Hebesatzsatzung Grundsteuer
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Hebesatzsatzung - Grund- und Gewerbesteuer
Datenschutz
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Datenschutz
Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz ist als öffentliche Stelle verpflichtet, personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Rechtsnormen zu verarbeiten. Das hierfür maßgebliche Datenschutzrecht ergibt sich seit dem 25. Mai 2018 aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und dem sie ergänzenden nationalen Bundes- und Landesrecht. Für die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz gilt als bayerische Behörde neben der DSGVO ergänzend das Bayerische Datenschutzgesetz. Darüber hinaus gibt es spezialgesetzliche datenschutzrechtliche Bestimmungen, z.B. im Anwendungsbereich des Sozialgesetzbuchs, die in Einklang mit der DSGVO stehen müssen, aber vorrangig vor dem Bayerischen Datenschutzgesetz zu beachten sind.
Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in der Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz und steht allen Bürger_innen in Fragen des Datenschutzes als Ansprechpartner zur Verfügung (Art. 37 DSGVO).
Jede betroffene Person hat das Recht, den behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate zu ziehen (Art. 38 Abs. 4 DSGVO) oder sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO).
Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungs-, Auskunftssperre
Datenschutzbeauftragter:
Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz hat als Behörde nach Art. 37 Abs. 1 lit. a - c DS-GVO einen Datenschutzbeauftragten (DSB) durch Gemeinderatsbeschluss benannt.
Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer DatenschutzPflichten (lit. a);
Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften sowie der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter und der diesbezüglichen Überprüfungen (lit. b);
Beratung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO und Überwachung ihrer Durchführung (lit. c);
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (lit. d) und Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde (lit. e).
Hinzu kommt die Beratung der betroffenen Personen zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der DS-GVO im Zusammenhang stehenden Fragen (Art. 38 Abs. 4 DS-GVO).
Pflicht des DSB zur Wahrung der Geheimhaltung und Vertraulichkeit
Aufgaben des DSB
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Telefon: 08679 309 -111
Adresse:
Rathaus Burgkirchen a.d.Alz
Max-Planck-Platz 5
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz
Max-Planck-Platz 5
84508 Burgkirchen a.d.Alz
Deutschland
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Webseite: www.burgkirchen.de
Name und Anschrift des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Dr. Thomas Petri
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Telefon 089 212672-0
Telefax 089 212672-50
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Landtags- und Bezirkstagswahlen 2018
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Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge vom 07.09.2018
Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl und Bezirkswahl; Stimmbezirke / Sonderstimmbezirke
ab sofort können Muster der Stimmzettel A und Stimmzettel B für die Landtagswahl auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern als PDF-Datei abgerufen werden.
Musterstimmzettel für die Landtagswahl
Musterstimmzettel für die Bezirkswahl (Stimmzettel C und D) sind auf der Internetseite vom Bezirk Oberbayern einsehbar.
Musterstimmzettel für die Bezirkswahl
Weitere Informationen zur Wahl erhalten Sie im Wahlamt:
Frau Lehner-Ecker, Telefon: 08679 309-131
Kommunen und Industrie unterzeichnen Vereinbarung
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Trinkwasserqualität im Landkreis Altötting langfristig gesichert
Kommunen und Industrie haben sich beim Thema Planung, Errichtung und Finanzierung der dauerhaften Aktivkohle-Filteranlagen für die Städte Altötting und Neuötting sowie die Gemeinden Burgkirchen und Kastl geeinigt. Entsprechende Verträge wurden heute im Rathaus von Altötting unterzeichnet. Die Industrie übernimmt die Kosten für die Errichtung der Filteranlagen sowie die Betriebskosten für die Laufzeit der Anlagen.
„Aus unserer Sicht, und hier spreche ich auch im Namen der hier anwesenden Bürgermeister der Nachbarstadt Neuötting und der Gemeinden Burgkirchen und Kastl, wurde nach achtmonatigen äußerst intensiven und arbeitsreichen Verhandlungen ein optimales Verhandlungsergebnis erzielt. Insbesondere konnte unser Ziel erreicht werden, eine nachhaltige Sicherung der Trinkwasserqualität zu gewährleisten und sicherzustellen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger weder durch den Bau der Aktivkohle-Filteranlagen noch durch deren Betriebskosten in den nächsten fünfzig Jahren über die Wassergebühren und Wasserbeiträge finanziell belastet werden. Mein aufrichtiger Dank gilt allen, die zum Gelingen dieses Vertragswerkes beigetragen haben und hier insbesondere den Industrieunternehmen für das kooperative und faire Miteinander“, erklärte der Erste Bürgermeister der Kreisstadt Altötting, Herbert Hofauer, im Namen der beteiligten Kommunen.
„Gemeinsam mit den kommunalen Wasserversorgern haben wir hiermit eine nachhaltige Lösung zur Sicherung der Trinkwasserqualität in den betroffenen Städten und Gemeinden geschaffen. Das partnerschaftliche Engagement der Industrie ist freiwillig und unterstreicht die Verbundenheit der Unternehmen mit der Region und ihren Einwohnern“, erklärte Dyneon-Geschäftsführer Burkhard Anders, stellvertretend für die Industrieunternehmen, die PFOA in der Vergangenheit im Chemiepark Gendorf eingesetzt und behördlich genehmigt emittiert haben.
Mit der heutigen Vertragsunterzeichnung machen Kommunen und Industrie den Weg frei für den Neubau von zwei Aktivkohlefilteranlagen. Deren technische Spezifikationen wurden bereits im Vorfeld mit den Kommunen als örtliche Trinkwasserversorger genau auf die Bedürfnisse in der Region abgestimmt. Betrieben werden die Anlagen künftig von den Städten Altötting und Neuötting sowie den Gemeinden Burgkirchen und Kastl.
Die Aktivkohlefiltration ist eine weltweit angewandte Methode, die unter anderem Verunreinigungen durch organische Verbindungen aus Wasser entfernt. Ein eingebauter UV-Filter schützt zudem vor Keimen und sonstigen Krankheitserregern im Wasser.
Burgkirchen a.d.Alz, 21. November 2018
Beratung für Migranten
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Migrationsberatung
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Flüchtlings-, Migrationsberatung in Burgkirchen / Refugee, Integration and migration counseling