwenden.

Im Gegensatz zu Säuglingen ist es für Erwachsene unproblematisch, während eines begrenzten und gemäß Trinkwasserverordnung 2001 zuzulassenden Zeitraumes auch ein Trinkwasser mit einem Nitratgehalt über dem Grenzwert von 50 mg/l aufzunehmen. Nach einer Empfehlung des Umweltbundesamtes kann in einem solchen Fall ein Nitratgehalt bis zu 130 mg/l zeitlich befristet toleriert werden. Allerdings sollten dann nur nitratarme Lebensmittel verzehrt werden. Außerdem muss auf eine ausreichende Jod-Zufuhr geachtet werden. Eine ausreichende Jod-Zufuhr ist wichtig, weil bei hoher Nitratbelastung ein Jodmangel in der Schilddrüse auftreten kann, worauf diese mit einer Vergrößerung (Ausbildung eines Kropfes, Struma) reagiert.

Das örtliche Gesundheitsamt kann für maximal drei Jahre eine Grenzwertüberschreitung zulassen. Das betroffene Wasserversorgungsunternehmen muss gleichzeitig ein Sanierungskonzept vorlegen, d. h. es muss Maßnahmen nennen, durch die der Nitratgehalt des an die Verbraucher abgegebenen Wassers so gesenkt wird, dass der Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter nicht mehr überschritten wird. Eine zweite Ausnahmegenehmigung darf dann nur noch mit Zustimmung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Unterrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit ausgesprochen werden. Auch diese ist auf maximal drei Jahre begrenzt. ...]

Link zum Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

 


ImpfInformationen

Bitte wenden Sie sich an die Terminvergabestelle des Landratsamtes Altötting, das Ihnen über die direkte Telefonnummer 08671 9290711 konkrete Details zur Terminvergabe mitteilt.

 
Alle Informationen zum Bayerischen Impfkonzept, zum Stand der Impfstoffentwicklung sowie die Online-Anmeldung zur Impfung finden sie unter:

www.impfzentren.bayern.

 
 
Oder nutzen Sie die bundesweit einheitliche Telefonnummer 116 117. Darüber werden Sie an das für Sie zuständige Impfzentrum im Landkreis Altötting in der Badstraße 1, 84524 Neuötting weitergeleitet. Die Bundes-Hotline ist aktuell von 8:00 bis 22:00 Uhr an sieben Tagen in der Woche zu erreichen.
 
 

Wichtige Informationen zum Corona-Virus:

Geben Sie Fake-News keine Chance! Verlässliche Informationen finden sich beispielsweise auf nachfolgenden Websites, beim Bundesgesundheitsministerium, beim Robert-Koch-Institut oder bei den zuständigen Landesbehörden.

DIVI-Intensivregister - Aktuelle Belegungssituation intensivmedizinischer Bereiche der Krankenhäuser

Aktueller Lage-/Situationsbericht des RKI zu COVID-19 - täglich aktuelle Informationen

Nowcasting und R-Schätzung - Schätzung der aktuellen Epedemie-Entwicklung in Deutschland

Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (September 2022)


Coronavirus - Antworten auf häufig gestellte Fragen  - FAQ des bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

Infektionsmonitor Bayern - Das bayerische Gesundheitsministerium informiert...

Infos zum Coronavirus - Das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informiert... Veranstaltungsverbot, Betriebsuntersagung, Kindertagesbetreuung, Menschen mit Behinderung, Gesundheit und Pflege

Gemeinsam gegen Corona - Das Bundesministerium für Gesundheit informiert

Coronavirus - Das Gesundheitsamt des Landkreises Altötting informiert

Youtube - Erklärvideos zum Thema Coronavirus - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

 

Arbeitserechtliche Auswirkungen des Coronavirus

Informationen zum Arbeits- und arbeitsschutzrecht - Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

 

Informationen für Unternehmen / Krisenbedingte Soforthilfemaßnahmen:

Information und Unterstützung für betroffene Unternehmen - Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (STMWI)

Finanzhilfen für Unternehmen - Das Landratsamt Altötting informiert

Wirtschaftliche Auswirkungen des Coronavirus - Bundesministerium für Wirtschaftund Energie (BMWi)

Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken

Soforthilfe der Bürgschaftsbank Bayern

Soforthilfe Corona; Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

KfW-Corona-Hilfe; Kredite für Unternehmen

 

Informationen über Kulturhilfen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst

Übersicht bestehender Kulturhilfen des Staatsministeriums

Förderungen und Anreize für Talente

Projekte und Veranstaltungen im Rahmen von "Bayern spielt"

 

Anlaufstellen für Fragen zum neuartigen Corona-Virus:

Bei Infektionsverdacht: Der Patientenservice des ärztlichen Bereitschaftsdienstes hilft - Rufnummer 116 117. Weitere Informationen erhalten sie unter: www.rnd.de

Für Fragen zum neuartigen Coronavirus wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt Altötting unter 08671 502-626.

Die Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit steht Ihnen außerhalb der Dienstzeiten des Gesundheitsamtes Altötting unter 09131 6808 5101 zur Verfügung.

Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22

Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) - 030 346 465 100

Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte - Fax: 030 / 340 60 66 – 07, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gebärdentelefon (Videotelefonie) -  https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/

 
 

Informationen zu Risikogebieten und Fallzahlen:

BAYERN: Übersichtskarte zu Infektionen und Todesfällen in Bayern

Internationale Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete in Deutschland

Tagesaktuelle Fallzahlen weltweit und in Deutschland - Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Tagesaktuelle Fallzahlen weltweit und in Deutschland - Robert Koch Institut (RKI)

Covid-19-Fälle; Dashboard nach Landkreis und Bundesland - Robert Koch Institut (RKI)

Weltweite Reisewarnung und Rückreisen nach Deutschland; Auswärtiges Amt

Fragen und Antworten zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen - Bundesministerium des Innern (BMI)

Nationale Plattform für Geodaten - NPGEO; Niederlande, Frankreich, Italien, Slowenien

 

Hilfestellung für Familien in der Corona-Krise

Informationen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Mehr zur Kindertagesbetreuung - Aktuelle Informationen

Finanzielle Hilfen für Familien


 


 
 

 

Deutsche e-Vergabe

Sie finden hier alle veröffentlichungspflichtigen Bekanntmachungen unserer Vergabestelle. Dazu zählen Vorinformationen über beabsichtigte, beschränkte Ausschreibungen, Bekanntmachungen über vergebene Aufträge, Teilnahmewettbewerbe und öffentliche Ausschreibungen. Sie können alle Bekanntmachungen einsehen und Vergabeunterlagen herunterladen. Sofern Sie an einem Verfahren teilnehmen möchten, benötigen Sie einen Zugang zu unserem Vergabeportal

Deutsche e-Vergabe

Lebensmittel Lieferservice - Landjugend Burgkirchen

Flyer zur Hilfsaktion


Hilfsaktion - Gemeinsam gegen Corona

Eine Gruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger möchte besonders gefährdeten Menschen helfen, gesund zu bleiben.

Wenn Sie zu einer betroffenen Risikogruppe (hohes Alter, Immunschwäche, Vorerkrankung etc.) gehören und daher aktuell daran gehindert sind, alltägliche Erledigungen selbst zu machen, können Sie sich tagsüber unter der Nummer 

0178 11 21 736

für Botengänge (z.B. zur Apotheke, zur Post, zum Supermarkt oder auch zum Gassi gehen mit Ihrem Hund) anmelden.

Flyer zur Hilfsaktion


Nachbarschaftshilfe - Pfarrbüro Burgkirchen a.d.Alz

Von Haus zu Haus von Mensch zu Mensch:

  • Unbürokratische Unterstüzung in kritischen Notsituationen
  • Spazieren gehen
  • Hausbesuchsdienst
  • kleine Hilfen und persönliches Beistehen im Alltag
  • kleine Fahrdienste und Besorgungen

www.pfarrverband-burgkirchen.de

08679 12 31

Mo., Mi., und Fr. 8 bis 12 Uhr, Di. 14 bis 17 Uhr, Do. 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr.


NACHBARSCHAFTSHILFE -
Pfarrgemeinderat margarethenberg

Die Corona Nachbarschiftshilfe in Hirten bietet einen Lebensmittelbringdienst.

Bestellt werden kann samstags vor 12:00 Uhr oder Dienstag vor 15:00 Uhr unter 0160/92 35 13 75

Weitere und genauere Informationen entnehmen Sie bitte den eigens vom Pfarrgemeinderat
Margarethenberg zusammengestellten Flyern:

Nachbarschaftshilfe Hirten

Bäcker-Mobil

 


Das Land hilft - Gemeinsam für die Landwirtschaft und für uns alle

Helfer werden gebraucht! Auf den Feldern unserer Landwirte beginnt die Spargelernte und auch weitere Gemüsesorten müssen in den nächsten Tagen vom Feld. Gleichzeitig bieten unsere Landwirte so ein Einkommen für diejenigen, die durch die Schutzmaßnahmen in eine wirtschftliche Notlage geraten. Es darf nicht passieren, dass tonnenweise regionales Obst und Gemüse nicht geerntet werden kann, weil Erntehelfer fehlen.

www.daslandhilft.de ist eine Initiative des Bundesverbands der Maschinenringe e.V., gemeinsam mit Landesverbänden und regionalen Maschinenringen. In der Selbsthilfeorganisation sind etwa 187.000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland organisiert.

 

Schnell, einfach, unbürokratisch & kostenlos; Online-Plattform unter www.daslandhilft.de


Unser Soziales Bayern - Wir helfen zusammen!

Füreinander da sein, ist nun das Gebot der Stunde. Besonders denjenigen, die in dieser schwierigen Lage nicht bereits von Familie, Freunden oder Nachbarn unterstützt werden, müssen wir alle unsere Hilfe anbieten.

Gelebte Solidarität in Bayern; Unser soziales Bayern 


Freiwillige helfen jetzt

Viele Freiwilligendienstleistende können aktuell nicht mehr in ihren Einsatzstellen tätig sein, weil diese geschlossen sind, sie möchten sich aber weiterhin tatkräftig engagieren. Viele gemeinwohlorientierte Einrichtungen suchen aufgrund der Covid-19-Pandemie Freiwillige, die gerne und regelmäßig helfen und unterstützen. Mit diensem Angebot bringt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beide Seiten leichter zusammen.

Zu den Informationen für Freiwillige und Einrichtungen

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