Breitbandausbau Gigabit

 

Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 sah vor, dass die Gemeinde Burgkirchen bis 31.12.2022 seinen Förderantrag hätte einreichen können. Nach Gemeinderatsbeschluss am 11. Oktober 2022 zum planmäßigen Einreichen des Förderantrags, wurde mit Schreiben vom 19. Oktober 2022 völlig überraschend von PWC mitgeteilt, dass mit Wirkung zum 17.10.2022 keine Förderanträge mehr eingereicht werden können. Nach aktueller Informationslage zum 18.11.2022 ist ein Zeitpunkt für ein Inkrafttreten einer neuen Richtlinie ebenso unbekannt, wie die Ausgestaltung (Fördersumme, Fördersatz, Potentialanalyse etc.). Die aktuelle Situation von fehlenden verbindlichen Rahmenbedingungen des zuständigen Bundesministeriums führen zu einer erheblichen Planungsunsicherheit. Bei Inkrafttreten einer neuen Richtlinie (möglicherweise im 2. Quartal 2023) werden sich die dann ggf. geförderten Ausbauprojekte zusätzlich zu den Ausbauzeiten von 2 - 4 Jahren nochmals um bis zu 2 Jahre verzögern. Für Fragen steht Herr Olbort unter 08679 309 111 gerne zur Verfügung.

 

Mit der neuen Gigabitrichtlinie will Burgkirchen a.d.Alz in die Förderung der noch offenstehenden weißen NGA-Flecken einsteigen sowie die Beschleunigung von Bereichen wo bereits schnelles Internet mit mindestens 30 Mbit/s durch einen Netzbetreiber verfügbar ist vorantreiben.

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
 
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Das Förderverfahren im Überblick

Aktueller Stand der Verfahrensschritte im Förderverfahren

 

1. Bestandsaufnahme - abgeschlossen

2. Markterkundung - laufendes Verfahren

Förderverfahren durch Bund GESTOPPT

 

1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet

 
Die Gemeinde ermittelte gemeinsam mit der Breitbandberatung Bayern die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten gemäß Vorgaben BayGibitR und dokumentierte die Ist-Versorgung in einer Adressliste. Zusätzlich wurde eine Übersichtskarte erstellt.
 
Es wurde die Förderfähigkeit von rund 510 Adressen (amtliche Hauskoordinaten) im Gemeindegebiet Burgkirchen a.d.Alz untersucht, die in \"weißen NGA-Flecken\" (kein Netzbetreiber bietet mind. 30 Mbit/s im Download) und \"grauen NGA-Flecken\" (nur ein Netzbetreiber bietet mind. 30 Mbit/s im Download) liegen. 
 
Sollte bereits ein Netz im Erschließungsgebiet vorhanden sein bzw. in den kommenden drei Jahren von privaten Netzbetreibern errichtet werden, welches zuverlässig mind. 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse und mind. 200 Mbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse übertragen kann, scheidet eine Förderung für diese Adressen aus.
 
Ebenso scheidet eine Förderung für gewerbliche Anschlüsse aus, sofern für diese bereits ein Netz im Erschließungsgebiet vorhanden ist, welches zuverlässig die Übertragung von mehr als 500 Mbit/s im Download ermöglicht oder innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren durch eigenwirtschaftlichen Ausbaus ein solches Netz errichtet wird.
 
 

2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet

 
Die Gemeinde veröffentlicht die Adressliste und Karte aus der Bestandsaufnahme zusammen mit der Abfrage zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen der Netzbetreiber in den nächsten drei Jahren. 
Netzbetreiber werden aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten und Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung zu äußern.
 
 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung - Karte

Verpflichtungserklärung Geodaten Burgkirchen

Nutzungsbedingungen Geodaten

Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende Email-Adresse angefordert werden:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Stand: 27.07.2021
 

3. Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung

 
Die Gemeinde veröffentlicht das Ergebnis der Markterkundung gemäß Musterdokument.
 
 

4. Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

 
Die Gemeinde veröffentlicht die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren (Hinweise zum Vergaberecht folgen), es werden u.a. Angaben zu den Mindestvorgaben für die zu versorgenden Adressen gemacht.
Bei nur ein oder zwei Bietern im Auswahlverfahren: Die Gemeinde beauftragt Bayerisches Breitbandzentrum mit der Plausibilisierung der Angebote.
 
 

5. Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren

 
Die Gemeinde veröffentlicht die vorgesehene Auswahlentscheidung der künftigen Netzbetreiber.
 
 

6. Verfahren bei Bezirksregierung

 
Die Gemeinde stellt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag.
Bezirksregierung erlässt – nach Prüfung der Unterlagen – den Zuwendungsbescheid.
 
 

7. Kooperationsvertrag bzw. Beauftragung Bau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

 
Die Gemeinde schließt mit dem ausgewählten Netzbetreiber den Kooperationsvertrag.
 
 

8. Veröffentlichung Fördersteckbrief

 
Die Gemeinde stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief dar.
 
 

9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung

 
Die Gemeinde dokumentiert die errichtete Infrastruktur in einer abschließenden Projektbeschreibung.
Fördersteckbrief und abschließende Projektbeschreibung werden für 10 Jahre auf dem zentralen Onlineportal veröffentlicht.
 
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