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FLURNATUR - Förderung von Maßnahmen für artenreiche Landschaften
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- Erstellt am Dienstag, 29. Juni 2021 13:21
- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 07. Oktober 2021 11:10
- Geschrieben von Glöcklhofer
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FLURNATUR - FÖRDERUNG VON MASSNAHMEN FÜR ARTENREICHE LANDSCHAFTEN
- Gefördert werden können sowohl Kommunen als auch natürliche Personen, die Eigentümer von Grundstücken sind
- Gefördert werden können Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf zwischen 5.000 € und 60.000 €, und zwar mit einer max. Förderhöhe von 75%
- Die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen
- Die Renaturierung von Gewässern
- Die Schaffung von Trockenlebensräumen
- Die Schaffung von begrünten Abflussmulden
- Die Anlage von Erdbecken und Feuchtflächen zum Wasserrückhalt
- Die Schaffung von Geländestufen und Ranken
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm FlurNatur finden Sie hier
Datenschutzinformationen
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- Erstellt am Mittwoch, 24. Februar 2021 12:29
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 24. Februar 2021 12:29
- Geschrieben von Olbort
- Zugriffe: 4571
Datenschutzinformation für Bürger*innen, andere Vertragspartner und Interessenten
Breitbandausbau Gigabit
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- Erstellt am Dienstag, 05. Januar 2021 10:45
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 05. Dezember 2022 10:09
- Geschrieben von Olbort
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Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 sah vor, dass die Gemeinde Burgkirchen bis 31.12.2022 seinen Förderantrag hätte einreichen können. Nach Gemeinderatsbeschluss am 11. Oktober 2022 zum planmäßigen Einreichen des Förderantrags, wurde mit Schreiben vom 19. Oktober 2022 völlig überraschend von PWC mitgeteilt, dass mit Wirkung zum 17.10.2022 keine Förderanträge mehr eingereicht werden können. Nach aktueller Informationslage zum 18.11.2022 ist ein Zeitpunkt für ein Inkrafttreten einer neuen Richtlinie ebenso unbekannt, wie die Ausgestaltung (Fördersumme, Fördersatz, Potentialanalyse etc.). Die aktuelle Situation von fehlenden verbindlichen Rahmenbedingungen des zuständigen Bundesministeriums führen zu einer erheblichen Planungsunsicherheit. Bei Inkrafttreten einer neuen Richtlinie (möglicherweise im 2. Quartal 2023) werden sich die dann ggf. geförderten Ausbauprojekte zusätzlich zu den Ausbauzeiten von 2 - 4 Jahren nochmals um bis zu 2 Jahre verzögern. Für Fragen steht Herr Olbort unter 08679 309 111 gerne zur Verfügung.
Mit der neuen Gigabitrichtlinie will Burgkirchen a.d.Alz in die Förderung der noch offenstehenden weißen NGA-Flecken einsteigen sowie die Beschleunigung von Bereichen wo bereits schnelles Internet mit mindestens 30 Mbit/s durch einen Netzbetreiber verfügbar ist vorantreiben.
Das Förderverfahren im Überblick
Aktueller Stand der Verfahrensschritte im Förderverfahren
1. Bestandsaufnahme - abgeschlossen
2. Markterkundung - laufendes Verfahren
Förderverfahren durch Bund GESTOPPT
1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
Markterkundung - Bekanntmachung
Verpflichtungserklärung Geodaten Burgkirchen
Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende Email-Adresse angefordert werden:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
3. Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung
4. Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
5. Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren
6. Verfahren bei Bezirksregierung
7. Kooperationsvertrag bzw. Beauftragung Bau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
8. Veröffentlichung Fördersteckbrief
9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung
Corona FFP2-Schutzmasken
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- Erstellt am Montag, 18. Januar 2021 08:27
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 20. Januar 2021 15:50
- Geschrieben von Olbort
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FFP2 und KN95 Schutzmasken
Seit 18.01.2021 sind in Öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften die FFP2-Masken Pflicht. Damit soll ein noch höherer Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus erreicht werden. Die Maskenpflicht gilt ab einem Alter von 15 Jahren. Kinder bis 14 Jahren sind von der Maskenpflicht weiterhin ausgenommen. Ebenfalls erlaubt sind Masken mit der Kennung KN95, die als gleichwertig zu den FFP2 Masken gelten.
In der Ersten Woche sollen allerdings noch keine Sanktionen und Bußgelder verhängt werden. Die Übergangsfrist endet am 25. Januar 2021.
Bedürftige erhalten kostenlose FFP2-Masken
Bayern stellt 2,5 Millionen FFP2-Schutzmasken für Bedürftige kostenlos zur Verfügung - zunächst fünf Masken pro Person. Die Masken werden den betroffenen Personen über das Landratsamt zugeschickt.
FFP2-Masken für pflegende Angehörige
Um Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen vor dem Coronavirus besonders zu schützen, stellt der Freistaat Bayern 1 Millionen kostenlose Schutzmasken zur Verfügung.
Burgkirchen a.d.Alz erhält aus dem Kontingent 800 Stück FFP2 Masken, die ab Dienstag, 18.01.2021 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Bürgerzentrum ausgegeben werden. Jede Hauppflegeperson erhält gegen Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung drei Schutzmasken je pflegebedürftige Person.
FFP2-Masken für Menschen über 60 und chronisch Erkrankte
Der Bund hatte die Ausgabe von FFP2-Schutzmasken für Menschen mit besonders hohem Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe beschlossen. In einem ersten Schritt wurden im Dezember vergangenen Jahres drei Masken an Betroffene Bürger gratis in den Apotheken ausgegeben.
Ab 1. Januar sollen diese Personen von der Krankenkasse Gutscheine für zweimal je sechs Masken pro Person mit einem Eigenanteil von jeweils 2 Euro in den Apotheken bekommen.
Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen fand die Auslieferung der Gutscheine durch die Bundesdruckerei in der KW 1 statt. Nun sind die Krankenkassen dabei, diese Umzupacken und an die Versicherten zu versenden. Leider haben viele Bürger*innen die Gutscheine noch nicht erhalten.
So sehen die Gutscheine aus:
Von ihrer Versicherung erhalten folgende Personen Maskengutscheine:
1. Personen, die das 60 Lebensjahr vollendet haben oder
2. dei denen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegt:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Herzinsuffizienz
- chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
- Demenz oder Schlaganfall
- Diabetes mellitus Typ 2
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
- Trisomie 21
- Risikoschwangerschaft
(Angaben der Aufzählung ohne Gewähr)
Weihnachtsprogramm 2020
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- Erstellt am Dienstag, 24. November 2020 12:46
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 24. November 2020 12:57
- Geschrieben von Olbort
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