Willkommen auf der Startseite

FLURNATUR - Förderung von Maßnahmen für artenreiche Landschaften

 

FLURNATUR - FÖRDERUNG VON MASSNAHMEN FÜR ARTENREICHE LANDSCHAFTEN

Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern fördert mit dem Programm FlurNatur die Planung und Anlage von neuen Biotopen, deren Verbund sowie Boden- und Wasserrückhaltemaßnahmen in der Flur. Die Förderung ist auch außerhalb von Flurneuordnungen und damit im gesamten ländlichen Raum von Oberbayern möglich.
 
Wer und wie kann gefördert werden?
  • Gefördert werden können sowohl Kommunen als auch natürliche Personen, die Eigentümer von Grundstücken sind
  • Gefördert werden können Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf zwischen 5.000 € und 60.000 €, und zwar mit einer max. Förderhöhe von 75%
Was kann gefördert werden?
  • Die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen
  • Die Renaturierung von Gewässern
  • Die Schaffung von Trockenlebensräumen
  • Die Schaffung von begrünten Abflussmulden
  • Die Anlage von Erdbecken und Feuchtflächen zum Wasserrückhalt
  • Die Schaffung von Geländestufen und Ranken

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm FlurNatur finden Sie hier

Datenschutzinformationen

Datenschutzinformation für Bürger*innen, andere Vertragspartner und Interessenten

Breitbandausbau Gigabit

 

Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 sah vor, dass die Gemeinde Burgkirchen bis 31.12.2022 seinen Förderantrag hätte einreichen können. Nach Gemeinderatsbeschluss am 11. Oktober 2022 zum planmäßigen Einreichen des Förderantrags, wurde mit Schreiben vom 19. Oktober 2022 völlig überraschend von PWC mitgeteilt, dass mit Wirkung zum 17.10.2022 keine Förderanträge mehr eingereicht werden können. Nach aktueller Informationslage zum 18.11.2022 ist ein Zeitpunkt für ein Inkrafttreten einer neuen Richtlinie ebenso unbekannt, wie die Ausgestaltung (Fördersumme, Fördersatz, Potentialanalyse etc.). Die aktuelle Situation von fehlenden verbindlichen Rahmenbedingungen des zuständigen Bundesministeriums führen zu einer erheblichen Planungsunsicherheit. Bei Inkrafttreten einer neuen Richtlinie (möglicherweise im 2. Quartal 2023) werden sich die dann ggf. geförderten Ausbauprojekte zusätzlich zu den Ausbauzeiten von 2 - 4 Jahren nochmals um bis zu 2 Jahre verzögern. Für Fragen steht Herr Olbort unter 08679 309 111 gerne zur Verfügung.

 

Mit der neuen Gigabitrichtlinie will Burgkirchen a.d.Alz in die Förderung der noch offenstehenden weißen NGA-Flecken einsteigen sowie die Beschleunigung von Bereichen wo bereits schnelles Internet mit mindestens 30 Mbit/s durch einen Netzbetreiber verfügbar ist vorantreiben.

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
 
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Das Förderverfahren im Überblick

Aktueller Stand der Verfahrensschritte im Förderverfahren

 

1. Bestandsaufnahme - abgeschlossen

2. Markterkundung - laufendes Verfahren

Förderverfahren durch Bund GESTOPPT

 

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet

 
Die Gemeinde ermittelte gemeinsam mit der Breitbandberatung Bayern die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß Vorgaben BayGibitR und dokumentierte die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.
 
Es wurde die Förderfähigkeit von rund 510 Adressen (amtliche Hauskoordinaten) im Gemeindegebiet Burgkirchen a.d.Alz untersucht, die in \"weißen NGA-Flecken\" (kein Netzbetreiber bietet mind. 30 Mbit/s im Download) und \"grauen NGA-Flecken\" (nur ein Netzbetreiber bietet mind. 30 Mbit/s im Download) liegen. 
 
Sollte bereits ein Netz im Erschließungsgebiet vorhanden sein bzw. in den kommenden drei Jahren von privaten Netzbetreibern errichtet werden, welches zuverlässig mind. 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und mind. 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann, scheidet eine Förderung für diese Adressen aus.
 
Ebenso scheidet eine Förderung für gewerbliche Anschlüsse aus, sofern für diese bereits ein Netz im Erschließungsgebiet vorhanden ist, welches zuverlässig die Übertragung von mehr als 500 Mbit/s im Download ermöglicht oder innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren durch eigenwirtschaftlichen Ausbaus ein solches Netz errichtet wird.
 
 

2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet

 
Die Gemeinde veröffentlicht die Adressliste und Karte aus der Bestandsaufnahme zusammen mit der Abfrage zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen der Netzbetreiber in den nächsten drei Jahren. 
Netzbetreiber werden aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten und Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung zu äußern.
 
 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung - Karte

Verpflichtungserklärung Geodaten Burgkirchen

Nutzungsbedingungen Geodaten

Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende Email-Adresse angefordert werden:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Stand: 27.07.2021
 

3. Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung

 
Die Gemeinde veröffentlicht das Ergebnis der Markterkundung gemäß Musterdokument.
 
 

4. Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

 
Die Gemeinde veröffentlicht die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren (Hinweise zum Vergaberecht folgen), es werden u.a. Angaben zu den Mindestvorgaben für die zu versorgenden Adressen gemacht.
Bei nur ein oder zwei Bietern im Auswahlverfahren: Die Gemeinde beauftragt Bayerisches Breitbandzentrum mit der Plausibilisierung der Angebote.
 
 

5. Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren

 
Die Gemeinde veröffentlicht die vorgesehene Auswahlentscheidung der künftigen Netzbetreiber.
 
 

6. Verfahren bei Bezirksregierung

 
Die Gemeinde stellt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag.
Bezirksregierung erlässt – nach Prüfung der Unterlagen – den Zuwendungsbescheid.
 
 

7. Kooperationsvertrag bzw. Beauftragung Bau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

 
Die Gemeinde schließt mit dem ausgewählten Netzbetreiber den Kooperationsvertrag.
 
 

8. Veröffentlichung Fördersteckbrief

 
Die Gemeinde stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief dar.
 
 

9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung

 
Die Gemeinde dokumentiert die errichtete Infrastruktur in einer abschließenden Projektbeschreibung.
Fördersteckbrief und abschließende Projektbeschreibung werden für 10 Jahre auf dem zentralen Onlineportal veröffentlicht.
 

Corona FFP2-Schutzmasken

FFP2 und KN95 Schutzmasken

Seit 18.01.2021 sind in Öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften die FFP2-Masken Pflicht. Damit soll ein noch höherer Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus erreicht werden. Die Maskenpflicht gilt ab einem Alter von 15 Jahren. Kinder bis 14 Jahren sind von der Maskenpflicht weiterhin ausgenommen. Ebenfalls erlaubt sind Masken mit der Kennung KN95, die als gleichwertig zu den FFP2 Masken gelten.

In der Ersten Woche sollen allerdings noch keine Sanktionen und Bußgelder verhängt werden. Die Übergangsfrist endet am 25. Januar 2021.

KN95/FFP2 Maske - medpro Deutschland

 

Bedürftige erhalten kostenlose FFP2-Masken

Bayern stellt 2,5 Millionen FFP2-Schutzmasken für Bedürftige kostenlos zur Verfügung - zunächst fünf Masken pro Person. Die Masken werden den betroffenen Personen über das Landratsamt zugeschickt.

 

FFP2-Masken für pflegende Angehörige

Um Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen vor dem Coronavirus besonders zu schützen, stellt der Freistaat Bayern 1 Millionen kostenlose Schutzmasken zur Verfügung.

Burgkirchen a.d.Alz erhält aus dem Kontingent 800 Stück FFP2 Masken, die ab Dienstag, 18.01.2021 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Bürgerzentrum ausgegeben werden. Jede Hauppflegeperson erhält gegen Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung drei Schutzmasken je pflegebedürftige Person.

 

FFP2-Masken für Menschen über 60 und chronisch Erkrankte

Der Bund hatte die Ausgabe von FFP2-Schutzmasken für Menschen mit besonders hohem Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe beschlossen. In einem ersten Schritt wurden im Dezember vergangenen Jahres drei Masken an Betroffene Bürger gratis in den Apotheken ausgegeben.

Ab 1. Januar sollen diese Personen von der Krankenkasse Gutscheine für zweimal je sechs Masken pro Person mit einem Eigenanteil von jeweils 2 Euro in den Apotheken bekommen. 

Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen fand die Auslieferung der Gutscheine durch die Bundesdruckerei in der KW 1 statt. Nun sind die Krankenkassen dabei, diese Umzupacken und an die Versicherten zu versenden. Leider haben viele Bürger*innen die Gutscheine noch nicht erhalten.

So sehen die Gutscheine aus:

Von ihrer Versicherung erhalten folgende Personen Maskengutscheine:

1. Personen, die das 60 Lebensjahr vollendet haben oder

2. dei denen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Herzinsuffizienz
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft

(Angaben der Aufzählung ohne Gewähr)

 

Weihnachtsprogramm 2020