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- Hauptkategorie: Gemeinde Burgkirchen
- Erstellt am Donnerstag, 15. Oktober 2009 14:18
- Zuletzt aktualisiert am Freitag, 27. September 2024 10:16
- Geschrieben von Olbort
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KOmmunalrichtlinie - Klimaschutz in Burgkirchen
In jeder Kommune gibt es Potenziale um Treibhausgase zu reduzieren. In Burgkirchen wurde mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz der Austausch bzw. die Erneuerung des Rührwerkes in der Kläranlage umgesetzt. Durch die klimafreundliche Investition können nachhaltig Emissionen gesenkt und Energiekosten eingespart werden.
Mehr Informationen zur Kommunalrichtlinie unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
Windpark Altötting - Abschaffung der Kommunalklausel
In einer offiziellen Stellungnahme (Stand 26.08.2024) weisen die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) auf den Wegfall der sog. Kommunalklausel zum 26.06.2024 und die daraus resultierenden Änderungen für das Projekt Windpark Altötting (insb. mit Blick auf die eingeleiteten Bürgerbegehren) hin.
Sprachregelung zur Handhabung der Kommunalklausel als PDF
Vollzug der Wassergesetze;
Antrag der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz auf Neuerteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz in die Alz und in den Walder Mühlbach
Probleme bei Restmüllentsorgung
Aktuell kommt es leider erneut zu Problemen bei der Restmüllentsorgung im Gemeindegebiet.
Sofern Sie davon betroffen sind, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Remondis unter +49 8664 9885-304 und +49 8664 9885-306.
Abfallberatung im Landratsamt Altötting: +49 8671 502-711 und +49 8671 502-712
Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Geplanter ersatzneubau der bayernwerk-hochspannungsleitung zwischen töging und pirach
Allgemeine Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website des Bayernwerks!
www.bayernwerk-netz.de/toeging-pirach
B 299 / A 94 AS Altötting - Trostberg; Ausbau Harter Holz
Bekanntmachung Planfeststellung nach §§ 17 , 17 a FStrG i. V. m Art. 72 ff BayVwVfG
Vorsorge für Notsituationen
Extremwetterereignisse oder Stromausfälle machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland, Notsituationen nicht gänzlich ausschließen können. Da Rettungskräfte in Krisen und Katastrophen auch an Ihre Grenzen kommen können, ist es durchaus ratsam, wenn jeder Einzelne sich selbst und anderen helfen kann. Was aber tun in solchen Situationen? Auf der Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie wichtige Empfehlungen und Checklisten für Ihre persönliche Notfallvorsorge.
Für alle Fälle vorbereitet! Informationsseite des BBK
Corona: Infektionsschutzmaßnahmenverodnung Aufgehoben
Mit Verordnung zur Aufhebung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 28.02.2023 wird mit Wirkung zum 01.03.2023 die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung aufgehoben. Ebenso werden die bundesrechtlichen Testnachweiserfordernisse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 IfSG durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Abs. 1 des IfSG vom 24. Februar 2023 mit Wirkung ab 01.03.2023 vollständig augesetzt.
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