Hebesatzsatzung Grundsteuer

 
 
Grundsteuer wird rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhöht
 
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, im Zuge der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung mit einer Gegenstimme die Erhöhung der Grundsteuer A und B beschlossen. 
 
Mit diesem Beschluss wird die Grundsteuer um rd. die Hälfte der bisher fälligen Grundsteuer angehoben. So werden die Hebesätze für die Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von 325 v. H. auf 480 v. H. angehoben und für die Grundsteuer B für alle anderen Grundstücke von 320 v. H. ebenfalls auf 480 v. H. 
 
Nach Berechnungen der Gemeindeverwaltung bedeutet dies für normale Ein- und Doppelhäuser im Durchschnitt eine Erhöhung um 100 € pro Jahr. Bei sehr großen Grundstücken und Wohnimmobilien kann die Erhöhung höher ausfallen, bei kleineren Grundstücken und Wohnimmobilien natürlich kleiner.
 
Diese Grundsteuererhöhung steht in keinem Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird. Die nunmehr beschlossenen Hebesätze gelten nur für das Jahr 2024. Erst wenn alle neuen Grundsteuermeßbeträge durch die Finanzämter bekannt gegeben worden sind, kann der Hebesatz für das Jahr 2025 und die folgenden Jahre festgesetzt werden.
 
Diese Grundsteuererhöhung war zu unserem Bedauern unumgänglich. Letztmals wurde die Grundsteuer 2010 im Zuge der Finanzkrise der Gemeinde angehoben. Seitdem sind 14 Jahre vergangen. Gerade in den letzten Jahren sind die Belastungen für die Gemeinde erheblich gestiegen. Geradezu explodiert sind die Ausgaben seit Beginn des Krieges in der Ukraine. 2021 musste die Gemeinde noch rd. 550.000 € für Strom für die gemeindlichen Einrichtungen, Schulen, Rathaus, Bürgerzentrum, Wasserwerk einschließlich der Straßenbeleuchtung ausgeben. 2023 waren es 1,7 Mio. €, also das Dreifache. 2024 werden wir bei den Stromkosten wieder etwas günstiger werden. Jedoch rechnen wir auch heuer noch mit rd. 1 Mio. € an Stromkosten und das ist immer noch das doppelte als vor der Krise. 
Auch unsere Kosten für Material, für den Bauunterhalt, für unsere Fahrzeuge usw. sind deutlich gestiegen. Die durch den Krieg und die Inflation gestiegenen Preise betreffen auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um dies auszugleichen haben die Tarifvertragsparteien erhebliche Lohnsteigerungen ausgehandelt. Diese Lohnsteigerungen, teilweise bis zu 10 % müssen wir als Gemeindeverwaltung zusätzlich ausgeben.
 
Andererseits gehen die Einnahmen deutlich zurück. Die Wirtschaft lahmt bzw. geht zurück und so erwarten wir heuer deutliche Mindereinnahmen bei unserer Haupteinnahmequelle, der Gewerbesteuer. Man muss sich nur mal vorstellen, dass 2023 die im Chemiepark produzierte Menge an Waren auf die Höhe des Jahres 2003 zurückgefallen ist. D. h. 20 Jahre Innovation und Produktionssteigerung sind innerhalb weniger Jahre verloren gegangen.
 
Besonders schmerzlich ist die Kreisumlage. Der Landkreis Altötting hat keine eigenen Einnahmequellen. Der Finanzbedarf des Landkreises muss von uns Gemeinden über die sog. Kreisumlage finanziert werden. 2024 müssen wir rd. 11,3 Mio. € an den Landkreis abführen, dass ist die höchste jemals von der Gemeinde Burgkirchen zu zahlende Kreisumlage. Auch die Ausgaben des Landkreises sind gestiegen und dieser holt sich das Geld wieder von uns Gemeinden. Besonders schmerzlich ist das Defizit des Innklinikums, welches je zur Hälfte von den Landkreisen Altötting und Mühldorf auszugleichen ist. Da Defizit 2023, welches wir nun 2024 ausgleichen müssen, wird voraussichtlich 36 Mio. € betragen. Rd. 18. Mio. € muss der Landkreis Altötting, bzw. müssen die Landkreisgemeinden aufbringen. Diese immense Zahl schnürt die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde ganz einfach ab.
 
Wir als Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Nur noch diese Pflichtaufgaben sind trotz der Grundsteuererhöhung nur noch leistbar. Im gesamten Haushalt der Gemeinde sind keine darüberhinausgehenden Aufwendungen vorgesehen. So werden wir den Bau des Kindergartens auf der Oberen Terrasse, da ja bereits im Rohbau steht, zu Ende führen. Auch die begonnene Baumaßnahme zur Errichtung des Kinderhortes werden wir abschließen. An die Grundschule müssen wir anbauen, da uns aufgrund der großen Anzahl von Kindern die Klassenzimmer ausgehen. Auch müssen neue Räume für die Ganztagsbetreuung an der Grundschule geschaffen werden, da ab. 1.8.2026 die Grundschulkinder auf eine Ganztagsbetreuung von acht Stunden pro Tag an fünf Tagen die Woche haben werden.
 
Ferner investieren in die Fertigstellung bereits begonnener Straßenbaumaßnahmen und in die Errichtung von Löschwasserbunkern, um unserer gesetzlichen Aufgabe des Brandschutzes nachzukommen. Hier sei auch bemerkt, dass der Rüstwagen der Feuerwehr in Burgkirchen bereits 32 Jahre alt ist und dringend erneuert werden müsste. Die Aufwendungen der Gemeinde würden sich nach Abzug der staatlichen Förderung auf rd. 680.000 € belaufen. Diese eigentlich erforderliche Anschaffung kann nicht vorgenommen werden, da die Finanzlage zu angespannt. 
 
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger weder dem Gemeinderat noch mir als Ersten Bürgermeister ist es leichtgefallen, diese Grundsteuererhöhung zu beschließen. Die Diskussion darüber führten wir auch schon im vergangenen Jahr. Da konnten wir die Erhöhung noch verschieben, nun ist sie jedoch unumgänglich. Auch auf anderen Gebieten, wie der Kindergartengebühren usw. werden Erhöhungen folgen, um diese Krise zu überwinden. Alternativ stünde nur noch die Schließung unseres Freibades zur Debatte.
 
Dieses haben wir in der guten Zeit noch sanieren können – Gott sei Dank! 
 
Ich appelliere an Ihr Verständnis.
 
Johann Krichenbauer
Erster Bürgermeister
 
 

Hebesatzsatzung - Grund- und Gewerbesteuer

 

Datenschutz

Datenschutz

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Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz hat als Behörde nach Art. 37 Abs. 1 lit. a - c DS-GVO einen Datenschutzbeauftragten (DSB) durch Gemeinderatsbeschluss benannt.

Pflicht des DSB zur Wahrung der Geheimhaltung und Vertraulichkeit 

Der DSB ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben zur Wahrung der Geheimhaltung oder Vertraulichkeit verpflichtet. Das BDSG-neu regelt für DSB ergänzend die Pflicht zur Verschwiegenheit über die Identität der betroffenen Person, die den DSB zu Rate zieht, sowie über die Umstände, die Rückschlüsse auf die betroffene Person zulassen. Darüber hinaus erstreckt § 6 Abs. 6 i. V. m. § 38 Abs. 2 BDSG-neu die Pflicht zur Wahrung der Geheimhaltung und Vertraulichkeit auf Zeugnisverweigerungsrecht.

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Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten, die Verarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer DatenschutzPflichten (lit. a);

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Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (lit. d) und Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde (lit. e).

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Alexander Olbort

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Webseite: www.datenschutz-bayern.de

Landtags- und Bezirkstagswahlen 2018

Wahlergebnisse

Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge vom 07.09.2018

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl

Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl und Bezirkswahl; Stimmbezirke / Sonderstimmbezirke

 

ab sofort können Muster der Stimmzettel A und  Stimmzettel B für die Landtagswahl auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern als PDF-Datei abgerufen werden.

Musterstimmzettel für die Landtagswahl

 

Musterstimmzettel für die Bezirkswahl (Stimmzettel C und D) sind auf der Internetseite vom Bezirk Oberbayern einsehbar.

Musterstimmzettel für die Bezirkswahl

 

Weitere Informationen zur Wahl erhalten Sie im Wahlamt:

Frau Lehner-Ecker, Telefon: 08679 309-131

 

 

 

 

 
 

Kommunen und Industrie unterzeichnen Vereinbarung

Trinkwasserqualität im Landkreis Altötting langfristig gesichert

Kommunen und Industrie haben sich beim Thema Planung, Errichtung und Finanzierung der dauerhaften Aktivkohle-Filteranlagen für die Städte Altötting und Neuötting sowie die Gemeinden Burgkirchen und Kastl geeinigt. Entsprechende Verträge wurden heute im Rathaus von Altötting unterzeichnet. Die Industrie übernimmt die Kosten für die Errichtung der Filteranlagen sowie die Betriebskosten für die Laufzeit der Anlagen.

 

„Aus unserer Sicht, und hier spreche ich auch im Namen der hier anwesenden Bürgermeister der Nachbarstadt Neuötting und der Gemeinden Burgkirchen und Kastl, wurde nach achtmonatigen äußerst intensiven und arbeitsreichen Verhandlungen ein optimales Verhandlungsergebnis erzielt. Insbesondere konnte unser Ziel erreicht werden, eine nachhaltige Sicherung der Trinkwasserqualität zu gewährleisten und sicherzustellen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger weder durch den Bau der Aktivkohle-Filteranlagen noch durch deren Betriebskosten in den nächsten fünfzig Jahren über die Wassergebühren und Wasserbeiträge finanziell belastet werden. Mein aufrichtiger Dank gilt allen, die zum Gelingen dieses Vertragswerkes beigetragen haben und hier insbesondere den Industrieunternehmen für das kooperative und faire Miteinander“, erklärte der Erste Bürgermeister der Kreisstadt Altötting, Herbert Hofauer, im Namen der beteiligten Kommunen.

„Gemeinsam mit den kommunalen Wasserversorgern haben wir hiermit eine nachhaltige Lösung zur Sicherung der Trinkwasserqualität in den betroffenen Städten und Gemeinden geschaffen. Das partnerschaftliche Engagement der Industrie ist freiwillig und unterstreicht die Verbundenheit der Unternehmen mit der Region und ihren Einwohnern“, erklärte Dyneon-Geschäftsführer Burkhard Anders, stellvertretend für die Industrieunternehmen, die PFOA in der Vergangenheit im Chemiepark Gendorf eingesetzt und behördlich genehmigt emittiert haben.

Mit der heutigen Vertragsunterzeichnung machen Kommunen und Industrie den Weg frei für den Neubau von zwei Aktivkohlefilteranlagen. Deren technische Spezifikationen wurden bereits im Vorfeld mit den Kommunen als örtliche Trinkwasserversorger genau auf die Bedürfnisse in der Region  abgestimmt. Betrieben werden die Anlagen künftig von den Städten Altötting und Neuötting sowie den Gemeinden Burgkirchen und Kastl.

Die Aktivkohlefiltration ist eine weltweit angewandte Methode, die unter anderem Verunreinigungen durch organische Verbindungen aus Wasser entfernt. Ein eingebauter UV-Filter schützt zudem vor Keimen und sonstigen Krankheitserregern im Wasser.

 

Burgkirchen a.d.Alz, 21. November 2018

 

Beratung für Migranten

Migrationsberatung


 

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www.kvaltoetting.brk.de

Flüchtlings-, Migrationsberatung in Burgkirchen / Refugee, Integration and migration counseling

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