Regelung zum Abhalten von Bestattungen

  • In der Aussegnungshalle auf dem Friedhof Obere Terrasse sowie auf dem gesamten Friedhofsgelände besteht keine Maskenpflicht. 
  • Jeder wird angehalten – wenn möglich -  einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Regelung bis auf Weiteres gilt und im Falle einer Änderung der Sach- und Rechtslage geändert werden kann.

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