Breitbandausbau Gigabit
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Breitbandausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Richtline "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 sah vor, dass die Gemeinde Burgkirchen bis 31.12.2022 seinen Förderantrag hätte einreichen können. Nach Gemeinderatsbeschluss am 11. Oktober 2022 zum planmäßigen Einreichen des Förderantrags, wurde mit Schreiben vom 19. Oktober 2022 völlig überraschend von PWC mitgeteilt, dass mit Wirkung zum 17.10.2022 keine Förderanträge mehr eingereicht werden können. Nach aktueller Informationslage zum 18.11.2022 ist ein Zeitpunkt für ein Inkrafttreten einer neuen Richtlinie ebenso unbekannt, wie die Ausgestaltung (Fördersumme, Fördersatz, Potentialanalyse etc.). Die aktuelle Situation von fehlenden verbindlichen Rahmenbedingungen des zuständigen Bundesministeriums führen zu einer erheblichen Planungsunsicherheit. Bei Inkrafttreten einer neuen Richtlinie (möglicherweise im 2. Quartal 2023) werden sich die dann ggf. geförderten Ausbauprojekte zusätzlich zu den Ausbauzeiten von 2 - 4 Jahren nochmals um bis zu 2 Jahre verzögern. Für Fragen steht Herr Olbort unter 08679 309 111 gerne zur Verfügung.
Mit der neuen Gigabitrichtlinie will Burgkirchen a.d.Alz in die Förderung der noch offenstehenden weißen NGA-Flecken einsteigen sowie die Beschleunigung von Bereichen wo bereits schnelles Internet mit mindestens 30 Mbit/s durch einen Netzbetreiber verfügbar ist vorantreiben.
Das Förderverfahren im Überblick
Aktueller Stand der Verfahrensschritte im Förderverfahren
1. Bestandsaufnahme - abgeschlossen
2. Markterkundung - laufendes Verfahren
Förderverfahren durch Bund GESTOPPT
1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet
2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet
Markterkundung - Bekanntmachung
Verpflichtungserklärung Geodaten Burgkirchen
Die Adressliste (Basis: Amtliche Hauskoordinaten) mit der dokumentierten Ist-Versorgung kann gegen Vorlage der unterzeichneten Nutzungserklärung über folgende Email-Adresse angefordert werden:
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