FlurNatur

Förderung von Maßnahmen für artenreiche Landschaften

Wer und wie kann gefördert werden?

  • Gefördert werden können sowohl Kommunen als auch natürliche Personen, die Eigentümer von Grundstücken sind
  • Gefördert werden können Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf zwischen 5.000 € und 60.000 €, und zwar mit einer max. Förderhöhe von 75%


Was kann gefördert werden?

  • Die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen
  • Die Renaturierung von Gewässern
  • Die Schaffung von Trockenlebensräumen
  • Die Schaffung von begrünten Abflussmulden
  • Die Anlage von Erdbecken und Feuchtflächen zum Wasserrückhalt
  • Die Schaffung von Geländestufen und Ranken

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm FlurNatur

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