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- Hauptkategorie: Gemeinde Burgkirchen
- Erstellt am Donnerstag, 15. Oktober 2009 14:18
- Zuletzt aktualisiert am Montag, 27. November 2023 08:18
- Geschrieben von Olbort
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Probleme bei Restmüllentsorgung
Aktuell kommt es leider erneut zu Problemen bei der Restmüllentsorgung im Gemeindegebiet.
Sofern Sie davon betroffen sind, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Remondis unter +49 8664 9885-304 und +49 8664 9885-306.
Abfallberatung im Landratsamt Altötting: +49 8671 502-711 und +49 8671 502-712
Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Glasfaser-Ausbau über die Bayerische Gigabit-Richtlinie
Der Projektträger Breitbandförderung teilte der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz mit Schreiben vom 10.11.2023 mit, dass die vorhandenen Haushaltsmittel erschöpft sind und die Gemeinde nach aktuellem Prüfstand für Ihren Förderantrag vom 18.09.2023 zum Infrastrukturprojekt vom 03.04.2023 keine Bewilligung mehr bekommt. Die Verwaltung prüft aktuell gemeinsam mit der Breitbandberatung Bayern mögliche weitere Schritte.
Energiekosten Härtefallhilfe
Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern z.B. Heizöl, Pellets und Flüssiggas gegeben. Der Bund hat daraufhin einen Härtefallfonds für Privathaushalte in Höhe von 1,8 Mrd. Euro zu Verfügung.
Soforthilfe für Fernwärmekunden
B299 / A 94 AS Altötting - Trostberg - Ausbau Harter Holz; Anhörungsverfahren
Planfeststellung nach §§ 17, 17 a FStrG i. B. m Art. 72 ff BayVwVfG
Abschluss des Raumordnungsverfahrens - Stromtrasse Pirach-Tann
Das im November 2021 eingeleitete Raumordnungsverfahren für den Ersatzneubau einer Stromleitung von Pirach (Landkreis Altötting) nach Tann (Landkreis Rottal-Inn) ist abgeschlossen. Die Landesplanerische Beurteilung ist auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.
Geplanter ersatzneubau der bayernwerk-hochspannungsleitung zwischen töging und pirach
Allgemeine Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website des Bayernwerks!
www.bayernwerk-netz.de/toeging-pirach
Vorsorge für Notsituationen
Extremwetterereignisse oder Stromausfälle machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland, Notsituationen nicht gänzlich ausschließen können. Da Rettungskräfte in Krisen und Katastrophen auch an Ihre Grenzen kommen können, ist es durchaus ratsam, wenn jeder Einzelne sich selbst und anderen helfen kann. Was aber tun in solchen Situationen? Auf der Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie wichtige Empfehlungen und Checklisten für Ihre persönliche Notfallvorsorge.
Für alle Fälle vorbereitet! Informationsseite des BBK
Corona: Infektionsschutzmaßnahmenverodnung Aufgehoben
Mit Verordnung zur Aufhebung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 28.02.2023 wird mit Wirkung zum 01.03.2023 die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung aufgehoben. Ebenso werden die bundesrechtlichen Testnachweiserfordernisse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 IfSG durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Abs. 1 des IfSG vom 24. Februar 2023 mit Wirkung ab 01.03.2023 vollständig augesetzt.
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