Jugendtreff

www.jugendtreff-burgkirchen.de

Du kommst aus Burgkirchen, Dir ist nachmittags langweilig und Du weißt nicht, was du machen sollst?
Ein Verein mit regelmäßigen Trainingszeiten ist nichts für dich? Dann komm ins Jugendtreff Burgkirchen. Das ist direkt vor dem Alzstadion - genau, das blaue Gebäude! Öffnungszeiten: Mittwoch und Donnerstag 16.00 bis 20.00 Uhr, sowie Freitag 14.00 bis 18.00 Uhr

Fragst du dich gerade, was du bei uns machen kannst? Wir haben 2 Billard Tische, einen Kickerkasten, eine Playstation II inklusive Singstar, eine Tischtennisplatte und einen PC mit Internet-Anschluss. So wirklich lustig wird das ganze aber erst, wenn man das alles mit mehreren Leuten machen kann. Schnell sind neue Freundschaften geschlossen.
Neben den regulären Öffnungszeiten finden im Jugendtreff viele Veranstaltungen statt. Einige Beispiele sind: Kickerturnier, Singstar Contest, Schafkopfrennats.
Das alles funktioniert aber nur, wenn Ihr auch mithelft! Denn das Burgkirchner Jugendtreff ist ein selbstverwalteter Jugendtreff. Jemand muss hinter der Theke stehen - Getränke sowie Essen verkaufen - und jemand muss Abwaschen und Putzen. Nur so kann ein schönes Miteinander gelingen.

Proberaum für Band

Seit Oktober 2008 gibt es im Jugendtreff einen Proberaum für Nachwuchsbands und junge Musiker. Auch alles nötige Musikequipment wie Schlagzeug, E-Bass und eine E-Gitarre mit Verstärkern, Soundanlage und Mikrofone stehen im Jugendtreff zur Verfügung. Proben dürfen die Bands unabhängig von den regulären


Öffnungszeiten:

Mittwoch, Donnerstag 16:00 – 20:00 Uhr und Freitag 14:00 – 18:00 Uhr,


aber auch Proben und „Sessions“ während den Betriebszeiten stellen kein Problem dar. 

Probenraum

 Momentan nutzen zwei Bands aus Burgkirchen dieses Angebot, es kommen auch einzelne Musiker, um ein wenig zu „jammen“. Zusammen mit Bands möchte die Jugendpflege auch etwas für die „Alternative“ Musikszene tun, so sind neben Konzerten und Jam-Sessions auch Workshops geplant. Bands, die noch nach einem Proberaum suchen und Interesse haben, können sich natürlich bei Armin Nachlinger unter Tel. 08679 309-117 melden. Allerdings muss ein Burgkirchner Mitglied in der Band sein.

Burgkirchner Modell der Jugendarbeit

Mini-Burgkirchen 

Reportage über MiniBurgkirchen 2014

 

 

Bürgerzentrum Burgkirchen a.d.Alz

www.buergerzentrum.net

.
Antrag auf Mietkostenzuschuss für Vereine
Liegt für eine Veranstaltung ein allgemeines, öffentliches Interesse vor, kann die Gemeinde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel den Veranstaltern Mietzuschüsse gewähren. (Antrag)

Buergerzentrum2

Buergerzentrum1

Buergerzentrum3

 

 

 

Öffnungszeiten Bibliothek

 

Montag   15:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch   15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag   15:00 - 19:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Samstag/Sonntag geschlossen  

 

 

 

 

 

 

Gebührenordnung Gemeindebibliothek Burgkirchen

Für die Benutzung der Gemeindebibliothek Burgkirchen a.d.Alz werden
folgende Nutzungsenrtgelte,Entgelte für besondere Leistungen sowie
Säunisgebühren, Mahngebühren u. a. erhoben:

1. Jahresgebühren (inkl. Benutzerausweis)  
a) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre   5,00 €
    sowie Schüler, Studenten, Auszubildende und Empfänger
    von Sozialleistungen nach SGB II oder SGB XII
 
b) Erwachsene 10,00 €
c) Familien   15,00 €
   
2. Benutzerausweise  
Die Ausstellung eines Benutzerausweises ist in der Jahresgebühr enthalten  
a) Für einen Zusatzausweis, der mit einem Familienausweis
    verbunden ist               
2,00 €
b) Ausstellung eines Ersatzausweises  3,00 €
   
3. Einmalige Ausleihen  
Einmalige Ausleihen (ohne Leserausweis)  3,00 €
   
4. Vorbestellung von Medien  
Die Bearbeitungsgebühr pro vorbestelltes Medium beträgt  1,50 €
   
5. Säumnisgebühren und Mahnungen  
a) Säumnisgebühren pro Medium und angefangene 
     Woche der Fristüberschreitung      
1,00 €
b) Erste schriftliche Mahnung eine Woche nach Fristablauf   2,00 €
c) Zweite schriftliche Mahnung nach 2 weiteren Wochen 4,00 €
   
6) Internetgebühren  
a) Internetnutzung je angefangen 15 Minuten  0,50 €
b) Ausdrucke            je Seite - sw 0,10 €
                                 je Seite - Farbe 0,20 €
c) CD-Rom 1,00 €
   
   

Kontakt / Adresse:

Max-Planck-Platz 11
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Telefon: 08679 / 309-250
Telefax: 08679 / 309-259
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

 

 

 

 


 

Staatliche Behörden
Link zu einer Auflistung sämtlicher überörtlich zuständiger Behörden

 


 

Altenheim Burgkirchen
Schusterbauerstr. 15
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel: 0 86 79 / 301 – 0

 


 

Freiwillige Feuerwehr
Burgkirchen a.d.Alz

Max-Planck-Platz 5
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel: 0 86 79 / 309-800


 

Freiwillige Feuerwehr Dorfen
Wechselberg 57a
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel: 0 86 79 / 81 326 (Gerätehaus)

Tel: 0 86 79 / 12 82 (Kommandant)

 


 

Freiwillige Feuerwehr
Neukirchen - Hirten

Vorbuch 31

84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel: 08679 / 6875


 

Friedhof bei Kirche St. Johann
Rupertusstraße
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel: 0 86 79 / 12 31

 


 

Friedhof Margarethenberg
Margarethenberg
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel: 0 86 79 / 309 – 133

 


 

Friedhof auf der Oberen Terrasse
Adalbert-Stifter Str. 11

84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel: 0 86 79 / 309 – 133

 


 

Kreisklinik Alt- Neuötting
Vinzenz-von-Paul-Str. 10
84503 Altötting
Tel: 0 86 71 / 50 90

 


 

Kreisklinik Burghausen
Krankenhausstr. 1
84489 Burghausen
Tel: 0 86 77 / 88 00

 


Nachbarschaftshilfe

des Ortscaritasverband Burgkirchen e.V.
Kath. Pfarrbüro St. Pius
Rupertusstr. 12

84508 Burgkirchen a.d.Alz

Tel: 0 86 79 / 12 31

 


Polizeiinspektion Altötting
Burghauser Str. 25
84503 Altötting
Tel: 0 86 71 / 96 44 – 0

 


Polizeiinspektion Burghausen
Marktler Str. 68
84489 Burghausen
Tel: 0 86 77 / 96 91 - 0


Postagentur (EDEKA Lechertshuber & Wimmer)
Martin-Ofner-Str. 2
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel: 0 86 79 / 91 32 81


Sozialstation Burgkirchen
Schusterbauerstr. 16
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Tel: 0 86 79 / 14 99

 

 

Breitbandausbau

abschließende Projektbeschreibung

Markterkundung zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen (Plan)

Erklärung zum Kooperationsvertrag

Pressemitteilung über die Vergabe

Bekanntmachung bzgl. der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Bekanntmachung des Auswahlverfahrens

Unterlagen zum Download:

DL1 Auswahlverfahren

DL2 Karte Auswahlverfahren mit Erschließungsgebieten

DL3 Musterdokument Wirtschaftlichkeitslücke

 

Fördersteckbrief zum Breitbandausbau

Kumulierte Informationen zum Erschließungsgebiet mit allgemeiner Projektbeschreibung


Erneutes Markterkundungsverfahren
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz bittet daher, bis spätestens 30. Januar 2015   zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen (...weiterlesen)

________________________________________________________

Abbruch des laufenden Förderverfahrens und Neustart nach den neuen Förderbedingungen.


Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz möchte die Möglichkeiten des neuen Förderprogramms nutzen und strebt einen erweiterten Breitbandausbau an.
In das neue Förderverfahren sollen zusätzliche Gebiet aufgenommen werden.
Aus diesem Grund wird das laufende Förderverfahren beendet und ein neues Verfahren unter den vereinfachten Förderrahmenbedingungen gestartet.

Burgkirchen a.d.Alz, am 19.11.2014
_____________________________________________________________
 
Markterkundungsverfahren
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)


Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeits-netzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten. (...weiterlesen)


Bedarfsermittlung für den Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss. Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz hat ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist. Dieses Gebiet ist in einer Karte (siehe unten: Weitere Informationen) als Kumulationsgebiete definiert.

Grundsätzlich sollen alle Unternehmen in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Erschließungsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.

Darüber hinaus erhofft sich die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz mit dem Ausbau, auch außerhalb des Erschließungsgebietes verbesserte Bandbreiten für Anschlüsse erhalten zu können, je nach dem welche Ausbautechnologien zum Einsatz kommen.

Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) in dem definierten Erschließungsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in dem festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen baldmöglichst (spätestens bis zum 02.06.2014) an die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz zurück.

Der Fragebogen wird allen Unternehmen in den Erschließungsgebieten direkt zugesandt und kann über unten stehenden Link heruntergeladen werden. Weiterhin können Sie nachfolgend das Erschließungsgebiet (Kumulationsgebiet) einsehen.

Für Fragen steht Ihnen Herr Olbort gern zur Verfügung:
 Tel.: 08679 / 309-111
 Fax: 08679 / 309-129
 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
 Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

 



 Weitere Informationen:
 
Den Fragebogen für die Bedarfsabfrage finden Sie hier.
Das Erschließungsgebiet und die Ist-Versorgung können Sie hier einsehen.
Hinweise zu Erläuterungen und Begründungen finden Sie hier.
Anhaltspunkte zur Schätzung des Breitbandbedarfs finden Sie hier.
 
 
© 2013 - Burgkirchen a. d. Alz