Steuern & Gebühren
- Details
- Hauptkategorie: Gemeinde Burgkirchen
Grundsteuer
Hebesatz Grundsteuer A |
325 v.H. |
Hebesatz Grundsteuer B |
320 v.H. |
Gewerbesteuer
Hebesatz Gewerbesteuer
|
330 v.H. |
Hundesteuer
Steuer für ersten Hund |
50 € pro Jahr |
Steuer für jeden weiteren Hund |
75 € pro Jahr |
Kampfhunde |
400 € pro Jahr |
über mögliche Ermäßigungen erteilt die Gemeinde auf Anfrage Auskunft (z. B. bei Jägern oder abgelegenen Anwesen)
Wasserversorgung
Verbrauchsgebühr:
1,70 € pro m³ entnommenem Wasser zzgl. 7 % MWSt.
Die aktuellen Herstellungsbeiträge und Grundgebühren finden Sie in der BGS-WAS
Wasserhärte:
Gesamthärte (°dH)······19,66 (Härtebereich III)
Entwässerung
Kanalgebühren
2,19 € pro m³ für Einleitung von Schmutzwasser
0,34 € pro m² befestigte Fläche für das Niederschlagswasser
Die aktuellen Herstellungsbeiträge und Grundgebühren finden Sie in der BGS-EWS
Abfallinfos LRA-Altötting
Straßenreinigung
Es werden in Burgkirchen a.d. Alz keine Straßenreinigungsgebühren erhoben.
Standesamt
Die aktuellen Geführen finden sie im BayernPortal
Einwohnermeldeamt
Die aktuellen Gebühren für den Personalausweis finden Sie im BayernPortal
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie >hier oder unter www.personalausweisportal.de und über alle deutschen Pass- und Ausweisdokumente im Internetangebot des Bundesinnenministeriums unter www.epass.de.
Für weitere Fragen steht Ihnen selbstverständlich auch das Einwohnermeldeamt (Tel. 08679/309-135) zur Verfügung.
|
|
|
|
Die aktuellen Gebühren für den Reisepass finden Sie im BayernPortal
|