Wer und wie kann gefördert werden?
- Gefördert werden können sowohl Kommunen als auch natürliche Personen, die Eigentümer von Grundstücken sind
- Gefördert werden können Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf zwischen 5.000 € und 60.000 €, und zwar mit einer max. Förderhöhe von 75%
Was kann gefördert werden?
- Die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen
- Die Renaturierung von Gewässern
- Die Schaffung von Trockenlebensräumen
- Die Schaffung von begrünten Abflussmulden
- Die Anlage von Erdbecken und Feuchtflächen zum Wasserrückhalt
- Die Schaffung von Geländestufen und Ranken