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- Hauptkategorie: Gemeinde Burgkirchen
- Erstellt am Donnerstag, 15. Oktober 2009 14:18
- Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 11. September 2024 13:56
- Geschrieben von Olbort
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Bundesweiter Warntag am 12. September
Am 12. September findet der nächste bundeswseite Warntag statt. Um 11 Uhr werden Sirenen ausgelöst, Alarme über Cell Broadcast an Handys geschickt sowie Warnsysteme über die öffentlichen Medien getestet.
Windpark Altötting - Abschaffung der Kommunalklausel
In einer offiziellen Stellungnahme (Stand 26.08.2024) weisen die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) auf den Wegfall der sog. Kommunalklausel zum 26.06.2024 und die daraus resultierenden Änderungen für das Projekt Windpark Altötting (insb. mit Blick auf die eingeleiteten Bürgerbegehren) hin.
Sprachregelung zur Handhabung der Kommunalklausel als PDF
Probleme bei Restmüllentsorgung
Aktuell kommt es leider erneut zu Problemen bei der Restmüllentsorgung im Gemeindegebiet.
Sofern Sie davon betroffen sind, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Remondis unter +49 8664 9885-304 und +49 8664 9885-306.
Abfallberatung im Landratsamt Altötting: +49 8671 502-711 und +49 8671 502-712
Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Geplanter ersatzneubau der bayernwerk-hochspannungsleitung zwischen töging und pirach
Allgemeine Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website des Bayernwerks!
www.bayernwerk-netz.de/toeging-pirach
B 299 / A 94 AS Altötting - Trostberg; Ausbau Harter Holz
Bekanntmachung Planfeststellung nach §§ 17 , 17 a FStrG i. V. m Art. 72 ff BayVwVfG
Vorsorge für Notsituationen
Extremwetterereignisse oder Stromausfälle machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland, Notsituationen nicht gänzlich ausschließen können. Da Rettungskräfte in Krisen und Katastrophen auch an Ihre Grenzen kommen können, ist es durchaus ratsam, wenn jeder Einzelne sich selbst und anderen helfen kann. Was aber tun in solchen Situationen? Auf der Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie wichtige Empfehlungen und Checklisten für Ihre persönliche Notfallvorsorge.
Für alle Fälle vorbereitet! Informationsseite des BBK
Corona: Infektionsschutzmaßnahmenverodnung Aufgehoben
Mit Verordnung zur Aufhebung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 28.02.2023 wird mit Wirkung zum 01.03.2023 die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung aufgehoben. Ebenso werden die bundesrechtlichen Testnachweiserfordernisse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 IfSG durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Abs. 1 des IfSG vom 24. Februar 2023 mit Wirkung ab 01.03.2023 vollständig augesetzt.
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