Burgkirchen a.d.Alz ist auch heuer im Zeitraum von 05.07. bis 25.07.2024 wieder mit von der Partie beim STADTRADELN. Teams und Radelnde können sich ab sofort registrieren.
Weitere Informationen auf der Stadtradeln 2024 Internetseite von Burgkirchen a.d.Alz
Im Bürgerzentrum findet von Donnerstag 18.04. bis Mittwoch 08.05.2024 eine Fotoausstellung mit dem Titel: "Drohnenfotografie zwischen Alz und Salzach" statt. Fotograf - Guido Scholz
Mit dem Habedere hat die Gemeinde Burgkirchen ein neues Wirtshaus, einen neuen Treffpunkt in der Ortsmitte eröffnet.
Von Montag bis Donnerstag (12:00 - 22:30 Uhr), Freitag und Samstag (17:00 - 23:00 Uhr) und Sonntag (11:00 - 22:00 Uhr) freut sich das Team um Miro Gala alle Gäste begrüßen und verwöhnen zu dürfen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen im "Habedere" - bis bald.
Kontakt: Max-Planck-Platz 11, 84508 Burgkirchen a.d.Alz, Telefon: 08679 309 270, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Aktuell kommt es leider erneut zu Problemen bei der Restmüllentsorgung im Gemeindegebiet.
Sofern Sie davon betroffen sind, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Remondis unter +49 8664 9885-304 und +49 8664 9885-306.
Abfallberatung im Landratsamt Altötting: +49 8671 502-711 und +49 8671 502-712
Planfeststellung nach §§ 17, 17 a FStrG i. B. m Art. 72 ff BayVwVfG
Das im November 2021 eingeleitete Raumordnungsverfahren für den Ersatzneubau einer Stromleitung von Pirach (Landkreis Altötting) nach Tann (Landkreis Rottal-Inn) ist abgeschlossen. Die Landesplanerische Beurteilung ist auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern abrufbar.
Allgemeine Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website des Bayernwerks!
www.bayernwerk-netz.de/toeging-pirach
Extremwetterereignisse oder Stromausfälle machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland, Notsituationen nicht gänzlich ausschließen können. Da Rettungskräfte in Krisen und Katastrophen auch an Ihre Grenzen kommen können, ist es durchaus ratsam, wenn jeder Einzelne sich selbst und anderen helfen kann. Was aber tun in solchen Situationen? Auf der Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finden Sie wichtige Empfehlungen und Checklisten für Ihre persönliche Notfallvorsorge.
Für alle Fälle vorbereitet! Informationsseite des BBK
Mit Verordnung zur Aufhebung der Siebzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 28.02.2023 wird mit Wirkung zum 01.03.2023 die Siebzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung aufgehoben. Ebenso werden die bundesrechtlichen Testnachweiserfordernisse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 IfSG durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Abs. 1 des IfSG vom 24. Februar 2023 mit Wirkung ab 01.03.2023 vollständig augesetzt.
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