Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme

(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 i.V.m. Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG)

Die Fernwärme Burgkirchen GmbH & Co. KG ist im Sinne des EWSG ein Wärmeversorgungsunternehmen, da es gewerblich Wärme an einen Kunden liefert, der die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbraucht oder seinen Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellt. Kunde ist nach § 1 Abs. 3 der Vertragspartner des Wärmeversorgungsunternehmens im Rahmen eines Wärmeliefervertrages.

 

Wärmeversorgungsunternehmen sind verpflichtet, ihren Kunden für deren im Dezember 2022 zu leistende Zahlungen für Wärmelieferungen in der Bundesrepublik Deutschland eine finanzielle Kompensation nach Maßgabe des EWSG bis spätestens zum 31. Dezember 2022 zu leisten. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

Damit die Soforthilfe durch das Wärmeversorgungsunternehmen beantragt werden kann, ist der Antrag einer Prüfung hinsichtlich der Identität des Antragstellers und der Plausibilität der beantragten Zahlung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu unterziehen. Der Antrag muss gemäß § 9 Abs. 5 EWSG die Telefonnummer sowie die Postanschrift des Kunden, wie auch die Abschlagszahlung des Kunden für September 2022 (§4 Abs. 3) und die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums enthalten.

Das Wärmeversorgungsunternehmen ist berechtigt, bei der Leistung der finanziellen Kompensation zwischen dem Verzicht auf eine im Bezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden, einer Zahlung an den Kunden oder einer Kombination aus beiden Elementen zu wählen. Eine Aufrechnung mit offenen Forderungen gegen ihre Kunden ist den Wärmeversorungsunternehmen nicht gestattet.

Die Kompensation beträgt 100 plus 20 Prozent des Betrages der im September 2022 an das Wärmeversorgungsunternehmen geleisteten monatlichen Abschlagszahlung. 

Im Rahmen des Erstattungsverfahrens werden personenbezogene Daten (Liegenschaft, Kundenname, Adresse, Telefonnummer, Verbrauch, Abschlagszahlung) übermittelt. Dies stellt eine Verarbeitung dieser Daten im Sinne von Art. 3 DSGVO dar. Die Verarbeitung der Daten ist nach Art. 6 DSGVO rechtmäßig, da die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Die Erforderlichkeit ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe im EWSG gegeben.

 

Im Störungsfall wählen Sie bitte: 0175 20 34 31 5

Wartung: Fa. Butz-Berreiter; 08679 4436, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Olbort, Alexander

Geschäftsführer
 
Telefon: 08679 / 309 - 111
Fax: 309 - 129
Zimmer-Nr./Stockwerk: 24 / 2
 
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Mitterer, Marco

Geschäftsführer
 
Telefon: 08679 / 309 - 178
Fax: 309 - 189
Zimmer-Nr./Stockwerk: 14 / 1
 
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Schäfer, Ilja

Geschäftsführer
 
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Fax: 309 - 189
Zimmer-Nr./Stockwerk: 18
 
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Hier finden Sie die Möglichkeit, von zu Hause aus in den Beständen der Bibliothek zu recherchieren, ausgeliehene Medien gegen eine geringe Gebühr reservieren zu lassen und Ihr persönliches Benutzerkonto einzusehen

(darin können Sie abfragen, welche Medien Sie ausgeliehen haben und welche Fristen einzuhalten sind. Außerdem besteht hier die Möglichkeit, auf Wunsch rechtzeitig vor Fristablauf Ihrer ausgeliehenen Medien einen Hinweis per E-Mail zu bekommen):

zur -> RECHERCHE

 

Ausleihen - überall und jederzeit

Über SÜBO (www.suebo.de) können Sie mit Ihrem Bibliotheksausweis digitale Medien wie eBook, ePaper, eAudio, eVideo jederzeit und überall herunterladen.

 

Folgende Märkte finden regelmäßig in Burgkirchen a.d.Alz statt:

 

Gegenstände, die bei der Gemeinde Burgkirchen als Fundsache aufgegeben werden, bewahren wir sechs Monate auf. Sollte sich in diesem Zeitraum kein "Verlierer" melden, kann der Finder innerhalb eines Monats das Eigentum an der Fundsache erwerben.

Aktuelles Fundverzeichnis

Fundanzeige

Wenn Sie Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kolleginnen im Einwohnermeldeamt gerne weiter.

Aktuelle Meldungen

Stand vom 26.04.2024
Weitere Informationen dazu erhalten Sie über das Bauamt.

Im Baugebiet Wimpasing III sind die Straßen wegen vermehrter Bautätigkeit teilweise eingeschränkt befahrbar.

Die GV-Straße von der St 2357 über Kastenlemoos zur B 20 zwischen Gattern und B 20 ist vom 04.03.2024 bis 30.06.2024 wegen Sanierungsarbeiten der Straße vollständig gesperrt. Die Umleitung ist ausgeschildert.

Im Fichtenweg / Ecke Nussbaumstraße wird die Straße in der Zeit vom 22.04.2024 bis 06.05.2024 wegen Arbeiten an der Wasserleitung halbseitig gesperrt.

In der Burghauser Straße 15 wird die Straße in der Zeit vom 22.04.2024 bis 06.05.2024 wegen Arbeiten an der Wasserleitung halbseitig gesperrt.

Der Sportplatzweg in HIrten ist vom 29.04.2024 bis 10.05.2024 aufgrund Herstellung im Auftrag von Vodafone vollständig gesperrt. Umleitung ist ausgeschildert.

Der Ebner-Eschenbach-Weg vor Haus-Nr. 16 a ist am 07.05.2024 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr wegen  kurzfristigem Aufbau eines Krans gesperrt. Für Anlieger ist bis Baustelle frei.

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