Stabstelle Recht

SCHÄFER, ILJA

Justiziar
 
Telefon: 08679 / 309 - 171
Fax:       08679 / 309 - 189
1. OG, Zimmer-Nr. 18
 
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Beraternetz für Wespen und Hornissen

 

Wespenberaterin für Burgkirchen a.d.Alz:

Sabine Paul; Telefonnummer 08679 2898

 

Unsere Wespen- und Hornissenberater helfen den Bürgern bei Problemen mit Wespen, Hornissen, Hummeln und Wildbienen. 

Sie beraten auch über Vorbeugungsmaßnahmen,  um das Ansiedeln von Wespen möglichst zu verhindern.

 

Liste der Wespen-/Hornissenberater im Landkreis Altötting 2023

 

Auch Umsiedlungen  werden von ausgebildeten Wespenhegern durchgeführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Abtötungen nur von zugelassenen Schädlingsbekämpfern  vorgenommen werden dürfen. Hier ist vorher die Erlaubnis bei der unteren Naturschutzbehörde einzuholen.

Friedhofsverwaltung

 
Mit einem Klick auf den jeweiligen Friedhof können Sie nach Verstorbenen oder Gräbern suchen.
Die Verstorbenen finden Sie durch Eingabe des Namens, die Grabnummer durch einen Klick auf das Grab.
 
 

Friedhof Margarethenberg

Friedhof Obere Terrasse

Glasfaser-Ausbau BayGibitR

 

Glasfaser-Ausbau über die bayerische Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) bzw. das neue Bundesprogramm (Gigabit-RL Bund 2.0 vom 31.03.2023)

 

Förderschritt 1 – Beginn Bestandsaufnahme

 
Die Gemeinde Burgkirchen a.d. Alz plant die Inanspruchnahme von Fördermitteln zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. In der aktuellen Planungsphase ist noch nicht bekannt, ob und für welche Teilgebiete das Förderprogramm nach Bayerischer Gigabitrichtlinie (BayGibitR) oder das Bundesprogramm nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-RL Bund 2.0) in Anspruch genommen wird. Dies wird zu einem späteren Zeitpunkt, abhängig vom Ergebnis der Markterkundung, entschieden. 
 
Die Kommune führt ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß "Hinweisdokument kombiniertes Markterkundungsverfahren" durch, veröffentlicht auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrum
 

https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/gigabit/musterdokumente.html.

 

Karte zur Bestandsaufnahme


 

Förderschritt 2 – Markterkundung Bekanntmachung

 
Um den Vorrang des privatwirtschaftlichen Ausbaus von Gigabit-fähigen Breitbandnetzen zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum zu beschränken, führt die Kommune in Vorbereitung eines geförderten Netzausbaus gemäß der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ eine kombinierte Markterkundung durch.
 
Die Veröffentlichung des kombinierten Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie weitere Unterlagen finden sie nach der Anmeldung im zentralen Online-Portal des Projektträgers: 
 

https://portal.gigabit-pt.de

 

 
Die nach Gigabit-RL Bund veröffentlichte Adressliste und die veröffentlichte Kartendarstellung gelten auch für die Markterkundung nach BayGibitR. Die Rückmeldung eines Netzbetreibers zu bestehender oder geplanter Versorgung via Bundesportal

https://portal.gigabit-pt.de

wird die Kommune in beide Verfahren (nach Gigabit-RL Bund und BayGibitR) einfließen lassen, eine doppelte Rückmeldung ist nicht notwendig.

 

3. Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung

 
Die Gemeinde veröffentlicht das Ergebnis der Markterkundung gemäß Musterdokument.
 

 
 

4. Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

 
Die Gemeinde veröffentlicht die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren (Hinweise zum Vergaberecht folgen), es werden u.a. Angaben zu den Mindestvorgaben für die zu versorgenden Adressen gemacht.
Bei nur ein oder zwei Bietern im Auswahlverfahren: Die Gemeinde beauftragt Bayerisches Breitbandzentrum mit der Plausibilisierung der Angebote.
 

 

5. Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren

 
Die Gemeinde veröffentlicht die vorgesehene Auswahlentscheidung der künftigen Netzbetreiber.
 
 

 

6. Verfahren bei Bezirksregierung

 
Die Gemeinde stellt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag.
Bezirksregierung erlässt – nach Prüfung der Unterlagen – den Zuwendungsbescheid.
 

 
 

7. Kooperationsvertrag bzw. Beauftragung Bau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

 
Die Gemeinde schließt mit dem ausgewählten Netzbetreiber den Kooperationsvertrag.
 

 
 

8. Veröffentlichung Fördersteckbrief

 
Die Gemeinde stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief dar.
 

 
 

9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung

 
Die Gemeinde dokumentiert die errichtete Infrastruktur in einer abschließenden Projektbeschreibung.
Fördersteckbrief und abschließende Projektbeschreibung werden für 10 Jahre auf dem zentralen Onlineportal veröffentlicht.
 
 

Öko-Modellregion Inn-Salzach

 

Thaomas, Reiter

Öko-Modellregion Manager

 
Mobil: +49 (0) 172 138 2868
 
EG, Zimmer-Nr. 07
 
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Natascha, Hendel

Öko-Modellregion Managerin
 
Mobil: +49 (0) 172 137 8282
 
EG, Zimmer-Nr. 07
 
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

 

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