Der Umbau im Freibad Burgkirchen a.d.Alz mit Sanierung des Erlebnisbeckens ist beendet. Mit Start in die Sommersaison 2022 erwartet alle Besucher ein völlig neues Freibaderlebnis mit neuen 25-Meter Schwimmbahnen, einer Breitwellenrutsche, Wellnessbereich, Strömungskanal, Wellenball und mehr! Wir wünschen allen Badegästen eine traumhafte Badesaison. Bis bald - im wohl schönsten Freibad der Region.

 
 

Datenschutz

Datenschutz

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz ist als öffentliche Stelle verpflichtet, personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Rechtsnormen zu verarbeiten. Das hierfür maßgebliche Datenschutzrecht ergibt sich seit dem 25. Mai 2018 aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und dem sie ergänzenden nationalen Bundes- und Landesrecht. Für die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz gilt als bayerische Behörde neben der DSGVO ergänzend das Bayerische Datenschutzgesetz. Darüber hinaus gibt es spezialgesetzliche datenschutzrechtliche Bestimmungen, z.B. im Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs, die in Einklang mit der DSGVO stehen müssen, aber vorrangig vor dem Bayerischen Datenschutzgesetz zu beachten sind.

Datenschutzerklärung

Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz und steht allen Bürger_innen in Fragen des Datenschutzes als Ansprechpartner zur Verfügung (Art. 37 DSGVO).

Jede betroffene Person hat das Recht, den behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate zu ziehen (Art. 38 Abs. 4 DSGVO) oder sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).

Datenübermittlungssperre: Sie haben die Möglichkeit, Datenübermittlungssperren bei uns eintragen zu lassen. Damit können Sie der Übermittlung von Meldedaten an Dritte und Auskunftserteilungen in bestimmten Fällen ohne Begründung widersprechen. 

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungs-, Auskunftssperre


Datenschutzbeauftragter:

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz hat als Behörde nach Art. 37 Abs. 1 lit. a - c DS-GVO einen Datenschutzbeauftragten (DSB) durch Gemeinderatsbeschluss benannt.

Pflicht des DSB zur Wahrung der Geheimhaltung und Vertraulichkeit 

Der DSB ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben zur Wahrung der Geheimhaltung oder Vertraulichkeit verpflichtet. Das BDSG-neu regelt für DSB ergänzend die Pflicht zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person, die den DSB zu Rate zieht, sowie über die Umstände, die Rückschlüsse auf die betroffene Person zulassen. Darüber hinaus erstreckt § 6 Abs. 6 i. V. m. § 38 Abs. 2 BDSG-neu die Pflicht zur Wahrung der Geheimhaltung und Vertraulichkeit auf Zeugnisverweigerungsrecht.

Aufgaben des DSB

Der DSB hat nach Art. 39 DS-GVO folgende Aufgaben:

Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer DatenschutzPflichten (lit. a);

Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen (lit. b);

Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO und Überwachung ihrer Durchführung (lit. c);

Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (lit. d) und Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde (lit. e).

Hinzu kommt die Beratung der betroffenen Personen zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der DS-GVO im Zusammenhang stehenden Fragen (Art. 38 Abs. 4 DS-GVO).

 
 
Alexander Olbort

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Telefon: 08679 309 -111

Adresse:

Rathaus Burgkirchen a.d.Alz

Max-Planck-Platz 5

84508 Burgkirchen a.d.Alz

 

Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz

Max-Planck-Platz 5

84508 Burgkirchen a.d.Alz

Deutschland

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Webseite: www.burgkirchen.de

 

Name und Anschrift des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Dr. Thomas Petri

Wagmüllerstraße 18

80538 München

Telefon 089 212672-0

Telefax 089 212672-50

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Webseite: www.datenschutz-bayern.de

Kommunen und Industrie unterzeichnen Vereinbarung

Trinkwasserqualität im Landkreis Altötting langfristig gesichert

Kommunen und Industrie haben sich beim Thema Planung, Errichtung und Finanzierung der dauerhaften Aktivkohle-Filteranlagen für die Städte Altötting und Neuötting sowie die Gemeinden Burgkirchen und Kastl geeinigt. Entsprechende Verträge wurden heute im Rathaus von Altötting unterzeichnet. Die Industrie übernimmt die Kosten für die Errichtung der Filteranlagen sowie die Betriebskosten für die Laufzeit der Anlagen.

 

„Aus unserer Sicht, und hier spreche ich auch im Namen der hier anwesenden Bürgermeister der Nachbarstadt Neuötting und der Gemeinden Burgkirchen und Kastl, wurde nach achtmonatigen äußerst intensiven und arbeitsreichen Verhandlungen ein optimales Verhandlungsergebnis erzielt. Insbesondere konnte unser Ziel erreicht werden, eine nachhaltige Sicherung der Trinkwasserqualität zu gewährleisten und sicherzustellen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger weder durch den Bau der Aktivkohle-Filteranlagen noch durch deren Betriebskosten in den nächsten fünfzig Jahren über die Wassergebühren und Wasserbeiträge finanziell belastet werden. Mein aufrichtiger Dank gilt allen, die zum Gelingen dieses Vertragswerkes beigetragen haben und hier insbesondere den Industrieunternehmen für das kooperative und faire Miteinander“, erklärte der Erste Bürgermeister der Kreisstadt Altötting, Herbert Hofauer, im Namen der beteiligten Kommunen.

„Gemeinsam mit den kommunalen Wasserversorgern haben wir hiermit eine nachhaltige Lösung zur Sicherung der Trinkwasserqualität in den betroffenen Städten und Gemeinden geschaffen. Das partnerschaftliche Engagement der Industrie ist freiwillig und unterstreicht die Verbundenheit der Unternehmen mit der Region und ihren Einwohnern“, erklärte Dyneon-Geschäftsführer Burkhard Anders, stellvertretend für die Industrieunternehmen, die PFOA in der Vergangenheit im Chemiepark Gendorf eingesetzt und behördlich genehmigt emittiert haben.

Mit der heutigen Vertragsunterzeichnung machen Kommunen und Industrie den Weg frei für den Neubau von zwei Aktivkohlefilteranlagen. Deren technische Spezifikationen wurden bereits im Vorfeld mit den Kommunen als örtliche Trinkwasserversorger genau auf die Bedürfnisse in der Region  abgestimmt. Betrieben werden die Anlagen künftig von den Städten Altötting und Neuötting sowie den Gemeinden Burgkirchen und Kastl.

Die Aktivkohlefiltration ist eine weltweit angewandte Methode, die unter anderem Verunreinigungen durch organische Verbindungen aus Wasser entfernt. Ein eingebauter UV-Filter schützt zudem vor Keimen und sonstigen Krankheitserregern im Wasser.

 

Burgkirchen a.d.Alz, 21. November 2018

 

Beratung für Migranten

Migrationsberatung


 

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www.kvaltoetting.brk.de

Flüchtlings-, Migrationsberatung in Burgkirchen / Refugee, Integration and migration counseling

Landtags- und Bezirkstagswahlen 2018

Wahlergebnisse

Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge vom 07.09.2018

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl

Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl und Bezirkswahl; Stimmbezirke / Sonderstimmbezirke

 

ab sofort können Muster der Stimmzettel A und  Stimmzettel B für die Landtagswahl auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern als PDF-Datei abgerufen werden.

Musterstimmzettel für die Landtagswahl

 

Musterstimmzettel für die Bezirkswahl (Stimmzettel C und D) sind auf der Internetseite vom Bezirk Oberbayern einsehbar.

Musterstimmzettel für die Bezirkswahl

 

Weitere Informationen zur Wahl erhalten Sie im Wahlamt:

Frau Lehner-Ecker, Telefon: 08679 309-131

 

 

 

 

 
 

Amtliche Bekanntmachungen

Datenschutzrechtliche Informationen im Bauleitverfahren


Bebauungsplan Nr. 64 "westlich der ludwigshafener straße"

Bekanntmachung

 


28. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Linner"

Bekanntmachung

Deckblatt

Begründung

Umweltbericht

 


Bebauungsplan Nr. 62 "Solarpark Linner"

Bekanntmachung

Bebauungsplan

Begründung

Umweltbericht

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

 


1. ÄNDERUNG "BAUWEISE" des Bebauungsplans Nr. 54 "HECKETSTALL V"

Bekanntmachung

Satzung

Begründung

Sitzungsniederschrift

 


61. Bebauungsplan "Gewerbegebiet am Bahnhof"

Bekanntmachung

Bebauungsplan

Begründung

Auszug aus der Niederschrift


 

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