Datenschutz

Datenschutz

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz ist als öffentliche Stelle verpflichtet, personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Rechtsnormen zu verarbeiten. Das hierfür maßgebliche Datenschutzrecht ergibt sich seit dem 25. Mai 2018 aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und dem sie ergänzenden nationalen Bundes- und Landesrecht. Für die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz gilt als bayerische Behörde neben der DSGVO ergänzend das Bayerische Datenschutzgesetz. Darüber hinaus gibt es spezialgesetzliche datenschutzrechtliche Bestimmungen, z.B. im Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs, die in Einklang mit der DSGVO stehen müssen, aber vorrangig vor dem Bayerischen Datenschutzgesetz zu beachten sind.

Datenschutzerklärung

Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz und steht allen Bürger_innen in Fragen des Datenschutzes als Ansprechpartner zur Verfügung (Art. 37 DSGVO).

Jede betroffene Person hat das Recht, den behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate zu ziehen (Art. 38 Abs. 4 DSGVO) oder sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).

Datenübermittlungssperre: Sie haben die Möglichkeit, Datenübermittlungssperren bei uns eintragen zu lassen. Damit können Sie der Übermittlung von Meldedaten an Dritte und Auskunftserteilungen in bestimmten Fällen ohne Begründung widersprechen. 

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungs-, Auskunftssperre


Datenschutzbeauftragter:

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz hat als Behörde nach Art. 37 Abs. 1 lit. a - c DS-GVO einen Datenschutzbeauftragten (DSB) durch Gemeinderatsbeschluss benannt.

Pflicht des DSB zur Wahrung der Geheimhaltung und Vertraulichkeit 

Der DSB ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben zur Wahrung der Geheimhaltung oder Vertraulichkeit verpflichtet. Das BDSG-neu regelt für DSB ergänzend die Pflicht zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person, die den DSB zu Rate zieht, sowie über die Umstände, die Rückschlüsse auf die betroffene Person zulassen. Darüber hinaus erstreckt § 6 Abs. 6 i. V. m. § 38 Abs. 2 BDSG-neu die Pflicht zur Wahrung der Geheimhaltung und Vertraulichkeit auf Zeugnisverweigerungsrecht.

Aufgaben des DSB

Der DSB hat nach Art. 39 DS-GVO folgende Aufgaben:

Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer DatenschutzPflichten (lit. a);

Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen (lit. b);

Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO und Überwachung ihrer Durchführung (lit. c);

Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (lit. d) und Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde (lit. e).

Hinzu kommt die Beratung der betroffenen Personen zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der DS-GVO im Zusammenhang stehenden Fragen (Art. 38 Abs. 4 DS-GVO).

 
 
Alexander Olbort

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Telefon: 08679 309 -111

Adresse:

Rathaus Burgkirchen a.d.Alz

Max-Planck-Platz 5

84508 Burgkirchen a.d.Alz

 

Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz

Max-Planck-Platz 5

84508 Burgkirchen a.d.Alz

Deutschland

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Webseite: www.burgkirchen.de

 

Name und Anschrift des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Dr. Thomas Petri

Wagmüllerstraße 18

80538 München

Telefon 089 212672-0

Telefax 089 212672-50

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Webseite: www.datenschutz-bayern.de

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