Fernwärme Burgkirchen GmbH & Co. KG
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- Hauptkategorie: Gemeinde Burgkirchen
- Erstellt am Donnerstag, 15. Oktober 2009 14:18
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 02. Dezember 2022 10:07
- Geschrieben von Olbort
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Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 i.V.m. Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG)
Die Fernwärme Burgkirchen GmbH & Co. KG ist im Sinne des EWSG ein Wärmeversorgungsunternehmen, da es gewerblich Wärme an einen Kunden liefert, der die gelieferte Wärme zu eigenen Zwecken verbraucht oder seinen Mietern zur Nutzung zur Verfügung stellt. Kunde ist nach § 1 Abs. 3 der Vertragspartner des Wärmeversorgungsunternehmens im Rahmen eines Wärmeliefervertrages.
Wärmeversorgungsunternehmen sind verpflichtet, ihren Kunden für deren im Dezember 2022 zu leistende Zahlungen für Wärmelieferungen in der Bundesrepublik Deutschland eine finanzielle Kompensation nach Maßgabe des EWSG bis spätestens zum 31. Dezember 2022 zu leisten. Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Damit die Soforthilfe durch das Wärmeversorgungsunternehmen beantragt werden kann, ist der Antrag einer Prüfung hinsichtlich der Identität des Antragstellers und der Plausibilität der beantragten Zahlung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu unterziehen. Der Antrag muss gemäß § 9 Abs. 5 EWSG die Telefonnummer sowie die Postanschrift des Kunden, wie auch die Abschlagszahlung des Kunden für September 2022 (§4 Abs. 3) und die Liefermenge des Jahres 2021 oder ersatzweise die Liefermenge des letzten Abrechnungszeitraums enthalten.
Das Wärmeversorgungsunternehmen ist berechtigt, bei der Leistung der finanziellen Kompensation zwischen dem Verzicht auf eine im Bezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden, einer Zahlung an den Kunden oder einer Kombination aus beiden Elementen zu wählen. Eine Aufrechnung mit offenen Forderungen gegen ihre Kunden ist den Wärmeversorungsunternehmen nicht gestattet.
Die Kompensation beträgt 100 plus 20 Prozent des Betrages der im September 2022 an das Wärmeversorgungsunternehmen geleisteten monatlichen Abschlagszahlung.
Im Rahmen des Erstattungsverfahrens werden personenbezogene Daten (Liegenschaft, Kundenname, Adresse, Telefonnummer, Verbrauch, Abschlagszahlung) übermittelt. Dies stellt eine Verarbeitung dieser Daten im Sinne von Art. 3 DSGVO dar. Die Verarbeitung der Daten ist nach Art. 6 DSGVO rechtmäßig, da die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Die Erforderlichkeit ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe im EWSG gegeben.
Im Störungsfall wählen Sie bitte: 0175 20 34 31 5
Wartung: Fa. Butz-Berreiter; 08679 4436, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Olbort, Alexander
Geschäftsführer
Telefon: 08679 / 309 - 111
Fax: 309 - 129
Zimmer-Nr./Stockwerk: 24 / 2
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Mitterer, Marco
Geschäftsführer
Telefon: 08679 / 309 - 178
Fax: 309 - 189
Zimmer-Nr./Stockwerk: 14 / 1
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Schäfer, Ilja
Geschäftsführer
Telefon: 08679 / 309 - 171
Fax: 309 - 189
Zimmer-Nr./Stockwerk: 18
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