Abkochanordnung für Trinkwasser

Abkochanordnung für Trinkwasser

AUFGEHOBEN


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

soeben haben wir die Nachricht erhalten, dass das Gesundheitsamt Altötting nach Auswertung aller zwischenzeitlich vorliegenden Daten zu dem Schluss kommt, dass die am 04.12.2024 entnommenen Proben verunreinigt wurden, was den Erlass der Abkochanordnung vom 09.12.2024 zunächst erforderlich machte.

Es bleibt festzustellen, dass keine Gefahr für die Bevölkerung bestand. Die zur Vermeidung jeglichen Risikos erlassene Abkochanordnung vom 09.12.2024 für die Haushalte, die ihr Trinkwasser von den Zentralen Wasserversorgungen der Gemeinden Burgkirchen und Kastl beziehen, wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Alle Informationen erhalten Sie wieder auf der Internetseite der Gemeinde, über Aushänge an der Amtstafel und über die regionalen Medien.

Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Nachbarn weiter.

Mit freundlichen Grüßen





Johann Krichenbauer
Erster Bürgermeister


Aufhebung der Abkochanordnung als PDF-Datei

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