Freibad
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Hauptkategorie: Gemeinde Burgkirchen
Juli1963, also vor fast genau 60 Jahren wurde unser schönes Freibad an der Alz feierlich eröffnet. Seit der Einweihung des Bades hat die Gemeinde Burgkirchen sagenhafte 4.465.071 Besucher begrüßen dürfen.
Dass muss gefeiert werden!!!
Mit dem wahrscheinlich schönsten Freibad Süd-Ostbayerns gehen wir dieses Jahr in die Jubiläums-saison. Und das wollen wir mit ihnen Feiern. Sein Sie gespannt….
Die Freibadsaison startet am kommenden Samstag den 06. Mai 2023.Öffnungszeiten sind täglich von 09:00 – 19:30 Uhr, in den Ferien von 08:30 – 20:00 Uhr. An regnerischen und oder kühlen Tagen schließen wir bereits um 13:00 Uhr.
Saison und Mehrfachkarten können ab dem 06. Mai an der Freibadkasse erworben werden.
Sollten Sie noch die Saisonkarte von dem letzten Jahr besitzen, können Sie diese an diesen Tagen ganz unkompliziert wieder aktivieren lassen.
Sollten Sie noch keine Karte besitzen, kommen noch zusätzlich 5€ Kartenpfand hinzu.
EC Kartenzahlung ist möglich. Bei Mehrnutzerkarten ist eine Zugehörigkeit der Personen vorzuweisen.
Mit einem nagelneuen Kassensystem wurde auch auf ein neues Format bei den Saison- und Zehnerkarten umgestellt. Die praktischen Plastikkarten im Scheckkartenformat bieten viele Vorteile, von der erleichterten Zutrittskontrolle bis hin zu möglichen Bezahlsystemen, die wir für Sie ausbauen und künftig anbieten wollen. Da die Karten jedoch teurer in der Anschaffung sind, wird ein Kartenpfand je Karte in Höhe von 5,- Euro erhoben, das sie selbstverständlich bei Rückgabe der Karte wieder erstattet bekommen.
Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie auch unter:
08679 / 309-400
oder
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Preisliste 2023:
Ermäßigt *:
Kinder (6-17 Jahre), Senioren über 67 Jahre; gegen Vorlage des Ausweises: Schüler, Studenten, Schwerbehinderte ab 50%, Inhaber der Bayer. Ehrenamtskarte oder Jugendleitercard (Juleica)
Partnerkarte**:
Partnerkarten erhalten Ehepaare sowie Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft und gemeinsamen Wohnsitz.
Familienkarte***:
Familienkarten erhalten Ehepaare mit eigenen Kind(ern), unverheiratete Paare mit eigenen Kind(ern) und gemeinsamen Wohnsitz, sowie Alleinerziehende mit eigenen Kind(ern).