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Nitratwert
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- Erstellt am Mittwoch, 23. Oktober 2019 08:22
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 23. Oktober 2019 08:45
- Geschrieben von Olbort
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Auszug aus einer Veröffentlichung des Bayerischen Landeamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
[... Nitrat gehört wie Ammonium und Nitrit zu den Stickstoffverbindungen des natürlichen Stickstoffkreislaufs. Es ist sehr gut im Wasser löslich und verteilt sich dort sehr schnell. Durch den biogenen Abbau von Stickstoffverbindungen kommt es zu einer Nitrat-Grundbelastung in Grund- und Oberflächenwässern und damit auch im Trinkwasser. Gehalte von etwa 25 Milligramm Nitrat pro Liter können in diesen Wässern noch als natürlich angesehen werden. In vielen Fällen sind aber Grund- und damit auch Trinkwässer wesentlich stärker mit Nitrat belastet, weil zusätzlich Nitrat aus anthropogenen Kontaminationsquellen, wie häuslichen Abwassereinleitungen und landwirtschaftlichen Einträgen ins Wasser gelangen. Bei erhöhten Nitratgehalten im Trinkwasser sind fast immer landwirtschaftlich genutzte Flächen mit intensiver Düngung im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage vorhanden. Besonders belastet sind oberflächennahe Grundwässer, die zur Trinkwassergewinnung genutzt werden. Wässer aus tieferen Grundwasserstockwerken enthalten in der Regel kein Nitrat. In sauerstoffarmen bzw.sauerstofffreien Grundwasserleitern wird Nitrat zu Ammonium reduziert, in sauerstoffreichen bleibt es praktisch unverändert erhalten.
Eine Reduktion von erhöhten Nitratgehalten in Trinkwässern zentraler Wasserversorgungsanlagen kann großtechnisch durch Aufbereitungsverfahren wie katalytische Nitratreduktion oder biologische Denitrifikation erzielt werden. Eine Verminderung erhöhter Nitratgehalte bei Kleinanlagen erfolgt meist durch Ionenaustauscher- oder Umkehrosmoseanlagen. Im häuslichen Bereich verwendete Geräte zur Nitratentfernung müssen regelmäßig gewartet werden, damit sie dauerhaft funktionieren und nicht verkeimen.
Nitratreiche Salate und Gemüse wie Rucola, Kopf- und Feldsalat, Spinat, Rote Rüben sowie gepökelte Fleischerzeugnisse können deutlich zur Nitrat-Gesamtbelastung beitragen.
Auswirkungen auf die Gesundheit
Die Trinkwasserverordnung 2001 legt für Nitrat einen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter fest. Vom Nitrat (NO3-) selbst geht nur eine sehr geringe unmittelbare Gesundheitsgefährdung für den erwachsenen Menschen aus. Unter bestimmten Umständen (z. B. durch Bakterien im Mundraum oder Magen) kann Nitrat jedoch teilweise zu Nitrit (NO2-) umgewandelt werden, welches auf zwei Arten die menschliche Gesundheit gefährden kann:
- Zum einen kann es insbesondere bei Säuglingen unter 3 Monaten eine "Methämoglobinämie" durch eine erhöhte Konzentration von Methämoglobin im Blut auslösen. Nitrit bewirkt dabei, dass der rote Blutfarbstoff, das Hämoglobin, zum Methämoglobin umgewandelt wird. Methämoglobin ist im Gegensatz zum Hämoglobin nicht mehr in der Lage, Sauerstoff in die Gewebe zu transportieren. Daher kann sich eine Blausucht (Zyanose) entwickeln. Der resultierende Sauerstoffmangel in lebenswichtigen Organen wie dem Zentralnervensystem und dem Herz kann bei entsprechender Ausprägung bis zum Tod führen.
- Zum anderen kann Nitrit mit sekundären Aminen im Magen sogenannte "Nitrosamine" bilden. Sekundäre Amine sind stickstoffhaltige chemische Verbindungen, die in vielen Lebensmitteln vorkommen und auch bei der Verdauung entstehen. Einige Nitrosamine wirken im Tierversuch krebserzeugend. Ihre Entstehung sollte daher so weit wie möglich vermieden werden.
Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung 2001 für Nitrat wurde vom Gesetzgeber so festgelegt, dass bei Aufnahme des Wassers in üblichen Mengen weder die Gefahr einer Methämoglobinämie bei Säuglingen noch eine endogene Bildung von Nitrosaminen in gesundheitlich erheblichem Ausmaß stattfindet. Bei Einhaltung des Grenzwerts ist somit für alle Verbraucher, auch für die besonders empfindlich reagierenden Säuglinge, gewährleistet, dass bei regelmäßigem, täglichen Verzehr des Trinkwassers keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen hervorgerufen werden.
Wird der Grenzwert überschritten, darf die zentrale Wasserversorgung nur dann weiter geführt werden, wenn die Bevölkerung durch das örtliche Gesundheitsamt unverzüglich darüber informiert wird, dass dieses Wasser nicht zur Zubereitung von Nahrung für ungestillte und teilgestillte Säuglinge mit weniger als 10 kg Köpergewicht verwendet werden darf. Stattdessen ist ein einwandfreies Trinkwasser anderer Herkunft oder – nach Rücksprache mit einem Kinderarzt – ein nitratarmes, zur Säuglingsernährung geeignetes Mineralwasser (Kennzeichnung auf dem Etikett beachten!) zu verwenden.
Im Gegensatz zu Säuglingen ist es für Erwachsene unproblematisch, während eines begrenzten und gemäß Trinkwasserverordnung 2001 zuzulassenden Zeitraumes auch ein Trinkwasser mit einem Nitratgehalt über dem Grenzwert von 50 mg/l aufzunehmen. Nach einer Empfehlung des Umweltbundesamtes kann in einem solchen Fall ein Nitratgehalt bis zu 130 mg/l zeitlich befristet toleriert werden. Allerdings sollten dann nur nitratarme Lebensmittel verzehrt werden. Außerdem muss auf eine ausreichende Jod-Zufuhr geachtet werden. Eine ausreichende Jod-Zufuhr ist wichtig, weil bei hoher Nitratbelastung ein Jodmangel in der Schilddrüse auftreten kann, worauf diese mit einer Vergrößerung (Ausbildung eines Kropfes, Struma) reagiert.
Das örtliche Gesundheitsamt kann für maximal drei Jahre eine Grenzwertüberschreitung zulassen. Das betroffene Wasserversorgungsunternehmen muss gleichzeitig ein Sanierungskonzept vorlegen, d. h. es muss Maßnahmen nennen, durch die der Nitratgehalt des an die Verbraucher abgegebenen Wassers so gesenkt wird, dass der Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter nicht mehr überschritten wird. Eine zweite Ausnahmegenehmigung darf dann nur noch mit Zustimmung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Unterrichtung des Bundesministeriums für Gesundheit ausgesprochen werden. Auch diese ist auf maximal drei Jahre begrenzt. ...]
Link zum Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Kein PFAS / PFOA im Trinkwasser!
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- Erstellt am Mittwoch, 23. Oktober 2019 08:20
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 24. Februar 2023 08:40
- Geschrieben von Olbort
- Zugriffe: 942549
Die Informationen auf dieser Seite entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand und werden in Kürze aktualisiert. Die wichtigste Aussage bleibt jedoch bestehen: "Das Trinkwasser kann bedenkenlos getrunken und verwendet werden!" (Stand 24.02.2023)
Presseartikel zum Thema Trinkwasser in Burgkirchen aus der ANA vom 23.02.2023
Trinkwasseruntersuchung 2023 - Brunnen II, Öttinger Forst
Fragen zum Thema Trinkwasser beantwortet natürlich auch gerne unser Team vom Wasserwerk (Tel.: 08679 309-320).
Das Trinkwasser der Gemeinde Burgkirchen kommt seit dem 14. Nov. 2016 ausschließlich aus dem Brunnen Raitenhaslach. Das Wasser aus diesen drei Quellbrunnen in Raitenhaslach ist frei von PFOA und PFOS. Das gleiche gilt für die Quellen im Ortsteil Hirten. Auch hier sind die Tucher und Wegerer Quelle nicht mit PFOA und PFOS belastet. Die Gemeinde Burgkirchen a.d. Alz hat aber schon vor 10 Jahren, nach bekannt werden der ersten Messergebnisse, ihre Wasserförderung so umgestellt, dass rund 2/3 ihres Trinkwassers von den Brunnen Raitenhaslach und 1/3 vom Brunnen Forst Kastl gewonnen wurde. Die Belastung des Trinkwassers mit PFOA wurde dadurch vor 10 Jahren schon vermindert und ist seit der Abschaltung des belasteten Brunnens Forst Kastl, also seit dem 14.10.2016, in den Netzproben nicht mehr nachweisbar und somit unbelastet. Das heißt für unsere Bürger, dass unser naturbelassenes, unbehandeltes Trinkwasser bedenkenlos getrunken und verwendet werden kann.
Auszug aus einer Veröffentlichung des Bayerischen Landeamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Vor dem Hintergrund der Absenkung des Leitwerts wurde im Jahr 2016 das Monitoring des Gesundheitsamtes Altötting auf zwei Probennahmedurchgänge pro Jahr erweitert und auf Wasserversorgungen im weiteren Umfeld des Industrieparks Gendorf ausgedehnt. Das Gesundheitsamt Altötting entnimmt seit dem Jahr 2007 im Rahmen seines Monitorings mindestens jährlich Trinkwasserproben. Die Analyse der Roh-und Trinkwasserproben auf PFAS erfolgte am LGL.
Als Reaktion auf die neue Bewertung des lebenslang gesundheitlich duldbaren Leitwerts haben mehrere Wasserversorger im Landkreis Altötting im Herbst 2016 Umstellungen vorgenommen mit dem Ziel, kurzfristig die Gehalte an PFOA in dem von ihnen bereitgestellten Trinkwasser zu reduzieren. …]
[... Weiterhin niedrig sind die PFAS-Gehalte im aufbereiteten Trinkwasser des Wasserzweckverbands Inn-Salzach, der seit November 2009 eine Aktivkohle-Filteranlage betreibt, mit der die Gehalte des geförderten Rohwassers an perfluorierten Substanzen im Trinkwasser dauerhaft gesenkt werden. Abhängig sind die gemessenen Gehalte von der Nutzungsdauer des Filtermaterials bei der Probennahme.
Auch in den Proben aus Gendorf, Emmerting sowie den Wasserversorgungen Burgkirchen und Neuötting konnte das LGL seit den Umstellungen im Jahr 2016 nur noch Spurengehalte unter der analytischen Bestimmungsgrenze bzw. überhaupt keine PFASmehr nachweisen. Erreicht wurde dies, indem etliche belastete Brunnen nicht mehr genutzt werden. Das Trinkwasser muss dafür aus anderen Brunnen (Wasserversorgung Burgkirchen: Brunnen Raitenhaslach; Wasserversorgung Altötting/Neuötting/Winhöring: Tiefbrunnen Altötting) bezogen werden. Rückstände der ursprünglichen PFAS-Belastung werden noch im Wasser aus dem Hochbehälter Eschelberg nachgewiesen, die aber offensichtlich kaum in den Versorgungsgebieten ankommen. Es ist mit einem Rückgang dieser Gehalte auch im Hochbehälter in Zukunft zu rechnen. ...]
Link zur Veröffentlichung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
UNTERSUCHUNG DES TRINKWASSERS AUF PER- ODER POLYFLUORIERTE ALKYLSUBSTANZEN (PFAS)
Untersuchung Emmerting, Grundschule Gendorf, Hochbehälter Eschlberg
Untersuchung Wasserversorgung Hirten, Kindergarten, Wegerer- und Tucherquelle
Untersuchung Probebetrieb der Aktivkohlefilteranlage "Netz Burgkirchen"
Befundkopien des LGL Erlangen vom 11.05.2020:
Untersuchung Emmerting, Grundschule Gendorf, Hochbehälter Eschlberg
Untersuchung Wasserversorgung Hirten, Kindergarten, Wegerer- und Tucherquelle
Auszug aus der Ergebnisübersicht
Ergebnisübersicht zu den Proben des Gesundheitsamtes Altötting (Probenahme Mai/Juni 2019)
Zusammenstellung der PFOA-Ergebnisse von 2006 - 2020
PFT-Ergebnisse Burgkirchen 2006 - 2020 (Stand März 2020)
Ausländerkinder-Pflegestätte
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- Erstellt am Freitag, 12. April 2019 09:43
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 01. Oktober 2019 13:29
- Geschrieben von Olbort
- Zugriffe: 945509
Zwangsarbeit in der Landwirtschaft und die Errichtung der Ausländerkinder-Pflegestätte in Burgkirchen a.d.Alz in der Zeit des Nationalsozialismus 1943/45
Einrichtung von Entbindungsheimen für Ostarbeiterinnen und Polinnen in Gendorf und Kraiburg
Beim Aufbau des Rüstungsbetriebes ANORGANA Gendorf im Landkreis Altötting/Oberbayern ab 1939 wurden sehr viele Arbeitskräfte benötigt. Hierzu wurden ab Ende 1939 zwangsweise „Fremdarbeiter“ aus dem besetzten Polen eingesetzt, später auch aus der Ukraine und Russland.
So waren zeitweise mehr als 2.000 Fremd- und Zwangsarbeiter im Lager Gendorf in Holzbaracken untergebracht. Das Lager, das auf Gemeindegebiet Emmerting zwischen dem eigentlichen Werk Gendorf und der Alz lag, wurde von der Deutschen Arbeitsfront (DAF) beaufsichtigt. 1)
Fremd- und Zwangsarbeiterinnen, die schwanger wurden, wurden in den ersten Kriegsjahren in ihre Heimat abgeschoben oder konnten einen Schwangerschafts-abbruch in einem Krankenhaus oder im Wohnlager des Werkes Gendorf vornehmen lassen. Ab 1942 nahm der Mangel an Arbeitskräften zu. Die NS-Verantwortlichen entschieden schließlich 1943, die Frauen nicht mehr abzuschieben, sondern die Schwangeren in neu zu errichtende Entbindungsheime zu bringen, in denen sie die Kinder zur Welt bringen konnten, um anschließend wieder die Arbeit aufzunehmen.
So ließ die Werkleitung von ANORGANA ein solches Entbindungsheim im Wohnlager auf Emmertinger Gemeindegebiet errichten. Ab Anfang 1943 konnten dort die schwangeren Arbeiterinnen aus dem Werk Gendorf und vereinzelt aus der Landwirtschaft im Landkreis Altötting entbinden.
Die Kinder, die im Juni 1944 in der Entbindungsstation im Lager waren, wurden, als die neue Ausländerkinder-Pflegestätte Burgkirchen fertig war, sofort dorthin gebracht.
Das Pulverwerk DSC(Deutsche Sprengchemie GmbH) wurde ab 1938 bei Kraiburg -Pürten errichtet. 2)
Auf Anweisung der DAF und des Kreisleiters Fritz Schwägerl musste auch für den Landkreis Mühldorf ein Entbindungsheim für schwangere Polinnen und Ostarbeiterinnen errichtet werden. Dieses Heim wurde 1943 im Holzlager der DSC Kraiburg gebaut.
Mit Inbetriebnahme der zentralen Ausländerkinder-Pflegestätte in Burgkirchen im Sommer 1944 wurden die Kinder dort hingebracht und die schwangeren Frauen mussten künftig dort entbinden.
Fritz Schwägerl
NSDAP-Kreisleiter von Mühldorf und Altötting,
gestorben im Mai 1945 durch Selbstmord
( Foto: Stadtarchiv Mühldorf)
Zwangsarbeit in der Landwirtschaft
Da die arbeitsfähigen Männer auf den Bauernhöfen überwiegend im Kriegseinsatz waren, herrschte großer Mangel an Arbeitskräften in der Landwirtschaft.
Deswegen wurde vom NS-Regime die Zwangsarbeit von jungen Männern und Frauen aus den eroberten Gebieten im Osten, insbesondere aus Polen, Ukraine und Russland, angeordnet. 3)
Rund die Hälfte wurde in der Rüstungsindustrie, die andere Hälfte in der Land-wirtschaft eingesetzt.
Für beide Landkreise Altötting und Mühldorf, die organisatorisch gemeinsam durch den NS-Kreisleiter Fritz Schwägerl verwaltet wurden, bedeutete dies, dass ungefähr 4.000 Frauen und Männer in der Landwirtschaft im Zwangseinsatz waren.
Die Errichtung der zentralen Ausländerkinder-Pflegestätte der Landkreise Altötting und Mühldorf in Burgkirchen a.d.Alz
Da die Zahl der schwangeren Ostarbeiterinnen in den Rüstungsbetrieben und insbesondere auf den vielen Bauernhöfen in den Landkreisen Altötting und Mühldorf ständig stieg, schickte die DAF, die für den Einsatz der Fremd- und Zwangsarbeiter verantwortlich war, immer mehr schwangere Frauen aus dem gesamten Landkreis Altötting zur Entbindung ins Wohn- und Barackenlager der ANORGANA Gendorf, gegen den Protest der Werksleitung!
1943 wurde von der DAF beschlossen, für alle schwangeren Ostarbeiterinnen und Polinnen der Landkreise Altötting und Mühldorf eine zentrale Entbindungsstation außerhalb des Werkes ANORGANA zu errichten.
So wurde am 13. März 1944 in Abstimmung mit der Werkleitung der Beschluss gefasst, südlich der Alz auf dem Gebiet der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz, etwas nördlich der heutigen Keltenhalle, eine zentrale „Ausländerkinder-Pflegestätte“ zu errichten.
Die Nähe zu einem Bahnhof war für die Verantwortlichen sehr wichtig, um die Erreichbarkeit der Kinder-Pflegestätte durch die Ausländerinnen zu gewährleisten.
Ab 15. April 1944 stand die Großbaracke auf Burgkirchner Gemeindegebiet für Entbindungen zur Verfügung.
In der Baracke mit den Maßen 80 m x 12,5 m und einer Höhe von 2,95 m waren Räume für die Verwaltung, Vorräte, Krankenstation, Geburtshilfe und Säuglinge eingerichtet.
Wer trug die Verantwortung in der Ausländerkinder-Pflegestätte?
Die Verantwortung der neuen Kinder-Pflegestätte lag vor allem bei der DAF (Kreisobmann Georg Schmid) und dem Landrat von Altötting. Die Leiter der Pflegestätte wurden vom Landrat, NSDAP-Kreisleiter Fritz Schwägerl und Georg Schmid bestellt, ebenso die verantwortlichen Ärzte und das gesamte Pflegepersonal. Die Pflegerinnen waren grundsätzlich Zwangsarbeiterinnen.
Das Werk ANORGANA hatte laut Verhörprotokoll vom Werkarzt Dr. Artur Hartung dort keine direkte Verantwortung! 5)
Aufforderungen von Dr. Hartung, die Missstände in der Pflegestätte abzustellen, wurden von der DAF und dem Kreisleiter kategorisch abgelehnt.
Dr. Hartung wurde vom Landrat und der DAF gegen seinen Willen zur ärztlichen Betreuung bestimmt, bis die Pflegestätte ab Oktober 1944 einen eigenen Arzt erhielt, der aus der Ukraine hierher verschleppt worden war (Dr. Michael Holowatschenko). Der Ukrainer verantwortete bis Kriegsende zusammen mit dem Leiter der Pflegestätte und dem DAF-Obmann die unmenschlichen Zustände, die zum Tod von 159 Kindern führten. 6)
In einer Aktennotiz vom 14. März 1944 über eine Besprechung im Werk Gendorf zum Ausländerkinder-Heim wurde die Verantwortung in der Pflegestätte genau festgehalten:
„Hinsichtlich der Organisation wird von Werkleiter Dr. Wittwer festgestellt, das Heim ist nicht eine ANORGANA-Einrichtung, sondern wie der Kreisobmann Schmid bestätigt, eine Einrichtung des Kreises, die auf Anfordern der Partei und unter deren Oberleitung vom Landrat geschaffen wird.
Die Beaufsichtigung des möglichst bald zu öffnenden Heimes liegt dem Landrat ob! Er stellt auch die Heimleiter und das sonst etwa nötige Verwaltungspersonal. Im Übrigen handelt er im engeren Einvernehmen mit der Kreisgruppe der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) bzw. der Kreisleitung.“
Das Pflegepersonal jeder Einrichtung bestand auf Anweisung von Himmler aus osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen. So stammten in Burgkirchen die Pflegekräfte aus Polen und der Ukraine. Der verantwortliche Arzt Dr. Michael Holowatschenko kam aus der Ukraine, eine zweite Ärztin namens Dr. Petroskaia, die von November 1944 bis Januar 1945 ebenfalls in der Pflegestätte mithelfen musste, stammte aus Russland. 7)
Während im Entbindungsheim der ANORGANA Gendorf die Mithilfe einer deutschen Hebamme Pflicht war, war dies in der Ausländerkinder-Pflegestätte nur geduldet.
Foto 2 Ausländerkinder-Pflegestätte vom 18.6.1945
(Foto: Capt. M.M. Braaf , OMGUS-Akten BayHStA)
Weder in den Verhören durch die Amerikaner 1945/46 noch durch spätere Untersuchungen der Bayerischen Kriminalpolizei Mühldorf im Jahr 1961 konnte die Schuldfrage geklärt werden.
Der Kreisleiter Schwägerl als Hauptverantwortlicher hatte Selbstmord begangen. Der ukrainische Arzt und die russische Ärztin waren seit Kriegsende flüchtig. Die anderen deutschen Mitverantwortlichen wurden juristisch nicht schuldig gesprochen, sie hatten nur eine moralische Mitschuld.
Die Pflegestätte wurde im Winter 1945/46 vom Verpächter des Grundstücks wegen Baufälligkeit abgerissen.
Wer trug die Betriebskosten der Pflegestätte?
Die Betriebskosten der zentralen Ausländerkinder-Pflegestätte mussten laut Landrat alle Kommunen der Landkreise Altötting und Mühldorf entsprechend der Anzahl ihrer Einwohner tragen. 8)
Über die in der Ausländerkinder-Pflegestätte verstorbenen Kinder
Laut den amtlichen Einträgen im Sterbebuch und Geburtenbuch des Standesamtes Burgkirchen a.d.Alz 1944/45 starben von Juli 1944 bis Mai 1945 159 Kinder in der Ausländerkinder-Pflegestätte. 9)
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Sowohl die Geburt als auch der Tod eines Kindes wurde schriftlich von der Heimleitung ans Standesamt Burgkirchen gemeldet, wo dies in den Standesamtsbüchern genau festgehalten wurde.
Von den eingetragenen Todesursachen wurden am häufigsten genannt:
Darmkatharr, Magenkatharr, Rachitis, Lungenentzündung, Verdauungsstörungen und Herzschwäche.
Tatsächlich verstarben die Kinder an mangelnder Pflege, falscher Ernährung, Kälte und fehlender Hygiene.
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Foto 3 Kindergrab Burgkirchen 2018 Das Grabmal wurde 1953 an der Nordwand von St. Johann angelegt (Foto: Alois Remmelberger, Burgkirchen a.d.Alz) |
Foto 4 Gedenkstätte an der Keltenhalle zur Erinnerung an die Opfer der Zwangsarbeit mit dem Mahnmal an die 159 verstorbenen Kinder (Foto: Alois Remmelberger, Burgkirchen a.d.Alz) |
Zusammenfassung
Die Ausländerkinder-Pflegestätte der Landkreise Altötting und Mühldorf in Burgkirchen a.d.Alz steht stellvertretend für rund 400 bis 500 solcher Pflegestätten im Deutschen Reich in den Jahren 1944/45.
Nach Schätzungen sollen dort 100.000 bis 200.000 Kinder zu Tode gekommen sein.
Der Autor des Artikels hat in Zusammenarbeit mit zwei Schulklassen der Mittelschule Burgkirchen a.d.Alz im Mai 2019 ein Mahnmal bei der Keltenhalle in unmittelbarer Nähe des Standortes der ehemaligen Ausländerkinder-Pflegestätte errichtet.
Auf dem Mahnmal wird die Geschichte der Ausländerkinder-Pflegestätte in Burgkirchen mit den Namen aller hier verstorbenen Kinder dargestellt.
Neben dem Mahnmal steht ein Gedenkstein zur Erinnerung an die Opfer der Zwangsarbeit in den Landkreisen Altötting und Mühldorf in Oberbayern. 10)
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Literatur/Quellen
1 Jungblut Peter: Tod in der Wiege. Die Geschichte des Fabrikstandortes Gendorf von 1939 bis 1945, Altötting 1989.
ebenso: Rein strategische Gesichtspunkte. Gendorf 1939 bis 1945. Eine Orts-geschichte, Berlin 2002.
2 Kesselgruber Gertraud: Die Arbeitskräfte der DSC und das Kriegsende, in: Waldkraiburg schaut zurück. Geschichte einer jungen Stadt, Waldkraiburg 2009.
3 Wikipedia: NS-Zwangsarbeit, 31.10.2018.
4 Gemeindearchiv Burgkirchen: Schreiben vom 6. März 1944 der NSDAP-Kreisleitung und Aktenvermerk vom 14. März 1944 der Werkleitung der ANORGANA Gendorf.
5 Staatsarchiv München: Spruchkammerakte Dr. Hartung Nr. K 3751.
In der Spruchkammer Altötting wurde 1946 die Verantwortung von Dr. Hartung an den Verbrechen im Werk ANORGANA und in der Ausländerkinder-Pflegestätte untersucht.
Aufgrund der Entlastungsschreiben und Zeugenaussagen wurde Dr. Hartung vom Vorsitzenden am 17.12.1946 laut Artikel 12 als „Mitläufer in Gruppe III“ eingestuft.
6 Bayerisches Hauptstaatsarchiv, OMGUS-Akten Film 123a/5 vol 1.
7 Wie Anmerkung 6, Verhörprotokolle Stippler und Ottmann.
8 Gemeindearchiv Burgkirchen, Schreiben vom 28.8.1944 des Landrates von Altötting.
9 Gemeindearchiv Burgkirchen, Standesamts-Bücher Burgkirchen a.d.Alz
10 Remmelberger Alois: Ausführlicher Bericht über die AKPS in: Oettinger Land, Jahrgang 2019, Altötting 2019
Dank
Anlagen
Liste aller in der Ausländerkinder-Pflegestätte Burgkirchen verstorbenen Kinder 1944 bis 1945
FTTB für Schulgebäude und Rathaus
- Details
- Erstellt am Dienstag, 08. Oktober 2019 07:51
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 31. August 2021 13:13
- Geschrieben von Olbort
- Zugriffe: 13057
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen für öffentliche Schulen und Rathäuser nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentlche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie - GWLANR). Zweck der Förderung ist die Anbindung von öffentlichen Schulen und Rathäusern an das Internet über gigabitfähige und durchgängige Glasfaserleitungen bis in die Gebäude FTTB-Förderung). Förderfähig ist die erstmalige Herstellung eines Glasfaseranschlusses einschließlich der notwendigen Netzabschlusseinheit.
Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz konnte über das Förderverfahren GWLANR die Grund- und Mittelschule sowie das Rathaus ans Glasfasernetz anschließen. Das Verfahren ist technisch abgeschlossen.
Förderverfahren
Stand der Verfahrensschritte im Förderverfahren:
Verwengungsnachweisprüfung - abgeschlossen
Zuwendungsbescheid - abgeschlossen
Auswahlverfahren / Entscheidung - abgeschlossen
Auswahlverfahren / Bekanntmachung - abgeschlossen
Verwendungsnachweisprüfung
Mit Verwendungsnachweis vom 15.06.2021 wurde der Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass der Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes abgeschlossen wurde. Die Verwendungsnachweisprüfung wurde ohne Beanstandungen abgeschlossen.
Zuwendungsbescheid
Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz hat am 03. Juli die Zuwendungsbescheide der Regierung von Oberbayern für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses in der Grund- und Mittelschule sowie im Rathaus bekommen.
Stand: 03. Juli 2020
Auswahlverfahren / Entscheidung
Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz beabsichtigt, mit T-Systems und der Energiegenossenschaft Tacherting-Feichten eG (EGTF) Verträge über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Glasfaser/WLAN-Richtlinie (7074-F GWLANR) zu schließen. Am Auswahlverfahren haben sich zwei Bieter beteiligt. Ihre Angebote sind form- und fristgerecht eingegangen.
Nach erfolgter Prüfung durch die Breitbandberatung Bayern GmbH wurde im Gemeinderat der Grundsatzbeschluss zur Auftragsvergabe nach Vergabeempfehlung beschlossen. Die Gemeinde hat bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag gestellt. Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen und Erlass des Zuwendungsbescheides, kann der Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter geschlossen werden.
Auswahlverfahren / Bekanntmachung
Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz beabsichtigt die Herstellung eines durchgängigen Glasfaseranschlusses einschließlich Netzabschlusseinheit für die Grund- und Mittelschule Burgkirchen a.d.Alz sowie für das Rathaus in Auftrag zu geben.
Unterlagen zum Auswahlverfahren:
Bekanntmachung zum Auswahlverfahren
Anlage zum Auswahlverfahren; Rathaus
Anlage zum Auswahlverfahren; Grundschule
Anlage zum Auswahlverfahren; Mittelschule
Stand: 09. Oktober 2019
ISMS - Informationssicherheitsmanagementsystem
- Details
- Erstellt am Mittwoch, 06. März 2019 08:28
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 06. März 2019 14:04
- Geschrieben von Olbort
- Zugriffe: 5045
IT-Grundschutz-Profil
Basis-Absicherung Kommunalverwaltung
Der Schutzbedarf von Daten und Geschäftsprozessen in einer Kommunalverwatlung ist als hoch zu bewerten. Insbesondere bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Um diese Verarbeitung abzusichern und ein dem Stand der Technik angemessenes Sicherheitsniveau zu erreichen, ist die Umsetzung zusätzlicher Anforderungen im Rahmen eines IT-Grundschutz-Profils (Basis-Absicherung Kommunalverwatlung) vorgesehen.
BSI-Bund - IT-Grundschutz-Profil / Basis-Absicherung Kommunalverwaltung (2019)
BSI-Bund - IT-Grundschutz-Profil / Umsetzungshinweise (2019)
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