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Hilfe im Notfall

NOTRUF: Tel. 112

 
Ärztlicher Notdienst - Tel: 116 117

Apotheken-Notdienst

 

Apotheken:

Bären-Apotheke
Martin-Ofner-Str. 10
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel. 08679 81275
 
 
Borromäus-Apotheke
Wolfgang Lettl
Max-Planck-Platz 12
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel. 08679 9660-0
 
Öffnungszeiten:
Mo.- Fr. 08:00 - 18:00 Uhr
Sa. 08:30 - 12:30 Uhr
 
 

 

Allgemeinärzte:

Dipl.med. Abt Juri
Facharzt für Allgemeinmedizin
Wendelsteinstraße 29
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel. 08679 5805
 
Sprechstunden:
Mo.-Fr. 08:00·- 12:00 Uhr
Mo., Do., Fr. 16:00 - 18:00 Uhr
Di. 17:00 - 19:00 Uhr
Dr. med Haider Josef
Allgmemeinarzt
Eschenstraße 2a - Hirten
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel. 08679 3515
 
Sprechstunden:
Mo. - Fr. 08:00 - 11:00 Uhr
Mo., Mi., Fr. 16:00 - 18:00 Uhr
Dr. med. Rapp Andreas
Allgemeinarzt - Sportmedizin
Dr. med. Stadler Reinhard
Allgemeinarzt - Internist
Thalhauser Str. 25
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel.: 08679 3555
Email :
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Sprechstunden:
Mo. - Do. 8:30 - 11:30 Uhr
Mo., Di., Do. 16:00 - 18:00 Uhr
Fr. 8:30 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Dr. med. Rauch Stefan
Praktischer Arzt,
Internist, Notarzt
Ebner-Eschenbach-Weg 26
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel.: 08679 9130011
Email :
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Sprechstunden:
Mo. - Do. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo. - Di. 16:00 - 18:00 Uhr
Do. 16:00 - 19:00 Uhr
Fr. 8:00 - 13:00 Uhr

Dr. med. Gilda Steinacher
Allgemeinärztin
Max-Planck-Platz 10
84508 Burgkirchen
Tel: 08679 4114

Sprechstunden:
Mo. - Do. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo. + Di. 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

Augenärzte:

Dr. med. Papadopoulos Kosmas
Augenarzt
Martin-Ofner-Str. 10
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel.: 08679 911600
Email :
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Sprechstunden:
Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr
Mo., Di., Do. 14:30 - 18:00 Uhr
Fr. 14:00 - 16:00 Uhr

 

Frauenärzte:

Dr. med. Mißberger Erika
Dr. med. Bettstetter Kirstin
Frauenarzt Praxis
Kienbergring 1
84508 Burgkirchen a.d. Alz
Tel.: 08679 81193
Sprechstunden:
Mo.   8:00 - 12:30 Uhr und
       13:30 - 17:00 Uhr
Di.    7:45 - 12:30 Uhr und
      13:30 - 17:30 Uhr
Mi.    7:45 - 12:30 Uhr
Do.   8:00 - 12:00 Uhr und
       14:30 - 17:30 Uhr
Fr.     7:45 - 12:30 Uhr und
        13:30 - 16:30 Uhr
 
Dr. med. Schmid Walter
Facharzt für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe;
Belegarzt an der Kreisklinik
Burghausen
Martin-Ofner-Str. 10
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel.: 08679 6063
Sprechstunden:
Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr
Mo. 14:00 - 17:00 Uhr
Di. + Do. 14:00 - 19:00 Uhr
und nach Vereinbarung

 

Internisten:

Dr. med. Schauer Martin
Hausärztliche Versorgung - Internist
Fichtenweg 6
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel.: 08679 6969

 

Sprechstunden:
Mo. - Fr. 8:30 - 11:30 Uhr
Di. 17:00 - 19:00 Uhr
Do., Fr. 16:00 - 18:00 Uhr

 

Kinderärzte:

Dr. med. Mittermeier Angela
Kinderärztin
Martin-Ofner-Str. 10
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel.: 08679 81015
Sprechstunden:
Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr
Mo. + Do. 15:00 - 17:00 Uhr

 

Tierärzte:

Dr. med. vet. Mittermeier Thomas
Tierarzt
Martin-Ofner-Str. 9
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel.: 08679 81016
Email :
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Sprechstunden:
Mo. - Fr. 9:30 - 12:00 Uhr
Mo., Di., Do., Fr.
16:00 - 18:30 Uhr
Samstag nach Vereinbarung

 

Zahnärzte:

Dr.IM (Temeschburg) Minea Jan N.
Zahnarzt,
Master of Science Implantologie
Max-Planck-Platz 12
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel.: 08679 911154

www.dr-minea-implantologie.de
Email : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sprechstunden:
Mo. - Do. 8:00 - 12:00 Uhr
Mo., Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 15:00 - 19:00 Uhr
Fr. 8:00 - 13:00 Uhr

Gemeinschaftspraxis Dr. Rausch mit Kollegen
Zahnärztliches Behandlungszentrum Burgkirchen
Rupertusstr. 7
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel.: 08679 3737
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sprechstunden:
Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Dr. Wezel Andreas
Zahnarzt
Samerbergweg 6
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel.: 08679 1232
Email :
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sprechstunden:
Mo. - Do. 8:00 - 12:30 Uhr
Fr. 8:00 - 14:00 Uhr
Mo. 13:30 - 19:00 Uhr
Di., Do. 13:30 - 18:00
Mi. 13:30 - 17:00

 

Kreiskliniken Altötting - Burghausen:

http://www.krankenhaus-altoetting.de

 

Kassen-Ärztlicher Bereitschaftsdienst:

Telefon 01805 - 19 12 12

Der Bereitschaftsdienst ist von Mittwoch, 13 Uhr, bis Donnerstag, 8 Uhr,
am Wochenende von Freitag, 18 Uhr, bis Montag, 8 Uhr,
an Feiertagen ab dem Vorabend, 18 Uhr, erreichbar.

 

Zahlen und Daten

 

Gemeindeschlüssel: 09 171 113
Postleitzahl:
84508
Postfach: 12 51, 84505 Burgkirchen a.d.Alz
Landkreis:
Altötting
Regierungsbezirk:
Oberbayern
Fläche (01.01.2011)
ca. 4.620 ha
Höhe über NN:
365 - 530 m (Salzach - Schralling)
Geografische Lage: Koordinaten
WGS84: 48° 10′ 9″ N, 12° 43′ 48″ E
              48.169167°, 12.73°
UTM:      33U 331227 5337594
Einwohner:
10.953 (Stand 31. Dezember 2022 - Bayerisches Landesamt für Statistik)
Durchschnittsalter (01.01.2011):
42,335 Jahre
größere Gemeindeteile:
Burgkirchen, Gendorf, Holzen,
Hirten, Dorfen, Pirach, u.a.

Der Ort liegt in einer reizvollen, kontrastreichen Landschaft zwischen dem Nordhang des Alztales und den Terrassen des Südufers. Grünzonen reichen bis weit in die Wohngebiete und lockern das Gesamtbild angenehm auf.

 

Sie erreichen uns:

  • mit dem Auto über die A 94 / B 12 München – Passau
    (mehr zu diesem Thema: Verein "Ja zur A 94" e.V.")

  • per Bahn über die Strecke Mühldorf - Burghausen

  • die nächsten Flughäfen: München (MUC) ca. 90 km / Salzburg (SZG) ca. 60 km

 

Demographie-Spiegel für Burgkirchen bis 2029

Statistik kommunal 2018 für Burgkirchen

Zugehörigkeit der Gemeinde:

  • Oberlandesgericht:   09 München (31.12.2006)
  • Landgericht:   0929 Traunstein (31.12.2006)
  • Amtsgericht:   092901 Altötting (31.12.2006)
  • Wahlkreis - Bundestagswahl 2013:  213 Altötting
  • Stimmkreis - Landtagswahl 2013:  109 Altötting
  • Arbeitsagentur:   859 Traunstein (01.10.2012)
  • Geschäftsstelle der Arbeitsagentur:   85907 Altötting (01.10.2012)
  • Finanzamt:   9106 Burghausen (31.12.2006)
  • Reisegebiet:   T34 Inn-Salzach (30.06.2010)
  • Region:   18 Südostoberbayern (31.12.2004)

Freibad

 

Freibadsaison 2024

Informationen und Neuerungen

 
 
Wenn es die Wetterlage erlaubt, wird die Eröffnung unseres Freibades planungsgemäß am Samstag, 11.05. erfolgen. 
 
Saisonkartenvorverkauf ist von Dienstag, 23.04. bis einschl. Donnerstag, 25.04., jeweils von 08:00 – 18:00 Uhr an der Freibadkasse. 
 
Ihre Saisonkarte vom letzten Jahr nehmen Sie einfach mit und laden diese ohne neue Pfandgebühr und unbürokratisch wieder auf. 
 
Bei den Öffnungszeiten gibt es in der kommenden Saison einige Änderungen.
 
Während in den Vorjahren das Freibad um 09:00 Uhr seine Tore öffnete, werden die Badefreunde ab heuer bereits um 08:30 Uhr eingelassen.
 

Die neuen Öffnungszeiten sind:

Täglich 08:30 Uhr – 19:30 Uhr (ferienunabhängig)
 
Schlechtwetterregelung 08:30 Uhr – 13:00 Uhr (bleibt)
 

 
 

Impressionen vom Freibadfest:
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 
Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie auch unter: 
 

08679 / 309-400 

oder

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 
 
 
 
 
Preisliste 2024:
 
Tageskarte Erwachsene 4,50 €
Tageskarte ermäßigt* 3,50 €
Kinder unter 6 Jahren Frei
Schwerbehinderte ab 80% Frei
Abendtarif ab 17:30 Uhr 2,50 €
10er Karte Erwachsene 36,00 €
10er Karte ermäßigt* 22,00 €
   
Saisonkarte Erwachsene 62,00 €
Saisonkarte ermäßigt* 38,00 €
Partnerkarte** 98,00 €
   
Familienkarte***: 2 Erwachsene, 1 Kind 80,00 €
Familienkarte***: 2 Erwachsene, 2 oder mehr Kinder 100,00 €
Familienkarte***: 1 Erwachsener, 1 Kind 50,00 €
Familienkarte***: 1 Erwachsener, 2 oder mehr Kinder 70,00 €
 
 
Ermäßigt *:
Kinder (6-17 Jahre), Senioren über 67 Jahre; gegen Vorlage des Ausweises: Schüler, Studenten, Schwerbehinderte ab 50%, Inhaber der Bayer. Ehrenamtskarte oder Jugendleitercard (Juleica)
 
Partnerkarte**:
Partnerkarten erhalten Ehepaare sowie Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft und gemeinsamen Wohnsitz.
 
Familienkarte***:
Familienkarten erhalten Ehepaare mit eigenen Kind(ern), unverheiratete Paare mit eigenen Kind(ern) und gemeinsamen Wohnsitz, sowie Alleinerziehende mit eigenen Kind(ern).
 

Eine doppelte Rabattierung jeder Art ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Entgelte nach diesem Entgeltverzeichnis verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
 
Der gelöste Einzeleintritt berechtigt nur zum einmaligen Eintritt und verliert mit dem Verlassen des Bades seine Gültigkeit. Saisonkarten verlieren nach der Saison, in der sie erworben/aufgeladen wurden, ihre Gültigkeit. 10er Karten sind für weitere zwei Saisons ab der Saison gültig, in der sie erworben wurden.
 

Badeordnung des Freibades

Entgeltordnung des Freibades

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Notrufnummern & Alarmplan

Nacht- und Notdienste

Feuerwehr 112
Polizei 110
Polizei Altötting +49 8671 96440
Polizei Burghausen +49 8677 96910
Störungsnr. Strom +49 941 28003366
Störungsnr. Gas +49 8638 95280
Wasserwerk +49 8679 309 321
 
Kläranlage +49 8679 6495
+49 172 93 788 44
Bauhof +49 8679 309 302
+49 151 16795994
Ärztlicher Bereitschaftdienst 116 117

Apothekennotdienst

Ärzte und Apotheken im Ort

 

Alarmplan der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz

Hochwasserschutz

Hochwasserschutz

Das Bayerische Landesamt für Umwelt bietet den Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (IÜG).

Auf der zugehörigen Web-Seite können Sie Informationen über den Pegelstand der Alz bei Burgkirchen erhalten.

Pegelstand der Alz bei Burgkirchen a.d.Alz - Bayerisches Landesamt für Umwelt

 

Informationen des Landratsamts Altötting vom 11. November 2008

Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Prüfpflichten der Anlagenbetreiber

Das Landratsamt Altötting informiert:

Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat das Bemessungshochwasser HQ100 an der Alz im Landkreis Altötting berechnet, das HQ100-Überschwemmungsgebiet gilt derzeit als vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet nach § 31b Abs. 5 WHG i.V.m. Art 61g BayWG (Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Nr. 02/2007 sowie Nr. 04/2008).

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Anlganeverordnung vom 30.09.2008 (GVBl. S. 830/2008) zum 01.11.2008 gelten die allgemeinen Anforderungen der Anlagenverordnung (VAwS) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß Art. 37 Abs. 4 BayWG, § 9 Abs. 4 VAwS, sowie die Pflicht zur Überprüfung von Anlagen nach § 19 Abs. 1 Satz 2, 3 VAwS auch in Gebieten, die gemäß Art. 61g BayWG vorläufig gesichert sind.

Dies bedeutet, dass - über die generelle (d.h. unabhängig von der Lage in einem Überschwemmungsgebiet bestehende) Prüfpflicht für alle unterirdischen Leitungen und Behälter, sowie für oberirdische Anlagen über 10.000 Liter hinaus - nunmehr im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet auch die Betreiber aller im Gebäude oder im Freien aufgestellter Tankanlagen mit Behältern von mehr als 1.000 bis 10.000 Litern Heizöl diese Anlagen vor Inbetriebnahme und nach einer wesentlichen Änderung von einem Sachverständigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüfen zu lassen haben. Anlagen dieses Zuschnitts, die bereits in Betrieb genommen wurden, sind einmalig von einem Sachverständigen innerhalb von zwei Jahren (somit bis spätestens 31.10.2010) überprüfen zu lassen.

Bei dieser Prüfung wird auch die Eignung der Anlagen für den Überschwemmungsfall beurteilt. Die Prüfaufträge an die Sachverständigenorganisationen sind dabei von den Anlagenbetreibern selbst zu erteilen.

Die Sachverständigen haben dem Landrarsamt und den Anlagenbetreibern über jede durchgeführte Prüfung unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, einen Prüfbericht vorzulegen.

Hintergrund der gesetzlichen Neuregelung ist die Tatsache, dass bei Überschwemmungen häufig ungesicherte Heizöltanks aufschwammen und ausliefen. Erhebliche Schäden für die Umwelt und die überfluteten Gebäude waren die Folge.

Die Anforderungen an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen sind in § 9 Abs. 4 VAwS geregelt. Die wichtigste und effektivste Vorkehrung zum Schutz des Wassers besteht darin, Anlagen mit solchen Stoffen so aufzustellen, dass sie vom Hochwasser nicht erreicht werden können, § 9 Abs. 4 Nr. 1 VAwS. Dies ist dann gewährleistet, wenn sie oberhalb des höchsten Hochwasserstandes aufgestellt werden. Ist dies nicht möglich, müssen Anlagen und Anlagenteile so gesichert werden, dass sie bei Hochwasser nicht aufschwimmen oder ihre Lage verändern können, § 9 Abs. 4 Nr. 2 VAwS. Ferner muss sichergestellt sein, dass bei Hochwasser kein Wasser in Entlüftungs-, Befüll- oder sonstige Öffnungen eindringen kann und eine mechanische Beschädigung, z.B. durch Treibgut oder Eisstau ausgeschlossen ist, § 9 Abs. 4 Nr. 3 VAwS. Damit soll ein Auslaufen der Behälter und somit eine Gefährdung oder Schädigung des Wassers verhindert werden.

Der Lageplan des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes liegt im Landratsamt Altötting und bei der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz (Bauamt) auf.

© 2013 - Burgkirchen a. d. Alz