FTTB für Schulgebäude und Rathaus

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Herstellung von Glasfaseranschlüssen für öffentliche Schulen und Rathäuser nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentlche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie - GWLANR). Zweck der Förderung ist die Anbindung von öffentlichen Schulen und Rathäusern an das Internet über gigabitfähige und durchgängige Glasfaserleitungen bis in die Gebäude FTTB-Förderung). Förderfähig ist die erstmalige Herstellung eines Glasfaseranschlusses einschließlich der notwendigen Netzabschlusseinheit.

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz konnte über das Förderverfahren GWLANR die Grund- und Mittelschule sowie das Rathaus ans Glasfasernetz anschließen. Das Verfahren ist technisch abgeschlossen.

Förderverfahren

Stand der Verfahrensschritte im Förderverfahren:

Verwengungsnachweisprüfung - abgeschlossen

Zuwendungsbescheid - abgeschlossen

Auswahlverfahren / Entscheidung - abgeschlossen

Auswahlverfahren / Bekanntmachung - abgeschlossen

Verwendungsnachweisprüfung

Mit Verwendungsnachweis vom 15.06.2021 wurde der Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass der Ausbau des Hochgeschwindigkeitsnetzes abgeschlossen wurde. Die Verwendungsnachweisprüfung wurde ohne Beanstandungen abgeschlossen.

 

Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz hat am 03. Juli die Zuwendungsbescheide der Regierung von Oberbayern für die Herstellung eines Glasfaseranschlusses in der Grund- und Mittelschule sowie im Rathaus bekommen.

Stand: 03. Juli 2020

 

Auswahlverfahren / Entscheidung

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz beabsichtigt, mit T-Systems und der Energiegenossenschaft Tacherting-Feichten eG (EGTF) Verträge über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Glasfaser/WLAN-Richtlinie (7074-F GWLANR) zu schließen. Am Auswahlverfahren haben sich zwei Bieter beteiligt. Ihre Angebote sind form- und fristgerecht eingegangen.

Nach erfolgter Prüfung durch die Breitbandberatung Bayern GmbH wurde im Gemeinderat der Grundsatzbeschluss zur Auftragsvergabe nach Vergabeempfehlung beschlossen. Die Gemeinde hat bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag gestellt. Nach erfolgter Prüfung der Unterlagen und Erlass des Zuwendungsbescheides, kann der Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter geschlossen werden.

 

Auswahlverfahren / Bekanntmachung

Die Gemeinde Burgkirchen a.d.Alz beabsichtigt die Herstellung eines durchgängigen Glasfaseranschlusses einschließlich Netzabschlusseinheit für die Grund- und Mittelschule Burgkirchen a.d.Alz sowie für das Rathaus in Auftrag zu geben.

Unterlagen zum Auswahlverfahren:

Bekanntmachung zum Auswahlverfahren

Anlage zum Auswahlverfahren; Rathaus

Anlage zum Auswahlverfahren; Grundschule

Anlage zum Auswahlverfahren; Mittelschule

Stand: 09. Oktober 2019

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