Regelung zum Abhalten von Bestattungen
- Details
- Erstellt am Montag, 23. März 2020 14:29
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 05. April 2022 08:20
- Geschrieben von Olbort
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- In der Aussegnungshalle auf dem Friedhof Obere Terrasse sowie auf dem gesamten Friedhofsgelände besteht keine Maskenpflicht.
- Jeder wird angehalten – wenn möglich - einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Regelung bis auf Weiteres gilt und im Falle einer Änderung der Sach- und Rechtslage geändert werden kann.