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- Hauptkategorie: Gemeinde Burgkirchen
- Erstellt am Donnerstag, 15. Oktober 2009 14:18
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 16. Februar 2021 09:09
- Geschrieben von Olbort
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Rathaus für Parteiverkehr bis auf Weiteres geschlossen
Bund und Länder haben sich am 10. Februar 2021 auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 7. März verständigt. Ämtergänge und somit der Besuch im Rathaus stellen als "triftiger Grund die eigene Wohnung zu verlassen" eine Ausnahme der Ausgangsbeschränkung dar.
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass das Rathaus bis auf Weiteres für den Parteiverkehr geschlossen ist.
In dringenden Fällen bitten wir um telefonische Terminvereinbarung. Versuchen Sie jedoch, bis zum Ende der Pandemie, Behördengänge nach Möglichkeit zu vermeiden und Anfragen, Anträge etc. soweit möglich per Telefon, per Email oder auf dem Postweg zu erledigen.
Während der Öffnungszeiten erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 08679 309 - 0, oder direkt unter:
Bauamt: Herr Schäfer – 174, Herr Remmelberger – 171
EWO: Frau Mai – 136
Soziales/Gewerbe: Frau Albrechts – 134, Frau Mitterer - 139
Ordnungsamt: Herr Münzer – 132
Standesamt: Frau Lehner-Ecker - 131
Friedhof: Frau Zehentner - 133
Kasse: Frau Hasenberger – 157,
Steuern und Verbrauchsgebühren: Frau Steinbach - 155
Bürgerservice-portal
Wer also keine Zeit hat, aufs Amt zu gehen, erledigt was geht von daheim oder von unterwegs. Am PC oder vom Smartphone aus. Auch am Wochenende. Und zu jeder Tageszeit. Für die meisten Online-Dienste braucht man nur Nutzername und Kennwort. Reinschauen lohnt! Die Online-Angebote sollen laufend ausgebaut werden.
Informationen zum Thema Corona
Wir helfen Ihnen bei der Online Impfregistrierung! Telefonnummer 08679 309 109
Informationen zu aktuellen Regelungen und Einschränkungen in Burgkirchen a.d.Alz
Allgemeine Informationen zum Thema Corona-Virus
FFP2 und KN95 Schutzmasken - Wer erhält kostenlose Masken?
Hilfsaktionen in Burgkirchen a.d.Alz. Gemeinsam gegen den Corona-Virus.
380-kV-Ersatzneubau Pirach - Pleinting, Abschnitt 1
Das Projekt Pirach Pleinting steht in beiden Planungsabschnitten vor der Eröffnung des Raumordnungsverfahrens. Für den geplanten Ersatzneubau sind Tätigkeiten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant. Ab Februar 2021 bis voraussichtlich März 2022 finden entlang der Bestandsleitung sowie der Korridore des Raumordnungsverfahrens Kartierungsarbeiten statt. Für einen reibungslosen Ablauf der Kartierungen bittet die Tennet alle betroffenen Grundstückseigentümer und Pächter, den Mitarbeitern von ifuplan den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu gestatten.
Ortsübliche Bekanntmachung: 380-kV-Ersatzneubau Pirach - Pleinting, Abschnitt 1
Mikrozensus 2021 - Amtliche Haushaltsbefragung
Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt wird. Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die Ergebnisse möglichst rasch und kostensparend gewinnen zu können, wird nur ein kleiner Teil der Bevölkerung, und zwar rund ein Prozent in die Erhebung einbezogen. Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken).
Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.
Pressemitteilung - Mikrozensus 2021 im Januar gestartet
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