Corona FFP2-Schutzmasken
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FFP2 und KN95 Schutzmasken
Seit 18.01.2021 sind in Öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften die FFP2-Masken Pflicht. Damit soll ein noch höherer Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus erreicht werden. Die Maskenpflicht gilt ab einem Alter von 15 Jahren. Kinder bis 14 Jahren sind von der Maskenpflicht weiterhin ausgenommen. Ebenfalls erlaubt sind Masken mit der Kennung KN95, die als gleichwertig zu den FFP2 Masken gelten.
In der Ersten Woche sollen allerdings noch keine Sanktionen und Bußgelder verhängt werden. Die Übergangsfrist endet am 25. Januar 2021.
Bedürftige erhalten kostenlose FFP2-Masken
Bayern stellt 2,5 Millionen FFP2-Schutzmasken für Bedürftige kostenlos zur Verfügung - zunächst fünf Masken pro Person. Die Masken werden den betroffenen Personen über das Landratsamt zugeschickt.
FFP2-Masken für pflegende Angehörige
Um Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen vor dem Coronavirus besonders zu schützen, stellt der Freistaat Bayern 1 Millionen kostenlose Schutzmasken zur Verfügung.
Burgkirchen a.d.Alz erhält aus dem Kontingent 800 Stück FFP2 Masken, die ab Dienstag, 18.01.2021 in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Bürgerzentrum ausgegeben werden. Jede Hauppflegeperson erhält gegen Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung drei Schutzmasken je pflegebedürftige Person.
FFP2-Masken für Menschen über 60 und chronisch Erkrankte
Der Bund hatte die Ausgabe von FFP2-Schutzmasken für Menschen mit besonders hohem Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe beschlossen. In einem ersten Schritt wurden im Dezember vergangenen Jahres drei Masken an Betroffene Bürger gratis in den Apotheken ausgegeben.
Ab 1. Januar sollen diese Personen von der Krankenkasse Gutscheine für zweimal je sechs Masken pro Person mit einem Eigenanteil von jeweils 2 Euro in den Apotheken bekommen.
Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen fand die Auslieferung der Gutscheine durch die Bundesdruckerei in der KW 1 statt. Nun sind die Krankenkassen dabei, diese Umzupacken und an die Versicherten zu versenden. Leider haben viele Bürger*innen die Gutscheine noch nicht erhalten.
So sehen die Gutscheine aus:
Von ihrer Versicherung erhalten folgende Personen Maskengutscheine:
1. Personen, die das 60 Lebensjahr vollendet haben oder
2. dei denen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegt:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Herzinsuffizienz
- chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4
- Demenz oder Schlaganfall
- Diabetes mellitus Typ 2
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
- stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
- Trisomie 21
- Risikoschwangerschaft
(Angaben der Aufzählung ohne Gewähr)