Willkommen auf der Startseite

Bürgerentscheid

 

Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen

Zur Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen ist die Gemeindeverwaltung/Einwohnermeldeamt  an folgenden Tagen geöffnet:

Freitag,    13.03.2015:   8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Samstag, 14.03.2015:  10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Sonntag, 15.03.2015:  08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Abstimmungsberechtigte, die in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, können Abstimmungsscheine grundsätzlich bis zum Freitag, 13.03.2015, 15.00 Uhr beantragen. Im Fall nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Samstag, von 10:00  Uhr bis 12:00 Uhr und am Wahltag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Versichert ein Abstimmungsberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, so ist ihm bis zum Tag vor der Abstimmung (Samstag, 14.03.2015), 12:00 Uhr, ein neuer Abstimmungsschein zu erteilen. Verlorene Abstimmungsscheine können nicht ersetzt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung über die Bürgerverzeichnisse und die Erteilung von Abstimmungsscheinen vom 11.02.2015.
 

>>Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins

Abstimmungsbekanntmachung für die Bürgerentscheide "Zukunft kommunale Kreiskliniken" und "Krankenhaus Burghausen" am 15. März 2015

 BEKANNTMACHUNG über die Bürgerverzeichnisse und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für die Bürgerentscheide "Zukunft kommunale Kreiskliniken" und "Krankenhaus Burghausen" am 15. März 2015

BEKANNTMACHUNG über die Einsicht in die Bürgerverzeichnisse und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für die Bürgerentscheide "Zukunft kommunale Kreiskliniken" und "Krankenhaus Burghausen" am 15. März 2015

© 2013 - Burgkirchen a. d. Alz