Das Gesundheitsamt Altötting ist nach Auswertung aller vorliegenden Daten zu dem Schluss gekommen, dass die am 04.12.2024 entnommenen Proben verunreinigt wurden, was den Erlass der Abkochanordnung vom 09.12.2024 zunächst erforderlich machte.
Es bleibt festzustellen, dass keine Gefahr für die Bevölkerung bestand. Die zur Vermeidung jeglichen Risikos erlassene Abkochanordnung vom 09.12.2024 für die Haushalte, die ihr Trinkwasser von den Zentralen Wasserversorgungen der Gemeinden Burgkirchen und Kastl beziehen, wurde am 12.12.2024 aufgehoben.
Alle Informationen erhalten Sie weiter auf der Internetseite der Gemeinde, über Aushänge an der Amtstafel und über die regionalen Medien.